FDP|
27.05.2015 - 12:15Große Koalition fordert Verfassungsklage heraus
Das Kabinett hat beschlossen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen zu wollen. Ein Bärendienst für den freiheitlichen Rechtsstaat, warnte FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Insbesondere die Sozialdemokraten hätten sich durch diesen Kabinettsbeschluss in Bürgerrechtsfragen „endgültig als ernst zu nehmende Kraft ins Abseits gespielt“, betonte der Freidemokrat.
„Es ist vor allem der zweifelhafte Verdienst Sigmar Gabriels, dass die deutsche Sozialdemokratie mit dieser Initiative staatliche Datenschnüffelei über die Belange unbescholtener Bürger stellt“, kritisierte Kubicki. Denn: Bis heute gebe es keine Beweise dafür, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung schwere Straftaten verhindere oder die Aufklärungsquote erkennbar erhöhe.
Das verfassungs- und europarechtswidrige Instrument bewirke stattdessen, dass die Unschuldsvermutung in eine Schuldvermutung umgekehrt werde, mahnte der Freidemokrat. „Die Daten jedes Bürgers werden ohne Unterschied gespeichert, auch wenn er nicht im Entferntesten mit schweren Straftaten in Verbindung zu bringen ist.“
Die Alternative: Das Quick-Freeze-Verfahren
Kubicki verdeutlichte, dass es eine verfassungsrechtlich verträgliche Alternative zur Vorratsdatenspeicherung gäbe: Das sogenannte ‚Quick-Freeze-Verfahren‘. Dies bedeutet, dass Daten nur aufgrund eines konkreten Verdachtes gespeichert werden dürfen. Für den Freidemokraten ist klar: „Die Große Koalition hat jetzt einen anderen Weg gewählt – und fordert die Verfassungsklage damit geradezu heraus.“
Große Koalition fordert Verfassungsklage heraus
Das Kabinett hat beschlossen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen zu wollen. Ein Bärendienst für den freiheitlichen Rechtsstaat, warnte FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Insbesondere die Sozialdemokraten hätten sich durch diesen Kabinettsbeschluss in Bürgerrechtsfragen „endgültig als ernst zu nehmende Kraft ins Abseits gespielt“, betonte der Freidemokrat.
„Es ist vor allem der zweifelhafte Verdienst Sigmar Gabriels, dass die deutsche Sozialdemokratie mit dieser Initiative staatliche Datenschnüffelei über die Belange unbescholtener Bürger stellt“, kritisierte Kubicki. Denn: Bis heute gebe es keine Beweise dafür, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung schwere Straftaten verhindere oder die Aufklärungsquote erkennbar erhöhe.
Das verfassungs- und europarechtswidrige Instrument bewirke stattdessen, dass die Unschuldsvermutung in eine Schuldvermutung umgekehrt werde, mahnte der Freidemokrat. „Die Daten jedes Bürgers werden ohne Unterschied gespeichert, auch wenn er nicht im Entferntesten mit schweren Straftaten in Verbindung zu bringen ist.“
Die Alternative: Das Quick-Freeze-Verfahren
Kubicki verdeutlichte, dass es eine verfassungsrechtlich verträgliche Alternative zur Vorratsdatenspeicherung gäbe: Das sogenannte ‚Quick-Freeze-Verfahren‘. Dies bedeutet, dass Daten nur aufgrund eines konkreten Verdachtes gespeichert werden dürfen. Für den Freidemokraten ist klar: „Die Große Koalition hat jetzt einen anderen Weg gewählt – und fordert die Verfassungsklage damit geradezu heraus.“