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04.08.2014 - 16:00SPD erkennt die Vorteile der Flexi-Renten
SPD-Bundestagsfraktionsvize Carola Reimann fordert eine Flexibilisierung der Rente. FDP-Generalin Nicola Beer resümiert: „Besser spät als nie – dieser Flexi-Renten-Vorschlag war überfällig.“ Die Liberalen haben ihr Modell hierzu bereits im Frühjahr vorgestellt und auf dem Dresdner Bundesparteitag beschlossen. Es sieht vor, dass alle Versicherten ab dem 60. Lebensjahr frei entscheiden dürfen, wann und wie sie in Rente gehen.
Das derzeitige, starre Renteneintrittsalter werde der Individualität heutiger Erwerbsbiografien nicht mehr gerecht, kritisiert die FDP-Generalsekretärin. In den vergangenen fünf Jahren habe sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei den 60 bis 65-jährigen um rund 80 Prozent gesteigert. „Beides muss ermöglicht werden: ein früherer Renteneintritt, wenn gewünscht – aber auch die Möglichkeit, länger zu arbeiten oder eine Teil-Rente mit Teilzeitarbeit zu kombinieren“, betonte die Liberale. Die Voraussetzung für einen Renteneintritt mit 60 soll sein, dass das Einkommen aus gesetzlicher Rente sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt.
Dadurch entstehe ein Korridor, in dem der Zeitpunkt des Renteneintritts frei gewählt werden könne, führte Beer aus. „Wer in diesem früher in Rente geht, erhält eine geringere Rente, wer später geht, eine höhere Rente.“ Die Ausgangshöhe der Rente werde anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung der jeweiligen Generation berechnet und könne sich über die Jahre verändern. Dieser jahrgangsindividuelle Faktor sorge dafür, dass die Finanzierung solide bleibe und ein fairer Ausgleich zwischen den Generationen geschaffen werde. „Damit trägt jede Generation ihre eigenen Kosten und bürdet sie nicht den nachfolgenden Generationen auf“, unterstrich die Liberale.
Hinzuverdienstgrenzen aufheben
Beer sprach sich auch bezüglich der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner für neue Regelungen aus. Die aktuelle Gesetzeslage sei unattraktiv. „Wer heute eine vorgezogene Rente bezieht, darf nur bis zu 450 Euro hinzuverdienen. Wird die Grenze überschritten, wird automatisch die Rente gekürzt. Damit werden Rentnerinnen und Rentner oft ungewollt auf die Ausübung eines Minijobs begrenzt“, so die Kritik der Generalsekretärin. Teilrente und Teilzeitarbeit frei zu kombinieren sei nach geltendem Recht kaum möglich. „Die Regelungen sind intransparent, in Ost und West teilweise unterschiedlich hoch, ändern sich jährlich und engen so die Aktivitäten Älterer unnötig ein“, monierte Beer. Dabei biete beispielsweise der Bezug einer halben Rente bei Reduzierung der Arbeitszeit auf eine halbe Stelle Möglichkeiten für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Dies könnten sich viele Ältere und auch immer mehr Unternehmen und Gewerkschaften gut vorstellen.
„Deshalb wollen wir die Hinzuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug komplett aufheben“, stellte Beer klar. Auf den Zuverdienst neben dem Rentenbezug würden dann weiterhin von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt, für die auch weiter Entgeltpunkte und damit Rentensteigerungen erworben werden. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung könne hingegen entfallen. „Versicherte können so ab dem 60. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und den Verdienstausfall durch Bezug einer Teilrente teilweise kompensieren, oder – wenn sie möchten – länger arbeiten“, unterstrich Beer.
SPD erkennt die Vorteile der Flexi-Renten
SPD-Bundestagsfraktionsvize Carola Reimann fordert eine Flexibilisierung der Rente. FDP-Generalin Nicola Beer resümiert: „Besser spät als nie – dieser Flexi-Renten-Vorschlag war überfällig.“ Die Liberalen haben ihr Modell hierzu bereits im Frühjahr vorgestellt und auf dem Dresdner Bundesparteitag beschlossen. Es sieht vor, dass alle Versicherten ab dem 60. Lebensjahr frei entscheiden dürfen, wann und wie sie in Rente gehen.
Das derzeitige, starre Renteneintrittsalter werde der Individualität heutiger Erwerbsbiografien nicht mehr gerecht, kritisiert die FDP-Generalsekretärin. In den vergangenen fünf Jahren habe sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei den 60 bis 65-jährigen um rund 80 Prozent gesteigert. „Beides muss ermöglicht werden: ein früherer Renteneintritt, wenn gewünscht – aber auch die Möglichkeit, länger zu arbeiten oder eine Teil-Rente mit Teilzeitarbeit zu kombinieren“, betonte die Liberale. Die Voraussetzung für einen Renteneintritt mit 60 soll sein, dass das Einkommen aus gesetzlicher Rente sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt.
Dadurch entstehe ein Korridor, in dem der Zeitpunkt des Renteneintritts frei gewählt werden könne, führte Beer aus. „Wer in diesem früher in Rente geht, erhält eine geringere Rente, wer später geht, eine höhere Rente.“ Die Ausgangshöhe der Rente werde anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung der jeweiligen Generation berechnet und könne sich über die Jahre verändern. Dieser jahrgangsindividuelle Faktor sorge dafür, dass die Finanzierung solide bleibe und ein fairer Ausgleich zwischen den Generationen geschaffen werde. „Damit trägt jede Generation ihre eigenen Kosten und bürdet sie nicht den nachfolgenden Generationen auf“, unterstrich die Liberale.
Hinzuverdienstgrenzen aufheben
Beer sprach sich auch bezüglich der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner für neue Regelungen aus. Die aktuelle Gesetzeslage sei unattraktiv. „Wer heute eine vorgezogene Rente bezieht, darf nur bis zu 450 Euro hinzuverdienen. Wird die Grenze überschritten, wird automatisch die Rente gekürzt. Damit werden Rentnerinnen und Rentner oft ungewollt auf die Ausübung eines Minijobs begrenzt“, so die Kritik der Generalsekretärin. Teilrente und Teilzeitarbeit frei zu kombinieren sei nach geltendem Recht kaum möglich. „Die Regelungen sind intransparent, in Ost und West teilweise unterschiedlich hoch, ändern sich jährlich und engen so die Aktivitäten Älterer unnötig ein“, monierte Beer. Dabei biete beispielsweise der Bezug einer halben Rente bei Reduzierung der Arbeitszeit auf eine halbe Stelle Möglichkeiten für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Dies könnten sich viele Ältere und auch immer mehr Unternehmen und Gewerkschaften gut vorstellen.
„Deshalb wollen wir die Hinzuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug komplett aufheben“, stellte Beer klar. Auf den Zuverdienst neben dem Rentenbezug würden dann weiterhin von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt, für die auch weiter Entgeltpunkte und damit Rentensteigerungen erworben werden. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung könne hingegen entfallen. „Versicherte können so ab dem 60. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und den Verdienstausfall durch Bezug einer Teilrente teilweise kompensieren, oder – wenn sie möchten – länger arbeiten“, unterstrich Beer.