FDP|
17.12.2014 - 13:00Der Staat ist kein guter Unternehmer
Die Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Wenn es nach der SPD geht, sollen Erben in Zukunft die Steuer in Unternehmensanteilen zahlen können. Eine Idee, die bei der FDP auf harsche Kritik stößt. Als "völlig bizarr" bezeichnete der FDP-Vorsitzende Christian Lindner die Idee von SPD-Vize Ralf Stegner. FDP-Finanzexperte Volker Wissing sagte: „Die SPD verabschiedet sich zunehmend von der sozialen Marktwirtschaft und strebt eine neue Form von Staatswirtschaft an.“
„Die Erbschaftsteuer darf die reibungslose Übergabe von Betrieben nicht behindern, ansonsten richtet sie mehr Schaden an, als sie nützt“, stellte Wissing klar. Sollte das Bundesverfassungsgericht eine Reform einfordern, dürfe diese von der Großen Koalition nicht dazu missbraucht werden, „die Staatswirtschaft durch die Hintertür einzuführen“. Aus liberaler Sicht sprechen viele Argumente gegen ein Revival der Staatswirtschaft: „Sie hat die Umwelt zerstört, die Menschen unterdrückt und ausgebeutet und war vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht erfolglos.“
Für den Liberalen ist klar, dass die Staatswirtschaft kein Zukunftsmodell, „sondern spätestens seit der deutschen Wiedervereinigung ein Auslaufmodell“ sei. Es sei bedauerlich, dass Teile der SPD diesem Auslaufmodell immer noch nachtrauerten. „In Zeiten, in denen die SPD in Thüringen einem SED-Nachfolger an die Macht verhilft, verwundert der Verstaatlichungsvorschlag nicht“, machte Wissing deutlich.
Als "völlig bizarr" bezeichnete der FDP-Vorsitzende Christian Lindner die Idee von SPD-Vize Ralf Stegner, Unternehmensanteile an den Staat zu vererben. "Klaus Wowereit und Hannelore Kraft sind mit dem Flughafen-Desaster und dem Milliardengrab West LB Kronzeugen dafür, dass der Staat kein guter Unternehmer ist", sagte Lindner FOCUS Online.
"Die Betriebsvermögen von Familienbetrieben und mittelständischen Unternehmen liegen nicht auf dem Konto, sondern stecken in Maschinen und Liegenschaften", führt Lindner an. "Die zu erwartende Korrektur der Erbschaftsteuer darf nicht die Leistungsträger unserer Wirtschaft ins Mark treffen. Die Verschonungsregeln für Familienbetriebe müssen bestehen bleiben."
Eine Reform der Erbschaftsteuer sollte nach Meinung des FDP-Vorsitzenden außerdem zum Anlass genommen werden, prinzipiell über das Konzept dieser Steuer nachzudenken. "Ein Reformschritt könnte sein, die Erhebung auf die Länder zu übertragen."
Hintergrund
Bisher bleiben Erben steuerfrei, wenn sie einen Betrieb nach dem Übergang sieben Jahre lang weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten. Wenn sie einen Betrieb fünf Jahre lang fortführen und die Arbeitsplätze beibehalten, werden ihnen 85 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen. Kleine Betriebe mit maximal 20 Mitarbeitern müssen bisher für den Erhalt der Arbeitsplätze keinen besonderen Nachweis führen, um von der Erbschaftsteuer befreit zu werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Privilegien für Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form mit dem Grundgesetz unvereinbar, urteilten die Richter am Mittwoch. Die Art und Weise sowie das Ausmaß der Steuerbefreiung seien nicht mit dem Grundrecht der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung.
Rund vier von zehn Unternehmen planen laut einer Umfrage des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) einen Generationswechsel bis 2019. BDI-Präsident Ulrich Grillo am Dienstag forderte am Dienstag, mögliche Reformen der Erbschaftsteuer müssten zwingend mit einer fairen Bewertung für die Familienunternehmen verbunden werden.
