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02.07.2015 - 14:45Zum würdevollen Leben gehört ein würdevoller Tod
Mit Blick auf eine emotionale Debatte im Bundestag zum Thema Sterbehilfe hat sich FDP-Vize Wolfgang Kubicki dafür ausgesprochen, unter bestimmten Umständen eine ärztliche Begleitung der aktiven Sterbehilfe zuzulassen. "Das Thema Sterbehilfe ist keine Frage, die man mit Mitteln des Strafrechts regeln sollte", betonte er. Es sei wichtig, dass sie in manchen Situationen und mit restriktiven Vorgaben gestattet werde.
"Denn zu einem würdevollen Leben sollte ein würdevoller Tod gehören", ist Kubicki überzeugt. "Wer durch schwere Krankheit nicht mehr imstande ist, selbstbestimmt und in Würde zu leben, sollte die gesetzliche Möglichkeit erhalten, seinem Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Der Staat sollte sich nicht anmaßen, den Bürgern eine solche Selbstbestimmung durch ein Gesetz zu verbieten."
Auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, plädierte anlässlich der aktuellen Debatte für die Achtung von Selbstbestimmung und Menschenwürde. Die Frage der Sterbehilfe berühre nicht nur moralische Aspekte, sondern auch die rechtlichen Grenzen von aktiver und passiver Sterbehilfe, erläuterte sie. Für Ärzte, die Menschen beim Sterben begleiten, müsste endlich Rechtssicherheit geschaffen werden.
Zum würdevollen Leben gehört ein würdevoller Tod
Mit Blick auf eine emotionale Debatte im Bundestag [1] zum Thema Sterbehilfe hat sich FDP-Vize Wolfgang Kubicki dafür ausgesprochen, unter bestimmten Umständen eine ärztliche Begleitung der aktiven Sterbehilfe zuzulassen. "Das Thema Sterbehilfe ist keine Frage, die man mit Mitteln des Strafrechts regeln sollte", betonte er. Es sei wichtig, dass sie in manchen Situationen und mit restriktiven Vorgaben gestattet werde.
"Denn zu einem würdevollen Leben sollte ein würdevoller Tod gehören", ist Kubicki überzeugt. "Wer durch schwere Krankheit nicht mehr imstande ist, selbstbestimmt und in Würde zu leben, sollte die gesetzliche Möglichkeit erhalten, seinem Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Der Staat sollte sich nicht anmaßen, den Bürgern eine solche Selbstbestimmung durch ein Gesetz zu verbieten."
Auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, plädierte anlässlich der aktuellen Debatte [2] für die Achtung von Selbstbestimmung und Menschenwürde. Die Frage der Sterbehilfe berühre nicht nur moralische Aspekte, sondern auch die rechtlichen Grenzen von aktiver und passiver Sterbehilfe, erläuterte sie. Für Ärzte, die Menschen beim Sterben begleiten, müsste endlich Rechtssicherheit geschaffen werden.