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19.02.2015 - 13:00Schäuble nutzt Erbschaftsteuer zur Steuererhöhung
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will in Kürze seine Pläne für die Reform der Erbschaftsteuer präsentieren. Die „FAZ“ weiß schon jetzt zu berichten, dass im Zuge der fälligen Korrektur auch das private Vermögen von Erben oder Beschenkten berücksichtigt werden soll. FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing prangert an: „Die CDU macht aus der Erbschaftssteuer eine Art Sondervermögensteuer.“
Künftig soll bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nicht nur das vererbte Vermögen, sondern auch das bei den Erben vorhandene Privatvermögen berücksichtigt werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) setze damit einen anderen Schwerpunkt als von der Wirtschaft erhofft, so die FAZ. In Koalitions- und Regierungskreisen hieß es, es gebe noch keine Entscheidung. Ende nächster Woche würden die Koalitionsfraktionen informiert.
Große Koalition steht zunehmend für einen gierigen Staat
Für Volker Wissing heißt das in der Konsequenz: „Die CDU hat hier einmal mehr eine grundlegende Position zugunsten der SPD aufgegeben. Die Erbschaftsteuer wird auf diese Weise genutzt, um nicht nur die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Gerechtigkeitslücke zu schließen, sondern die Steuer insgesamt zu erhöhen. Die Große Koalition steht zunehmend für einen gierigen Staat, dem selbst Rekordsteuereinnahmen nicht genug sind.“
Hintergrund
Die Reform ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die weitgehende Verschonung des Betriebsvermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer korrigiert werden muss. Das Aufkommen von rund 5,5 Milliarden Euro steht den Ländern zu. Die Richter verlangen, dass Großunternehmen nicht länger automatisch verschont werden, wenn sie lange genug mit allen oder fast allen Mitarbeitern fortgeführt werden. Karlsruhe fordert eine Neuregelung bis Mitte 2016.
Schäuble nutzt Erbschaftsteuer zur Steuererhöhung
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will in Kürze seine Pläne für die Reform der Erbschaftsteuer präsentieren. Die „FAZ“ weiß schon jetzt zu berichten, dass im Zuge der fälligen Korrektur auch das private Vermögen von Erben oder Beschenkten berücksichtigt werden soll. FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing prangert an: „Die CDU macht aus der Erbschaftssteuer eine Art Sondervermögensteuer.“
Künftig soll bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nicht nur das vererbte Vermögen, sondern auch das bei den Erben vorhandene Privatvermögen berücksichtigt werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) setze damit einen anderen Schwerpunkt als von der Wirtschaft erhofft, so die FAZ. In Koalitions- und Regierungskreisen hieß es, es gebe noch keine Entscheidung. Ende nächster Woche würden die Koalitionsfraktionen informiert.
Große Koalition steht zunehmend für einen gierigen Staat
Für Volker Wissing heißt das in der Konsequenz: „Die CDU hat hier einmal mehr eine grundlegende Position zugunsten der SPD aufgegeben. Die Erbschaftsteuer wird auf diese Weise genutzt, um nicht nur die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Gerechtigkeitslücke zu schließen, sondern die Steuer insgesamt zu erhöhen. Die Große Koalition steht zunehmend für einen gierigen Staat, dem selbst Rekordsteuereinnahmen nicht genug sind.“
Hintergrund
Die Reform ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die weitgehende Verschonung des Betriebsvermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer korrigiert werden muss. Das Aufkommen von rund 5,5 Milliarden Euro steht den Ländern zu. Die Richter verlangen, dass Großunternehmen nicht länger automatisch verschont werden, wenn sie lange genug mit allen oder fast allen Mitarbeitern fortgeführt werden. Karlsruhe fordert eine Neuregelung bis Mitte 2016.