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20.01.2016 - 13:30Stiftung für die Freiheit verlässt Ägypten
Knapp fünf Jahre nach dem "Arabischen Frühling" verlegt die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit den Sitz ihres Regionalbüros von Ägypten nach Jordanien. Grund ist ein im Dezember 2014 von der ägyptischen Regierung verhängtes Maßnahmenverbot für die Stiftung im Land. Das Regionalbüro steuerte bisher von Kairo aus die Aktivitäten der Stiftung im Nahen Osten und Nordafrika. Stiftungs-Vorsitzender Wolfgang Gerhardt bedauert den Schritt sehr. Doch die "anhaltend unbefriedigende Verhandlungssituation" mache eine Verlagerung des Regionalbüros aus Ägypten notwendig.
"Wenn heute jedes politische Seminar, jede Konferenz, die wir mit ägyptischen Partnern ausrichten, als mögliche Bedrohung der inneren Sicherheit Ägyptens missverstanden wird, so entzieht das unserer Arbeit die Grundlage", erklärte der Vorsitzende Wolfgang Gerhardt am Mittwoch. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Stiftung und des Auswärtigen Amtes ist es auch nach über einem Jahr nicht gelungen, mit den ägyptischen Behörden eine annehmbare Arbeitsgrundlage auszuhandeln.
Bildungs- und Dialogarbeit in Ägypten
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bleibe "sehr daran interessiert, nach 40 Jahren ihre Bildungs- und Dialogarbeit in Ägypten fortzuführen", betonte Gerhardt. Man prüfe derzeit noch, ob eine eingeschränkte Projektarbeit in Ägypten mit kleinerer Infrastruktur vor Ort fortgeführt werden könne. Aber auch diese Entscheidung hänge letztlich von Standortbedingungen ab, die eine Stiftungsarbeit möglich machen. Das Regionalbüro werde seine Aktivitäten im Nahen Osten künftig aus der jordanischen Hauptstadt Amman koordinieren. Der Umzug des Regionalbüros soll bis Ende April 2016 erfolgen.
Hintergrund
Die deutschen Stiftungen können in Ägypten seit einem Urteil gegen zwei Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung 2013 nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten. Der Versuch, ihre Arbeit in einem Zusatzprotokoll zum Kulturabkommen auf eine klare rechtliche Grundlage zu stellen, scheiterte bislang am Widerstand der ägyptischen Behörden.
Stiftung für die Freiheit verlässt Ägypten
Knapp fünf Jahre nach dem "Arabischen Frühling" verlegt die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit den Sitz ihres Regionalbüros von Ägypten nach Jordanien. [1]Grund ist ein im Dezember 2014 von der ägyptischen Regierung verhängtes Maßnahmenverbot für die Stiftung im Land. Das Regionalbüro steuerte bisher von Kairo aus die Aktivitäten der Stiftung im Nahen Osten und Nordafrika. Stiftungs-Vorsitzender Wolfgang Gerhardt bedauert den Schritt sehr. [2] Doch die "anhaltend unbefriedigende Verhandlungssituation" mache eine Verlagerung des Regionalbüros aus Ägypten notwendig.
"Wenn heute jedes politische Seminar, jede Konferenz, die wir mit ägyptischen Partnern ausrichten, als mögliche Bedrohung der inneren Sicherheit Ägyptens missverstanden wird, so entzieht das unserer Arbeit die Grundlage", erklärte der Vorsitzende Wolfgang Gerhardt am Mittwoch. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Stiftung und des Auswärtigen Amtes ist es auch nach über einem Jahr nicht gelungen, mit den ägyptischen Behörden eine annehmbare Arbeitsgrundlage auszuhandeln.
Bildungs- und Dialogarbeit in Ägypten
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bleibe "sehr daran interessiert, nach 40 Jahren ihre Bildungs- und Dialogarbeit in Ägypten fortzuführen", betonte Gerhardt. Man prüfe derzeit noch, ob eine eingeschränkte Projektarbeit in Ägypten mit kleinerer Infrastruktur vor Ort fortgeführt werden könne. Aber auch diese Entscheidung hänge letztlich von Standortbedingungen ab, die eine Stiftungsarbeit möglich machen. Das Regionalbüro werde seine Aktivitäten im Nahen Osten [1] künftig aus der jordanischen Hauptstadt Amman koordinieren. Der Umzug des Regionalbüros soll bis Ende April 2016 erfolgen.
Hintergrund
Die deutschen Stiftungen können in Ägypten seit einem Urteil gegen zwei Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung 2013 nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten. [3]Der Versuch, ihre Arbeit in einem Zusatzprotokoll zum Kulturabkommen auf eine klare rechtliche Grundlage zu stellen, scheiterte bislang am Widerstand der ägyptischen Behörden.