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20.04.2015 - 12:45Schäuble hat die große Keule hervorgeholt
Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerrechtlichen Regelungen für ererbtes Betriebsvermögen gekippt. Jetzt muss also eine Lösung her. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Pflicht zur "Bedürfnisprüfung" ab einer Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall. FDP-Spitzenkandidatin Lencke Steiner findet die Freigrenze viel zu gering. Die Unternehmerin fordert im Gastbeitrag für "The European" eine schnelle und pragmatische Lösung, "die Rechtssicherheit für die Unternehmen schafft.“ Ihr Appell: "Macht die Steuer nicht noch komplizierter, schafft sie endlich ab!“
Sie wirft dem Finanzminister vor, „die große Keule hervorgeholt“ zu haben: „Familienbetrieben steht eine kräftige Steuererhöhung bevor.“ Ihrer Ansicht nach droht sogar eine kaum getarnte Vermögensteuer, indem das Privatvermögen der Erben in die Steuerbemessung miteinbezogen werden soll. Zudem laufen die Reformpläne auf bürokratische und streitanfällige Bewertungen von Unternehmenswert und „betriebsnotwendigen Betriebsvermögen“ hinaus“, schreibt Lencke Steiner in dem Gastbeitrag.
Familienbetriebe verdienen aber unseren Respekt
Ihrer Ansicht nach wird bei einer Freigrenze, wie Schäuble sie vorsieht, möglicherweise schon bei einem Jahresgewinn von knapp über einer Million Euro eine Bedürfnisprüfung fällig. Damit auch mittelgroße Familienunternehmen einen Betriebsübergang unbeschadet überstehen, sollte die Obergrenze bei mindestens 100 Millionen Euro liegen – und nicht als Freigrenze gestaltet sein, sondern als Freibetrag, so Steiners Überlegung.
Sie führt auch ins Feld: "Für Unternehmen mit 'einigen wenigen' Beschäftigten hält das Bundesverfassungsgericht eine automatische Steuerbefreiung für zulässig. Der Verzicht auf die sogenannte 'Lohnsummenregelung' sollte deshalb daran festgemacht werden, ob ein Betrieb weniger als zehn Beschäftigte hat – und nicht an einem nur schwer festzustellenden Unternehmenswert von einer Million Euro."
Die Steuer abzuschaffen, wäre gerechter
Vor diesem Hintergrund stellen sich der Liberalen einige Fragen: "Wäre es da nicht viel leichter, die Erbschaftsteuer einfach für alle abzuschaffen – für Unternehmer und für Privatleute? Auch das würde die Gleichheit vor dem Gesetz herstellen. Der Gedanke hat einiges für sich. Alles, was vererbt wird, wurde bereits mindestens einmal versteuert. Und wäre die Abschaffung der Erbschaftsteuer nicht nachhaltig – im besten Sinne des Wortes?"
Lesen Sie hier den gesamten Gastbeitrag
Schäuble hat die große Keule hervorgeholt
Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerrechtlichen Regelungen für ererbtes Betriebsvermögen gekippt. Jetzt muss also eine Lösung her. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Pflicht zur "Bedürfnisprüfung" ab einer Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall. FDP-Spitzenkandidatin Lencke Steiner findet die Freigrenze viel zu gering. Die Unternehmerin fordert im Gastbeitrag für "The European" [1] eine schnelle und pragmatische Lösung, "die Rechtssicherheit für die Unternehmen schafft.“ Ihr Appell: "Macht die Steuer nicht noch komplizierter, schafft sie endlich ab!“
Sie wirft dem Finanzminister vor, „die große Keule hervorgeholt“ zu haben: „Familienbetrieben steht eine kräftige Steuererhöhung bevor.“ Ihrer Ansicht nach droht sogar eine kaum getarnte Vermögensteuer, indem das Privatvermögen der Erben in die Steuerbemessung miteinbezogen werden soll. Zudem laufen die Reformpläne auf bürokratische und streitanfällige Bewertungen von Unternehmenswert und „betriebsnotwendigen Betriebsvermögen“ hinaus“, schreibt Lencke Steiner in dem Gastbeitrag. [1]
Familienbetriebe verdienen aber unseren Respekt
Ihrer Ansicht nach wird bei einer Freigrenze, wie Schäuble sie vorsieht, möglicherweise schon bei einem Jahresgewinn von knapp über einer Million Euro eine Bedürfnisprüfung fällig. Damit auch mittelgroße Familienunternehmen einen Betriebsübergang unbeschadet überstehen, sollte die Obergrenze bei mindestens 100 Millionen Euro liegen – und nicht als Freigrenze gestaltet sein, sondern als Freibetrag, so Steiners Überlegung.
Sie führt auch ins Feld: "Für Unternehmen mit 'einigen wenigen' Beschäftigten hält das Bundesverfassungsgericht eine automatische Steuerbefreiung für zulässig. Der Verzicht auf die sogenannte 'Lohnsummenregelung' sollte deshalb daran festgemacht werden, ob ein Betrieb weniger als zehn Beschäftigte hat – und nicht an einem nur schwer festzustellenden Unternehmenswert von einer Million Euro."
Die Steuer abzuschaffen, wäre gerechter
Vor diesem Hintergrund stellen sich der Liberalen einige Fragen: "Wäre es da nicht viel leichter, die Erbschaftsteuer einfach für alle abzuschaffen – für Unternehmer und für Privatleute? Auch das würde die Gleichheit vor dem Gesetz herstellen. Der Gedanke hat einiges für sich. Alles, was vererbt wird, wurde bereits mindestens einmal versteuert. Und wäre die Abschaffung der Erbschaftsteuer nicht nachhaltig – im besten Sinne des Wortes?"
Lesen Sie hier den gesamten Gastbeitrag [1]