FDP|
28.05.2015 - 16:00VDS-Konzept nach wie vor inakzeptabel
Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat viele Jahre gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gekämpft. Im Interview mit dem "Donaukurier" macht sie deutlich, dass der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu trotz kosmetischer Veränderungen immer noch die gleichen Probleme wie eh und je hat. "Das ist ein fauler Kompromiss. Die Speicherfristen sollen zwar kürzer werden. Auf der anderen Seite werden aber mehr Daten gesammelt", konstatiert sie.
Mit der geplanten gesetzlichen Regelung könnten die Datensammler nicht nur feststellen, dass jemand telefoniert habe, sondern auch wo genau, erläutert Leutheusser-Schnarrenberger. "Jetzt warten wir erst einmal die Beratungen im Bundestag ab und schauen, was am Ende im Gesetzblatt steht. Wenn es bei den schwarz-roten Plänen zur Vorratsdatenspeicherung bleibt, werden wir beim Bundesverfassungsgericht klagen", kündigt sie an.
Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizminister Heiko Maas nennt den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung einen guten Kompromiss. Was sagen Sie dazu?
Das ist ein fauler Kompromiss. Die Speicherfristen sollen zwar kürzer werden. Auf der anderen Seite werden aber mehr Daten gesammelt. Mit der geplanten gesetzlichen Regelung kann man nicht nur feststellen, dass jemand telefoniert hat, sondern auch wo genau. Das ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die Maas noch vor sieben Monaten abgelehnt hat. Daran ändert auch die Kosmetik nichts.
Die Befürworter argumentieren, dass dieses rechtliche Instrument zur Terrorabwehr benötigt werde. Überzeugt Sie das nicht?
Das ist kein neues Argument und überzeugt mich auch nicht. Die Aufklärungsrate würde nach Expertenmeinung nur minimal ansteigen. Bei der Prävention waren es bisher in der Regel die amerikanischen Nachrichtendienste, die dazu beigetragen haben, Anschläge zu verhindern. Das hat nichts mit der Vorratsdatenspeicherung hierzulande zu tun. Wir sollten auf diese anlasslose Vorratsdatenspeicherung wirklich verzichten.
Sie haben schon einmal beim Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Gehen Sie auch diesmal wieder nach Karlsruhe?
Jetzt warten wir erst einmal die Beratungen im Bundestag ab und schauen, was am Ende im Gesetzblatt steht. Wenn es bei den schwarz-roten Plänen zur Vorratsdatenspeicherung bleibt, werden wir beim Bundesverfassungsgericht klagen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel soll bereits vor der Bundestagswahl 2013 anders als behauptet darüber informiert gewesen sein, dass die US-Administration nicht zu einem Anti-Spionage- Abkommen bereit gewesen war. Haben Merkel und die schwarz-gelbe Regierung, der Sie als Justizministerin angehörten, die Öffentlichkeit getäuscht?
Die FDP hatte als Koalitionspartner keinerlei Erkenntnisse in dieser Richtung. Im Gegenteil: Wir sind noch nach dem Kabinettsbeschluss für ein No-Spy-Abkommen im Juli 2013 fest davon ausgegangen, dass es dazu kommen wird. Wir hatten keine anderslautenden Informationen. Es ist erschütternd, dass uns die Kanzlerin nicht darüber informiert hat, dass Amerika offenbar gar nicht an Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen gedacht hat. So geht man in einer Regierung nicht miteinander um. Man hat uns so was von hinter die Fichte geführt. Ich fühle mich getäuscht. Der damalige Außenminister und frühere FDP-Chef Guido Westerwelle soll von seinem amerikanischen Amtskollegen Hinweise erhalten haben, dass es keine Verhandlungen über ein Abkommen geben werde.
Hat er Sie nicht informiert?
Ich habe keinerlei Hinweise bekommen, auch nicht in Gesprächen unter FDP-Ministern. Wir sind da nicht umfassend vom Koalitionspartner informiert worden. Die Kanzlerin und die Union erleben jetzt einen Vertrauensverlust. Viele Bürgerinnen und Bürger glauben nicht mehr daran, dass es bei der Union ernsthaften Aufklärungswillen gibt.
