FDP|
26.08.2014 - 16:45Vorprogrammierte Schäden des Mindestlohns abmildern
Die sächsische FDP will die schlimmsten regionalen Auswirkungen des Mindestlohns abfedern und fordert ein umfangreiches Maßnahmenpaket des Freistaates. "Wenn die schwarz-roten Sozialisten in Berlin für ganz Deutschland einen Einheitsmindestlohn diktieren, dann müssen wir in Sachsen darauf reagieren", unterstrich FDP-Landeschef Holger Zastrow. Für die Liberalen kommt es nicht in Frage, die Unternehmer und Arbeitnehmer im Freistaat im Regen stehen zu lassen.
Zastrow will verhindern, dass der Aufschwung der letzten Jahre mit einem bundeseinheitlichen Mindestlohn zunichte gemacht wird. Dagegen soll eine Qualifizierungsoffensive für die besonders betroffenen Berufsgruppen helfen, sowie die Einrichtung von speziellen Beratungsangeboten für die Unternehmer und eine zusätzliche Marketingkampagne für die sächsischen Betriebe im Handwerk und Gastgewerbe. Diese Maßnahmen sollten die Jobchancen derjenigen Beschäftigten verbessern, deren Arbeitsplätze vom Mindestlohn bedroht sind.
"Wenn wir den Mindestlohn schon nicht verhindern konnten, dann sollen wenigstens unsere sächsischen Firmen dabei unterstützt werden, mit dem Mindestlohn umzugehen, um Entlassungen möglichst zu vermeiden", erklärte der liberale Landeschef. Außerdem sollten steuerliche Abschreibungen erleichtert werden. "Gleichzeitig werden wir prüfen, inwieweit die vom Mindestlohn besonders betroffenen Branchen bei Investitionsentscheidungen bevorzugt berücksichtigt werden können."
Zigtausende sächsische Arbeitsplätze in Gefahr
Bereits in der vergangenen Woche hatte Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) angekündigt, die Auswirkungen des Mindestlohnes durch unabhängige Gutachter überprüfen und Maßnahmen für ein wirksames Gegensteuern erarbeiten zu lassen. Der Regionalanalyse des Ifo-Instituts zufolge sind in Sachsen langfristig zwischen 30.000 und 60.000 Arbeitsplätze durch den Mindestlohn bedroht. Vor allem jüngere Arbeitnehmer, Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Unternehmen im Gastgewerbe und anderen Dienstleistungen werden besonders betroffen sein.
Vorprogrammierte Schäden des Mindestlohns abmildern
Die sächsische FDP will die schlimmsten regionalen Auswirkungen des Mindestlohns abfedern und fordert ein umfangreiches Maßnahmenpaket des Freistaates. "Wenn die schwarz-roten Sozialisten in Berlin für ganz Deutschland einen Einheitsmindestlohn diktieren, dann müssen wir in Sachsen darauf reagieren", unterstrich FDP-Landeschef Holger Zastrow. Für die Liberalen kommt es nicht in Frage, die Unternehmer und Arbeitnehmer im Freistaat im Regen stehen zu lassen.
Zastrow will verhindern, dass der Aufschwung der letzten Jahre mit einem bundeseinheitlichen Mindestlohn zunichte gemacht wird. Dagegen soll eine Qualifizierungsoffensive für die besonders betroffenen Berufsgruppen helfen, sowie die Einrichtung von speziellen Beratungsangeboten für die Unternehmer und eine zusätzliche Marketingkampagne für die sächsischen Betriebe im Handwerk und Gastgewerbe. Diese Maßnahmen sollten die Jobchancen derjenigen Beschäftigten verbessern, deren Arbeitsplätze vom Mindestlohn bedroht sind.
"Wenn wir den Mindestlohn schon nicht verhindern konnten, dann sollen wenigstens unsere sächsischen Firmen dabei unterstützt werden, mit dem Mindestlohn umzugehen, um Entlassungen möglichst zu vermeiden", erklärte der liberale Landeschef. Außerdem sollten steuerliche Abschreibungen erleichtert werden. "Gleichzeitig werden wir prüfen, inwieweit die vom Mindestlohn besonders betroffenen Branchen bei Investitionsentscheidungen bevorzugt berücksichtigt werden können."
Zigtausende sächsische Arbeitsplätze in Gefahr
Bereits in der vergangenen Woche hatte Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) angekündigt, die Auswirkungen des Mindestlohnes durch unabhängige Gutachter überprüfen und Maßnahmen für ein wirksames Gegensteuern erarbeiten zu lassen. Der Regionalanalyse des Ifo-Instituts zufolge sind in Sachsen langfristig zwischen 30.000 und 60.000 Arbeitsplätze durch den Mindestlohn bedroht. Vor allem jüngere Arbeitnehmer, Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Unternehmen im Gastgewerbe und anderen Dienstleistungen werden besonders betroffen sein.