FDP|
21.11.2002 - 01:00REXRODT zu Aussagen MÖLLEMANNS
Berlin. Zu den bisher bekannt gewordenen Aussagen Jürgen Möllemanns in der Spendenangelegenheit FDP-NRW erklärt der Bundesschatzmeister, Dr. Günter Rexrodt:
"Jürgen W. Möllemann hat im Jahre 2002 nunmehr auch nach eigenen Angaben große Geldbeträge gesplittet, um damit zu verschleiern, dass er der Spender eines Großbetrages ist. Diese Manipulationen zielten unzweifelhaft auf eine Verletzung des Parteiengesetzes ab, das einer Partei die Annahme anonymer oder verschleierter Zuwendungen verbietet.
Es ist der Aufklärungsarbeit der Bundespartei zu verdanken, dass diese Vorgehensweise erkannt wurde. Herr Möllemann musste sich nach langer Verweigerung als Spender zu erkennen geben.
Die Bundespartei hat diesen Vorgang aufgeklärt und gestoppt. Anderenfalls hätte sie mit erheblichen weiteren Konsequenzen politischer und finanzieller Art zu rechnen gehabt.
Die Bundesschatzmeisterei hat über das Jahr 2002 hinaus erhebliche Unregelmäßigkeiten bei Spendeneingängen in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2000 und 1999 feststellen müssen. Darüber wird in Kürze berichtet. Hier liegen erhebliche Verletzungen des Parteiengesetzes vor, aus denen der Partei finanzieller Schaden droht."
REXRODT zu Aussagen MÖLLEMANNS
Berlin. Zu den bisher bekannt gewordenen Aussagen Jürgen Möllemanns in der Spendenangelegenheit FDP-NRW erklärt der Bundesschatzmeister, Dr. Günter Rexrodt:
"Jürgen W. Möllemann hat im Jahre 2002 nunmehr auch nach eigenen Angaben große Geldbeträge gesplittet, um damit zu verschleiern, dass er der Spender eines Großbetrages ist. Diese Manipulationen zielten unzweifelhaft auf eine Verletzung des Parteiengesetzes ab, das einer Partei die Annahme anonymer oder verschleierter Zuwendungen verbietet.
Es ist der Aufklärungsarbeit der Bundespartei zu verdanken, dass diese Vorgehensweise erkannt wurde. Herr Möllemann musste sich nach langer Verweigerung als Spender zu erkennen geben.
Die Bundespartei hat diesen Vorgang aufgeklärt und gestoppt. Anderenfalls hätte sie mit erheblichen weiteren Konsequenzen politischer und finanzieller Art zu rechnen gehabt.
Die Bundesschatzmeisterei hat über das Jahr 2002 hinaus erhebliche Unregelmäßigkeiten bei Spendeneingängen in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2000 und 1999 feststellen müssen. Darüber wird in Kürze berichtet. Hier liegen erhebliche Verletzungen des Parteiengesetzes vor, aus denen der Partei finanzieller Schaden droht."