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01.02.2013 - 01:00Einigung bei PID-Verordnung
Das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kann in die Praxis umgesetzt werden: Bund und die Länder haben sich auf Details zur Verordnung, die Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegt hatte, geeinigt. „Ich glaube, dass wir jetzt eine gute und sachgerechte Verordnung vorgelegt haben, die für die Betroffenen Rechtssicherheit schafft“, sagte Bahr der ''Rheinischen Post''. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Rechtsverordnung zu.
Zuvor hatte Bahr Kritik an seinem Entwurf zurückgewiesen. Er habe sich an den Mehrheitsbeschluss des Bundestages gehalten, der den Spielraum der Verordnung begrenze, sagte der Minister. Der Bundestag habe sich in einem engen Rahmen für die PID ausgesprochen, das würde nun ausgeführt. „Es geht um Paare, die oft schon eine Fehlgeburt oder Totgeburt hinter sich hatten und einer ganz besonderen Belastung ausgesetzt sind“, erklärte Bahr.
Kritikpunkte an der PID sind vom Tisch
Bahr akzeptierte die Forderung der Länder, die Zahl der Zentren zur Durchführung der PID zu begrenzen. Anders als ursprünglich vorgesehen, wird es keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines PID-Zentrums geben. Die Zulassung soll vielmehr im Einzelfall geprüft und unter anderem davon abhängig gemacht werden, ob es einen Bedarf gibt. Damit soll die Konzentration auf einige wenige Zentren erreicht werden. Im Gegenzug haben die Bundesländer ihre Forderung fallen lassen, in jedem Land nur eine Ethikkommission zu erlauben. Darauf wollte sich Bahr keinesfalls einlassen. Er meint: "Am Ende muss es hinreichend viele Zentren geben."
Mit der Entscheidung des Bundesrates ist der Weg für die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) frei. Bahr kündigte an, dass die Regierung die Änderungen übernehmen werde. "Jetzt werden wir die Verordnung zügig in Kraft setzen und damit Rechtssicherheit für die Paare und alle Beteiligten herstellen", sagte er.
Die Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP), die als Abgeordnete damals den erfolgreichen Antrag mit eingebracht hatte, sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Wir haben lange gewartet, aber nun ist es endlich soweit." Sie bedauere zwar, dass die Verordnung nicht unmittelbar in Kraft treten könne. "In zwölf Monaten haben auch in Deutschland Paare eine Chance auf gesunde Kinder, obwohl in ihrer Familie schwere Erbschäden auftreten", betonte sie aber.
Hintergrund
Embryonen auf Krankheiten, Geschlecht oder Erbanlagen zu testen, ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Im Juli 2011 beschloss der Bundestag allerdings, bei schweren Erbkrankheiten, die eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich machen, Ausnahmen zuzulassen. Daher hat Gesundheitsminister Bahr eine Verordnung auf den Weg gebracht, die die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) für die betroffenen Paare regeln soll.
Einigung bei PID-Verordnung
Das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kann in die Praxis umgesetzt werden: Bund und die Länder haben sich auf Details zur Verordnung, die Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegt hatte, geeinigt. „Ich glaube, dass wir jetzt eine gute und sachgerechte Verordnung vorgelegt haben, die für die Betroffenen Rechtssicherheit schafft“, sagte Bahr der ''Rheinischen Post''. [1] Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Rechtsverordnung zu.
Zuvor hatte Bahr Kritik an seinem Entwurf zurückgewiesen. Er habe sich an den Mehrheitsbeschluss des Bundestages [2] gehalten, der den Spielraum der Verordnung begrenze, sagte der Minister. Der Bundestag habe sich in einem engen Rahmen für die PID ausgesprochen, das würde nun ausgeführt. „Es geht um Paare, die oft schon eine Fehlgeburt oder Totgeburt hinter sich hatten und einer ganz besonderen Belastung ausgesetzt sind“, erklärte Bahr.
Kritikpunkte an der PID sind vom Tisch
Bahr akzeptierte die Forderung der Länder, die Zahl der Zentren zur Durchführung der PID zu begrenzen. Anders als ursprünglich vorgesehen, wird es keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines PID-Zentrums geben. Die Zulassung soll vielmehr im Einzelfall geprüft und unter anderem davon abhängig gemacht werden, ob es einen Bedarf gibt. Damit soll die Konzentration auf einige wenige Zentren erreicht werden. Im Gegenzug haben die Bundesländer ihre Forderung fallen lassen, in jedem Land nur eine Ethikkommission zu erlauben. Darauf wollte sich Bahr keinesfalls einlassen. Er meint: "Am Ende muss es hinreichend viele Zentren geben."
Mit der Entscheidung des Bundesrates ist der Weg für die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) frei. Bahr kündigte an, dass die Regierung die Änderungen übernehmen werde. "Jetzt werden wir die Verordnung zügig in Kraft setzen und damit Rechtssicherheit für die Paare und alle Beteiligten herstellen", sagte er.
Die Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP), die als Abgeordnete damals den erfolgreichen Antrag mit eingebracht hatte, sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Wir haben lange gewartet, aber nun ist es endlich soweit." Sie bedauere zwar, dass die Verordnung nicht unmittelbar in Kraft treten könne. "In zwölf Monaten haben auch in Deutschland Paare eine Chance auf gesunde Kinder, obwohl in ihrer Familie schwere Erbschäden auftreten", betonte sie aber.
Hintergrund
Embryonen auf Krankheiten, Geschlecht oder Erbanlagen zu testen, ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Im Juli 2011 beschloss der Bundestag allerdings, bei schweren Erbkrankheiten, die eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich machen, Ausnahmen zuzulassen. Daher hat Gesundheitsminister Bahr eine Verordnung auf den Weg gebracht, die die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) für die betroffenen Paare regeln soll.