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16.10.2015 - 10:30Vorratsdatenspeicherung ist eine Schande für den Rechtsstaat
Trotz großem Protest hat der Bundestag am Freitag für die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist das eine Schande für den Rechtsstaat. "Durch die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird die anlasslose Massenüberwachung in Deutschland wieder eingeführt", sagt das Mitglied im Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit . Eine massenhafte Überwachung ohne Anlass sei mit dem Grundrechtsverständnis nicht in Einklang zu bringen. Sie prophezeit: "Auch dieses Gesetz wird juristisch scheitern. Dazu muss man keine hellseherischen Fähigkeiten besitzen."
Zehn Wochen lang sollen Telekommunikationsunternehmen künftig Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger speichern - und das ohne Anlass. Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass dazu sowohl Telefonnummern, Zeitpunkt und Dauer von Gesprächen sowie IP-Adressen von Computern zählen. Menschenrechtsorganisationen, Politiker, Journalisten und selbst die Bundesdatenschutzbeauftragte haben erhebliche Bedenken, ob die Neuauflage der Datensammlung verfassungsgemäß ist.
Verschiedene Organisationen und Parteien haben schon Verfassungsklagen angekündigt. Jetzt auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki. Er stößt sich vor allem daran, dass auch die Daten von Berufsgeheimnisträgern erfasst werden, etwa Rechtsanwälten, Ärzten oder Journalisten. Sie dürfen nicht ausgewertet werden. Das Problem ist aber, dass sich die Daten vorab nicht herausfiltern lassen. "Dass diese Regierung das ignoriert, fordert eine Klage geradezu heraus", sagte Kubicki in der Zeitung "Die Welt".
Heute beschließt der Bundestag die anlasslose #Vorratsdatenspeicherung. Damit wird u.a. Wochen lang gespeichert, mit wem...
Posted by FDP on Freitag, 16. Oktober 2015
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagt: "Wer ohne Anlass auf Vorrat überwacht, überschreitet immer eine rote Linie. Das hat der Europäische Gerichtshof in seiner jüngsten Rechtsprechung bestätigt." Das Scheitern der Vorratsdatenspeicherung aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht sei bereits vorprogrammiert. Spätestens der Europäische Gerichtshof werde die Vorratsdatenspeicherung wieder kassieren.
Vorratsdatenspeicherung ist eine Schande für den Rechtsstaat
Trotz großem Protest [1] hat der Bundestag am Freitag für die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist das eine Schande für den Rechtsstaat. "Durch die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird die anlasslose Massenüberwachung in Deutschland wieder eingeführt", sagt das Mitglied im Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit [2]. Eine massenhafte Überwachung ohne Anlass sei mit dem Grundrechtsverständnis nicht in Einklang zu bringen. Sie prophezeit: "Auch dieses Gesetz wird juristisch scheitern. Dazu muss man keine hellseherischen Fähigkeiten besitzen."
Zehn Wochen lang sollen Telekommunikationsunternehmen künftig Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger speichern - und das ohne Anlass. Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, [3] dass dazu sowohl Telefonnummern, Zeitpunkt und Dauer von Gesprächen sowie IP-Adressen von Computern zählen. Menschenrechtsorganisationen, Politiker, Journalisten und selbst die Bundesdatenschutzbeauftragte haben erhebliche Bedenken, ob die Neuauflage der Datensammlung verfassungsgemäß ist.
Verschiedene Organisationen und Parteien haben schon Verfassungsklagen angekündigt. Jetzt auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki. [6]Er stößt sich vor allem daran, dass auch die Daten von Berufsgeheimnisträgern erfasst werden, etwa Rechtsanwälten, Ärzten oder Journalisten. Sie dürfen nicht ausgewertet werden. Das Problem ist aber, dass sich die Daten vorab nicht herausfiltern lassen. "Dass diese Regierung das ignoriert, fordert eine Klage geradezu heraus", sagte Kubicki in der Zeitung "Die Welt".
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagt: "Wer ohne Anlass auf Vorrat überwacht, überschreitet immer eine rote Linie. Das hat der Europäische Gerichtshof in seiner jüngsten Rechtsprechung bestätigt." Das Scheitern der Vorratsdatenspeicherung aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht sei bereits vorprogrammiert. Spätestens der Europäische Gerichtshof werde die Vorratsdatenspeicherung wieder kassieren.