FDP|
13.03.2015 - 13:30Maas opfert Grundprinzipien des Rechtsstaats
Das Strafrecht bekämpft wirksam den Terror und seine Unterstützer: Der Aufenthalt in Terror-Camps und die Finanzierung von Anschlägen sind längst strafbar. Justizminister Heiko Maas (SPD) will das Gesetz jedoch ausweiten: Schon der Ausreiseversuch, in der Absicht, eine terroristische Straftat vorzubereiten, soll mit mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet werden. Im "Frankfurter Rundschau"-Gastbeitrag warnen JuLi-Chef Konstantin Kuhle und der Sprecher des Kreises Liberaler Sozialdemokraten, Frédéric Schneider, dass dieses Vorhaben rechtliche Grundprinzipien auf den Kopf stelle.
Aus guten Gründen werde unterschieden, ob eine Gefahr im Vorfeld verhindert oder verbotenes Verhalten im Nachhinein bestraft werden solle, erläutern Kuhle und Schneider. "Ersteres ist Aufgabe des Polizeirechts, mit dessen Hilfe bereits heute ausreisewillige Terroristen gestoppt werden können. Letzteres dagegen ist Aufgabe des Strafrechts." Eine Vermischung beider Rechtsbereiche diene vor allem der Ausdehnung von Grundrechtseingriffen wie Telefonüberwachungen und Durchsuchungen, mahnen die beiden.
Auch böse Gedanken sind frei
Kuhle und Schneider verdeutlichen: "Das Strafrecht will nur schädliche Pläne bestrafen, die sich tatsächlich in der Außenwelt manifestieren. Böse Gedanken hingegen sind frei. Wer mit der Pistole aus dem Haus geht, um jemanden zu erschießen, macht sich noch nicht wegen versuchten Totschlags strafbar."
Beim Plan des Justizministers liege jedoch der Grund für die Strafe nur im Kopf des ausreisenden Täters. "Der Vorwurf, ein sogenanntes Gesinnungsstrafrecht schaffen zu wollen, wiegt schwer. Die Bundesregierung tut mit dem vorliegenden Entwurf alles dafür, sich genau diesen Vorwurf gefallen lassen zu müssen", konstatieren die Autoren. Für sie steht fest: Sich mit der Schaffung eines der schärfsten Terrorismus-Strafgesetze in Europa zu brüsten und rechtliche Grundprinzipien über Bord zu werfen, dürfte kaum zu einer besseren Terrorabwehr beitragen.
Maas opfert Grundprinzipien des Rechtsstaats
Das Strafrecht bekämpft wirksam den Terror und seine Unterstützer: Der Aufenthalt in Terror-Camps und die Finanzierung von Anschlägen sind längst strafbar. Justizminister Heiko Maas (SPD) will das Gesetz jedoch ausweiten: Schon der Ausreiseversuch, in der Absicht, eine terroristische Straftat vorzubereiten, soll mit mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet werden. Im "Frankfurter Rundschau"-Gastbeitrag [1] warnen JuLi-Chef Konstantin Kuhle und der Sprecher des Kreises Liberaler Sozialdemokraten, Frédéric Schneider, dass dieses Vorhaben rechtliche Grundprinzipien auf den Kopf stelle.
Aus guten Gründen werde unterschieden, ob eine Gefahr im Vorfeld verhindert oder verbotenes Verhalten im Nachhinein bestraft werden solle, erläutern Kuhle und Schneider. "Ersteres ist Aufgabe des Polizeirechts, mit dessen Hilfe bereits heute ausreisewillige Terroristen gestoppt werden können. Letzteres dagegen ist Aufgabe des Strafrechts." Eine Vermischung beider Rechtsbereiche diene vor allem der Ausdehnung von Grundrechtseingriffen wie Telefonüberwachungen und Durchsuchungen, mahnen die beiden.
Auch böse Gedanken sind frei
Kuhle und Schneider verdeutlichen: "Das Strafrecht will nur schädliche Pläne bestrafen, die sich tatsächlich in der Außenwelt manifestieren. Böse Gedanken hingegen sind frei. Wer mit der Pistole aus dem Haus geht, um jemanden zu erschießen, macht sich noch nicht wegen versuchten Totschlags strafbar."
Beim Plan des Justizministers liege jedoch der Grund für die Strafe nur im Kopf des ausreisenden Täters. "Der Vorwurf, ein sogenanntes Gesinnungsstrafrecht schaffen zu wollen, wiegt schwer. Die Bundesregierung tut mit dem vorliegenden Entwurf alles dafür, sich genau diesen Vorwurf gefallen lassen zu müssen", konstatieren die Autoren. Für sie steht fest: Sich mit der Schaffung eines der schärfsten Terrorismus-Strafgesetze in Europa zu brüsten und rechtliche Grundprinzipien über Bord zu werfen, dürfte kaum zu einer besseren Terrorabwehr beitragen.