FDP|
25.02.2016 - 16:00 KUBICKI: BND-Abhörpraxis verfassungswidrig und vertrauensschädigend
Berlin. Zur Abhörpraxis des BND erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:
„Die offenbar jahrzehntelange vorgenommene Praxis des Bundesnachrichtendienstes, deutsche Staatsbürger auch ohne Genehmigung der G10-Kommission abzuhören, ist nicht nur verfassungswidrig, sondern fügt dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Lauterkeit rechtsstaatlichen Handelns erheblichen Schaden zu. Es ist nicht mehr erklärbar, wieso die eigens für Abhörgenehmigungen zuständige G10-Kommission überhaupt noch zusammentritt, wenn die Geheimdienste sich aussuchen können, welche Vorgänge zur Genehmigung vorgelegt werden und welche nicht.
Es ist unstrittig, dass Deutschland funktionsfähige Geheimdienste braucht – und hierfür auch die notwendigen finanziellen und sächlichen Mittel bereitstellt. Wir brauchen aber keine rechtsstaatlichen Organe, die sich im Zweifel über den Rechtsstaat hinwegsetzen. Sollte dieses Problem struktureller Natur sein, muss der Bundestag die parlamentarischen Überwachungsmöglichkeiten für die Überwachungsinstitutionen deutlich erweitern.“
KUBICKI: BND-Abhörpraxis verfassungswidrig und vertrauensschädigend
Berlin. Zur Abhörpraxis des BND erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:
„Die offenbar jahrzehntelange vorgenommene Praxis des Bundesnachrichtendienstes, deutsche Staatsbürger auch ohne Genehmigung der G10-Kommission abzuhören, ist nicht nur verfassungswidrig, sondern fügt dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Lauterkeit rechtsstaatlichen Handelns erheblichen Schaden zu. Es ist nicht mehr erklärbar, wieso die eigens für Abhörgenehmigungen zuständige G10-Kommission überhaupt noch zusammentritt, wenn die Geheimdienste sich aussuchen können, welche Vorgänge zur Genehmigung vorgelegt werden und welche nicht.
Es ist unstrittig, dass Deutschland funktionsfähige Geheimdienste braucht – und hierfür auch die notwendigen finanziellen und sächlichen Mittel bereitstellt. Wir brauchen aber keine rechtsstaatlichen Organe, die sich im Zweifel über den Rechtsstaat hinwegsetzen. Sollte dieses Problem struktureller Natur sein, muss der Bundestag die parlamentarischen Überwachungsmöglichkeiten für die Überwachungsinstitutionen deutlich erweitern.“