Der Staat ist kein guter Unternehmer
Die Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Wenn es nach der SPD geht, sollen Erben in Zukunft die Steuer in Unternehmensanteilen zahlen können. Eine Idee, die bei der FDP auf harsche Kritik stößt. Als "völlig bizarr" bezeichnete der FDP-Vorsitzende Christian Lindner die Idee von SPD-Vize Ralf Stegner. FDP-Finanzexperte Volker Wissing sagte: „Die SPD verabschiedet sich zunehmend von der sozialen Marktwirtschaft und strebt eine neue Form von Staatswirtschaft an.“
„Die Erbschaftsteuer darf die reibungslose Übergabe von Betrieben nicht behindern, ansonsten richtet sie mehr Schaden an, als sie nützt“, stellte Wissing klar. Sollte das Bundesverfassungsgericht eine Reform einfordern, dürfe diese von der Großen Koalition nicht dazu missbraucht werden, „die Staatswirtschaft durch die Hintertür einzuführen“. Aus liberaler Sicht sprechen viele Argumente gegen ein Revival der Staatswirtschaft: „Sie hat die Umwelt zerstört, die Menschen unterdrückt und ausgebeutet und war vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht erfolglos.“
Für den Liberalen ist klar, dass die Staatswirtschaft kein Zukunftsmodell, „sondern spätestens seit der deutschen Wiedervereinigung ein Auslaufmodell“ sei. Es sei bedauerlich, dass Teile der SPD diesem Auslaufmodell immer noch nachtrauerten. „In Zeiten, in denen die SPD in Thüringen einem SED-Nachfolger an die Macht verhilft, verwundert der Verstaatlichungsvorschlag nicht“, machte Wissing deutlich.
Als "völlig bizarr" bezeichnete der FDP-Vorsitzende Christian Lindner die Idee von SPD-Vize Ralf Stegner, Unternehmensanteile an den Staat zu vererben. "Klaus Wowereit und Hannelore Kraft sind mit dem Flughafen-Desaster und dem Milliardengrab West LB Kronzeugen dafür, dass der Staat kein guter Unternehmer ist", sagte Lindner FOCUS Online.
"Die Betriebsvermögen von Familienbetrieben und mittelständischen Unternehmen liegen nicht auf dem Konto, sondern stecken in Maschinen und Liegenschaften", führt Lindner an. "Die zu erwartende Korrektur der Erbschaftsteuer darf nicht die Leistungsträger unserer Wirtschaft ins Mark treffen. Die Verschonungsregeln für Familienbetriebe müssen bestehen bleiben."
Eine Reform der Erbschaftsteuer sollte nach Meinung des FDP-Vorsitzenden außerdem zum Anlass genommen werden, prinzipiell über das Konzept dieser Steuer nachzudenken. "Ein Reformschritt könnte sein, die Erhebung auf die Länder zu übertragen."
Hintergrund
Bisher bleiben Erben steuerfrei, wenn sie einen Betrieb nach dem Übergang sieben Jahre lang weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten. Wenn sie einen Betrieb fünf Jahre lang fortführen und die Arbeitsplätze beibehalten, werden ihnen 85 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen. Kleine Betriebe mit maximal 20 Mitarbeitern müssen bisher für den Erhalt der Arbeitsplätze keinen besonderen Nachweis führen, um von der Erbschaftsteuer befreit zu werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Privilegien für Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form mit dem Grundgesetz unvereinbar, urteilten die Richter am Mittwoch. Die Art und Weise sowie das Ausmaß der Steuerbefreiung seien nicht mit dem Grundrecht der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung.
Rund vier von zehn Unternehmen planen laut einer Umfrage des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) einen Generationswechsel bis 2019. BDI-Präsident Ulrich Grillo am Dienstag forderte am Dienstag, mögliche Reformen der Erbschaftsteuer müssten zwingend mit einer fairen Bewertung für die Familienunternehmen verbunden werden.