FDP|
16.10.2015 - 12:00KUBICKI: Vorratsdatenspeicherung offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrig
Berlin. Zur Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung im Deutschen Bundestag erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:
„Nach dem verfassungswidrigen VDS-Vorstoß unter der ersten großen Merkel-Koalition aus dem Jahr 2008 ist jetzt sicher, dass der Bürgerrechtsbruch unter Merkels großen Koalitionen fröhliche Urständ feiert. Denn die heute beschlossene anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist so offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrig, dass Schwarz-Rot eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geradezu herausfordert.
So ist die verdachtsunabhängige Datenspeicherung bei Berufsgeheimnisträgern in einem Rechtsstaat nicht einmal ansatzweise akzeptabel, ebenso wenig wie das staatliche Mitlesen von SMS-Botschaften. Wir müssen verhindern, dass Bürger zu Datendienern des Staates degradiert werden und im Zweifel unverschuldet in Rechtfertigungsdruck gegenüber Strafverfolgungsbehörden geraten. Aus diesem Grund werde ich in meiner Funktion als Abgeordneter und Anwalt gegen dieses Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.“
KUBICKI: Vorratsdatenspeicherung offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrig
Berlin. Zur Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung im Deutschen Bundestag erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:
„Nach dem verfassungswidrigen VDS-Vorstoß unter der ersten großen Merkel-Koalition aus dem Jahr 2008 ist jetzt sicher, dass der Bürgerrechtsbruch unter Merkels großen Koalitionen fröhliche Urständ feiert. Denn die heute beschlossene anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist so offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrig, dass Schwarz-Rot eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geradezu herausfordert.
So ist die verdachtsunabhängige Datenspeicherung bei Berufsgeheimnisträgern in einem Rechtsstaat nicht einmal ansatzweise akzeptabel, ebenso wenig wie das staatliche Mitlesen von SMS-Botschaften. Wir müssen verhindern, dass Bürger zu Datendienern des Staates degradiert werden und im Zweifel unverschuldet in Rechtfertigungsdruck gegenüber Strafverfolgungsbehörden geraten. Aus diesem Grund werde ich in meiner Funktion als Abgeordneter und Anwalt gegen dieses Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.“