VDS-Konzept nach wie vor inakzeptabel
Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat viele Jahre gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gekämpft. Im Interview mit dem "Donaukurier" [1]macht sie deutlich, dass der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu trotz kosmetischer Veränderungen immer noch die gleichen Probleme wie eh und je hat. "Das ist ein fauler Kompromiss. Die Speicherfristen sollen zwar kürzer werden. Auf der anderen Seite werden aber mehr Daten gesammelt", konstatiert sie.
Mit der geplanten gesetzlichen Regelung könnten die Datensammler nicht nur feststellen, dass jemand telefoniert habe, sondern auch wo genau, erläutert Leutheusser-Schnarrenberger. "Jetzt warten wir erst einmal die Beratungen im Bundestag ab und schauen, was am Ende im Gesetzblatt steht. Wenn es bei den schwarz-roten Plänen zur Vorratsdatenspeicherung bleibt, werden wir beim Bundesverfassungsgericht klagen", kündigt sie an.
Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizminister Heiko Maas nennt den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung einen guten Kompromiss. Was sagen Sie dazu?
Das ist ein fauler Kompromiss. Die Speicherfristen sollen zwar kürzer werden. Auf der anderen Seite werden aber mehr Daten gesammelt. Mit der geplanten gesetzlichen Regelung kann man nicht nur feststellen, dass jemand telefoniert hat, sondern auch wo genau. Das ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die Maas noch vor sieben Monaten abgelehnt hat. Daran ändert auch die Kosmetik nichts.
Die Befürworter argumentieren, dass dieses rechtliche Instrument zur Terrorabwehr benötigt werde. Überzeugt Sie das nicht?
Das ist kein neues Argument und überzeugt mich auch nicht. Die Aufklärungsrate würde nach Expertenmeinung nur minimal ansteigen. Bei der Prävention waren es bisher in der Regel die amerikanischen Nachrichtendienste, die dazu beigetragen haben, Anschläge zu verhindern. Das hat nichts mit der Vorratsdatenspeicherung hierzulande zu tun. Wir sollten auf diese anlasslose Vorratsdatenspeicherung wirklich verzichten.
Sie haben schon einmal beim Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Gehen Sie auch diesmal wieder nach Karlsruhe?
Jetzt warten wir erst einmal die Beratungen im Bundestag ab und schauen, was am Ende im Gesetzblatt steht. Wenn es bei den schwarz-roten Plänen zur Vorratsdatenspeicherung bleibt, werden wir beim Bundesverfassungsgericht klagen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel soll bereits vor der Bundestagswahl 2013 anders als behauptet darüber informiert gewesen sein, dass die US-Administration nicht zu einem Anti-Spionage- Abkommen bereit gewesen war. Haben Merkel und die schwarz-gelbe Regierung, der Sie als Justizministerin angehörten, die Öffentlichkeit getäuscht?
Die FDP hatte als Koalitionspartner keinerlei Erkenntnisse in dieser Richtung. Im Gegenteil: Wir sind noch nach dem Kabinettsbeschluss für ein No-Spy-Abkommen im Juli 2013 fest davon ausgegangen, dass es dazu kommen wird. Wir hatten keine anderslautenden Informationen. Es ist erschütternd, dass uns die Kanzlerin nicht darüber informiert hat, dass Amerika offenbar gar nicht an Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen gedacht hat. So geht man in einer Regierung nicht miteinander um. Man hat uns so was von hinter die Fichte geführt. Ich fühle mich getäuscht. Der damalige Außenminister und frühere FDP-Chef Guido Westerwelle soll von seinem amerikanischen Amtskollegen Hinweise erhalten haben, dass es keine Verhandlungen über ein Abkommen geben werde.
Hat er Sie nicht informiert?
Ich habe keinerlei Hinweise bekommen, auch nicht in Gesprächen unter FDP-Ministern. Wir sind da nicht umfassend vom Koalitionspartner informiert worden. Die Kanzlerin und die Union erleben jetzt einen Vertrauensverlust. Viele Bürgerinnen und Bürger glauben nicht mehr daran, dass es bei der Union ernsthaften Aufklärungswillen gibt.