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26.12.2014 - 14:45Schuldenbremse muss in die Verfassung
Auf Landesebene arbeiten die FDP-Fraktionen unermüdlich für generationengerechte Politik, solide Haushalte und den Schuldenabbau. Im August brachte die FDP-Fraktion Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf ein , der forderte, die Schuldenbremse des Grundgesetzes auch in der Landesverfassung zu verankern. Das Ziel: Der Schuldenmacherei der grün-roten Landesregierung einen Riegel vorzuschieben – und zwar dauerhaft.
"Die Landesregierung muss zu einer langfristigen Haushaltspolitik der Nullverschuldung gezwungen werden", so FDP-Landtagsfraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Rülke. "Wir wollen verhindern, dass Grün-Rot versucht, sich mit trickreich zusammengeschusterten Finanzplänen über die Landtagswahl 2016 zu retten. Grün-Rot soll nicht nur einmalig auf eine Neuverschuldung ab 2016 verzichten, sondern dies verlässlich auf Dauer absichern."
Die Voraussetzungen für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung seien gut, so Rülke. Auch Finanzminister Nils Schmid (SPD) habe eingeräumt, die Haushalts-Lage sei so positiv, dass ein dauerhafter Verzicht auf eine Nettokreditaufnahme möglich sei. Rülke betonte: Der Verzicht auf neue Schulden würde zu einer grundlegenden Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beitragen. Auch würde der Anteil des Steueraufkommens senken, der für die Bedienung der Zinslasten des Landes benötigt wird. "Je konsequenter dieser Entschuldungsprozess vorangetrieben wird, desto rascher gibt es Raum für eine neue politische Gestaltung mit dem Ziel, auch den Abbau der Altschulden des Landes in Angriff zu nehmen", hob der Liberale hervor.
Hintergrund
Quer durch Deutschland kämpfen liberale Landtagsabgeordnete mit Leidenschaft und Sachverstand für die Rechte und Lebenschancen der Bürger. In dieser Serie schaut die FDP auf die Arbeit des vergangenen Jahres zurück. Hier bekommen Sie Einblicke ins Engagement der Hamburger Liberalen für die Kultur der Hansestadt oder den Einsatz der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz für eine bessere Kriminalitätsbekämpfung.
Schuldenbremse muss in die Verfassung
Auf Landesebene arbeiten die FDP-Fraktionen unermüdlich für generationengerechte Politik, solide Haushalte und den Schuldenabbau. Im August brachte die FDP-Fraktion Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf ein [1], der forderte, die Schuldenbremse des Grundgesetzes auch in der Landesverfassung zu verankern. Das Ziel: Der Schuldenmacherei der grün-roten Landesregierung einen Riegel vorzuschieben – und zwar dauerhaft.
"Die Landesregierung muss zu einer langfristigen Haushaltspolitik der Nullverschuldung gezwungen werden", so FDP-Landtagsfraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Rülke. "Wir wollen verhindern, dass Grün-Rot versucht, sich mit trickreich zusammengeschusterten Finanzplänen über die Landtagswahl 2016 zu retten. Grün-Rot soll nicht nur einmalig auf eine Neuverschuldung ab 2016 verzichten, sondern dies verlässlich auf Dauer absichern."
Die Voraussetzungen für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung seien gut, so Rülke. Auch Finanzminister Nils Schmid (SPD) habe eingeräumt, die Haushalts-Lage sei so positiv, dass ein dauerhafter Verzicht auf eine Nettokreditaufnahme möglich sei. Rülke betonte: Der Verzicht auf neue Schulden würde zu einer grundlegenden Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beitragen. Auch würde der Anteil des Steueraufkommens senken, der für die Bedienung der Zinslasten des Landes benötigt wird. "Je konsequenter dieser Entschuldungsprozess vorangetrieben wird, desto rascher gibt es Raum für eine neue politische Gestaltung mit dem Ziel, auch den Abbau der Altschulden des Landes in Angriff zu nehmen", hob der Liberale hervor.
Hintergrund
Quer durch Deutschland kämpfen liberale Landtagsabgeordnete mit Leidenschaft und Sachverstand für die Rechte und Lebenschancen der Bürger. In dieser Serie schaut die FDP auf die Arbeit des vergangenen Jahres zurück. Hier bekommen Sie Einblicke ins Engagement der Hamburger Liberalen [2] für die Kultur der Hansestadt oder den Einsatz der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz [3] für eine bessere Kriminalitätsbekämpfung.