FDP|
13.11.2014 - 13:45BEER: Selbstbestimmung am Lebensende sicherstellen – in Würde und ohne Kriminalisierung
Berlin. Zur Debatte über die Sterbehilfe erklärt die FDP-Generalsekretärin NICOLA BEER:
„Zur Freiheit und Würde des Menschen gehört die Selbstbestimmung in allen Lebenslagen. Das gilt auch für die persönliche Entscheidung, das eigene Leben zu beenden und dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieses Selbstbestimmungsrecht muss allen Fürsorge-Überlegungen von Dritten vorgehen. Der Entschluss zum Suizid darf jedoch nicht durch sozialen oder ökonomischen Druck verursacht werden. Niemand darf sich zu solch einem Entschluss dadurch genötigt sehen, weil er Angst vor Schmerzen, Tod oder gar Einsamkeit auf seinem letzten Weg hat. Hier haben wir als Gesellschaft eine Verantwortung, die Hospizarbeit und Palliativmedizin auszubauen.
In der Debatte um Sterbehilfe muss der Mensch, seine Wünsche und Würde in den Mittelpunkt gerückt werden und nicht ausschließlich der mögliche Missbrauch. Die Erfahrungen aus unseren Nachbarländern lassen keinen Dammbruch erwarten. Es braucht daher keine Änderung des Strafrechts. Sterbehilfe darf nicht kriminalisiert werden. Vielmehr brauchen wir rechtliche Klarheit für Ärzte. Das ärztliche Standesrecht muss sich deshalb an der Gesetzeslage orientieren und darf nicht in eine gänzlich andere Richtung weisen. Eine Verpflichtung zur ärztlichen Beihilfe ergibt sich daraus nicht und darf auch nicht durch sozialen Druck aufgebaut werden. Aber keinem Arzt sollte es verwehrt bleiben, aus eigenen Stücken einen Patienten und dessen Angehörige so zu begleiten und zu unterstützen, wie es gewünscht wird.“
BEER: Selbstbestimmung am Lebensende sicherstellen – in Würde und ohne Kriminalisierung
Berlin. Zur Debatte über die Sterbehilfe erklärt die FDP-Generalsekretärin NICOLA BEER:
„Zur Freiheit und Würde des Menschen gehört die Selbstbestimmung in allen Lebenslagen. Das gilt auch für die persönliche Entscheidung, das eigene Leben zu beenden und dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieses Selbstbestimmungsrecht muss allen Fürsorge-Überlegungen von Dritten vorgehen. Der Entschluss zum Suizid darf jedoch nicht durch sozialen oder ökonomischen Druck verursacht werden. Niemand darf sich zu solch einem Entschluss dadurch genötigt sehen, weil er Angst vor Schmerzen, Tod oder gar Einsamkeit auf seinem letzten Weg hat. Hier haben wir als Gesellschaft eine Verantwortung, die Hospizarbeit und Palliativmedizin auszubauen.
In der Debatte um Sterbehilfe muss der Mensch, seine Wünsche und Würde in den Mittelpunkt gerückt werden und nicht ausschließlich der mögliche Missbrauch. Die Erfahrungen aus unseren Nachbarländern lassen keinen Dammbruch erwarten. Es braucht daher keine Änderung des Strafrechts. Sterbehilfe darf nicht kriminalisiert werden. Vielmehr brauchen wir rechtliche Klarheit für Ärzte. Das ärztliche Standesrecht muss sich deshalb an der Gesetzeslage orientieren und darf nicht in eine gänzlich andere Richtung weisen. Eine Verpflichtung zur ärztlichen Beihilfe ergibt sich daraus nicht und darf auch nicht durch sozialen Druck aufgebaut werden. Aber keinem Arzt sollte es verwehrt bleiben, aus eigenen Stücken einen Patienten und dessen Angehörige so zu begleiten und zu unterstützen, wie es gewünscht wird.“