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29.04.2015 - 16:30Schwule Männer sollen Blut spenden dürfen
Die Diskriminierung homosexueller Männer bei der Blutspende ist nicht mit europäischem Recht vereinbar, urteilt der Europäische Gerichtshof. FDP-Gesundheitsexpertin Sylvia Bruns begrüßt diese Entscheidung. „Die Luxemburger Richter haben sehr deutlich gemacht, dass der Ausschluss bestimmter Gruppen von der Blutspende nur zulässig ist, wenn eine konkrete und nachweisbare Gefährdung vorliegt“, betont Bruns. „Es ist richtig, dass der EuGH ein erstes Zeichen gegen Diskriminierung bei der Blutspende gesetzt hat“, so Bruns.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag unterstreicht: „Das ist ein erster kleiner Fortschritt. Bisher wurden Männer, die Sex mit Männern haben, beim Thema Blutspende unter Generalverdacht gestellt.“ Sie verdeutlicht, dass Regelungen, „die auf Vorurteilen und nicht auf Fakten beruhen“, im Jahr 2015 nichts zu suchen hätten.
EuGH könnte noch weiter gehen
Die Freidemokratin schließt sich der Argumentation der Richter an, moniert allerdings, dass die Entscheidung deutlicher hätte ausfallen können. „Der EuGH sieht ein Verbot nur gerechtfertigt, wenn keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss, wie etwa wirksame Tests oder eine genauere Befragung des Spenders, möglich sind. Ich halte die durch die Richter vorgegebene Möglichkeit der Einzelfallprüfung für richtig“, so Bruns. Nur so könne sichergestellt werden, dass von den Blutkonserven keine Gefahr für den Patienten ausgehe.
Hintergrund
Der Europäische Gerichtshof befasste sich heute mit der Klage eines Franzosen, dessen Blutspende 2009 aufgrund seiner Homosexualität vom nationalen französischen Blutspendedienst EFS abgelehnt worden war. In seinem Urteil machte der Gerichtshof deutlich, dass ein genereller Ausschluss homosexueller Männer nicht rechtens ist. Im Einzelfall aber könne dieser angebracht sein, sofern es keine angemessenen Alternativen gebe. Die FDP-Landtagsfraktion brachte zu diesem Thema bereits einen Antrag in den Niedersächsischen Landtag ein. Dieser wurde im Januar 2014 einstimmig beschlossen.
Schwule Männer sollen Blut spenden dürfen
Die Diskriminierung homosexueller Männer bei der Blutspende ist nicht mit europäischem Recht vereinbar, urteilt der Europäische Gerichtshof. FDP-Gesundheitsexpertin Sylvia Bruns begrüßt diese Entscheidung. „Die Luxemburger Richter haben sehr deutlich gemacht, dass der Ausschluss bestimmter Gruppen von der Blutspende nur zulässig ist, wenn eine konkrete und nachweisbare Gefährdung vorliegt“, betont Bruns. „Es ist richtig, dass der EuGH ein erstes Zeichen gegen Diskriminierung bei der Blutspende gesetzt hat“, so Bruns.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag unterstreicht: „Das ist ein erster kleiner Fortschritt. Bisher wurden Männer, die Sex mit Männern haben, beim Thema Blutspende unter Generalverdacht gestellt.“ Sie verdeutlicht, dass Regelungen, „die auf Vorurteilen und nicht auf Fakten beruhen“, im Jahr 2015 nichts zu suchen hätten.
EuGH könnte noch weiter gehen
Die Freidemokratin schließt sich der Argumentation der Richter an, moniert allerdings, dass die Entscheidung deutlicher hätte ausfallen können. „Der EuGH sieht ein Verbot nur gerechtfertigt, wenn keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss, wie etwa wirksame Tests oder eine genauere Befragung des Spenders, möglich sind. Ich halte die durch die Richter vorgegebene Möglichkeit der Einzelfallprüfung für richtig“, so Bruns. Nur so könne sichergestellt werden, dass von den Blutkonserven keine Gefahr für den Patienten ausgehe.
Hintergrund
Der Europäische Gerichtshof befasste sich heute mit der Klage eines Franzosen, dessen Blutspende 2009 aufgrund seiner Homosexualität vom nationalen französischen Blutspendedienst EFS abgelehnt worden war. In seinem Urteil machte der Gerichtshof deutlich, dass ein genereller Ausschluss homosexueller Männer nicht rechtens ist. Im Einzelfall aber könne dieser angebracht sein, sofern es keine angemessenen Alternativen gebe. Die FDP-Landtagsfraktion brachte zu diesem Thema bereits einen Antrag in den Niedersächsischen Landtag ein. Dieser wurde im Januar 2014 einstimmig beschlossen.