FDP|
04.08.2014 - 14:15Fernbusse brauchen entsprechende Infrastruktur
Sachsen profitiert von der Liberalisierung des Fernbusmarktes. Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) hat deshalb im Doppelhaushalt 2015/2016 insgesamt vier Millionen Euro zusätzlich veranschlagt, um die Infrastruktur zu verbessern. „Damit der Buslinienfernverkehr fahrgastfreundlich und verkehrssicher abgewickelt werden kann, braucht es attraktive Haltestellen und entsprechende Einrichtungen für die Fahrgäste“, betonte Morlok.
Für die Erreichbarkeit von sächsischen und überregionalen Zielen sei die Fernbusmarktliberalisierung durchweg positiv, ließ das sächsische Wirtschaftsministerium verlauten. Die Zahl der eigenwirtschaftlichen Fernbusangebote mit Halt in Sachsen habe sich seit Januar 2013 schon mehr als verdoppelt: Fuhren vor der Liberalisierung 21 nationale Fernbuslinien sächsische Ziele an, so sind es inzwischen bereits 55.
Nach den Plänen von Verkehrsminister Morlok sollen 2,5 Millionen Euro bereitstehen, im Jahr 2016 1,5 Millionen Euro. Allerdings wird der Doppelhaushalt erst vom neu gewählten Sächsischen Landtag nach der Landtagswahl am 31. August bestätigt. Die drei sächsischen Großstädte, Chemnitz, Leipzig und Dresden, die primär betroffen sind, haben vom Wirtschaftsministerium schon einmal die Pläne für die Förderrichtlinie zugeschickt bekommen. Diese läge den hauptbetroffenen Städten Chemnitz, Leipzig und Dresden nun vor. Morlok betonte: „Die Städte sollen ihre Meinung zu unseren Plänen äußern. Nur so können wir eine umfassende Lösung erarbeiten. Die Förderung soll einen Beitrag dazu leisten, die vorhandene Haltestelleninfrastruktur für die steigende Zahl an Fernbus-Fahrgästen attraktiver und sicherer zu gestalten.“
Hintergrund
Der Anteil des Öffentlichen Personennah- und des Regionalverkehrs bei Zentralen Omnibusbahnhöfen ist schon jetzt über die Richtlinie ÖPNV förderfähig. Wenn es nach der sächsischen Landesregierung geht, gilt dies in Zukunft auch für die Fernbuslinieninfrastruktur. Förderfähig im Sinne der neuen Richtlinie sollen der barrierefreie Bau und Ausbau von zentralen Fernbusbahnhöfen, Haltestellen, Haltestelleneinrichtungen, Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik sowie die Ausstattung der Haltestellen mit Sicherheitstechnik sein.
FDP hatte sich während der schwarz-gelben Regierung erfolgreich für die Liberalisierung des Fernbusmarktes eingesetzt. Am 1. Januar 2013 wurde der Buslinienfernverkehr im Rahmen einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) liberalisiert und das Monopol der Bahn damit gebrochen.
Fernbusse brauchen entsprechende Infrastruktur
Sachsen profitiert von der Liberalisierung des Fernbusmarktes. Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) hat deshalb im Doppelhaushalt 2015/2016 insgesamt vier Millionen Euro zusätzlich veranschlagt, um die Infrastruktur zu verbessern. „Damit der Buslinienfernverkehr fahrgastfreundlich und verkehrssicher abgewickelt werden kann, braucht es attraktive Haltestellen und entsprechende Einrichtungen für die Fahrgäste“, betonte Morlok.
Für die Erreichbarkeit von sächsischen und überregionalen Zielen sei die Fernbusmarktliberalisierung durchweg positiv, ließ das sächsische Wirtschaftsministerium verlauten. Die Zahl der eigenwirtschaftlichen Fernbusangebote mit Halt in Sachsen habe sich seit Januar 2013 schon mehr als verdoppelt: Fuhren vor der Liberalisierung 21 nationale Fernbuslinien sächsische Ziele an, so sind es inzwischen bereits 55.
Nach den Plänen von Verkehrsminister Morlok sollen 2,5 Millionen Euro bereitstehen, im Jahr 2016 1,5 Millionen Euro. Allerdings wird der Doppelhaushalt erst vom neu gewählten Sächsischen Landtag nach der Landtagswahl am 31. August bestätigt. Die drei sächsischen Großstädte, Chemnitz, Leipzig und Dresden, die primär betroffen sind, haben vom Wirtschaftsministerium schon einmal die Pläne für die Förderrichtlinie zugeschickt bekommen. Diese läge den hauptbetroffenen Städten Chemnitz, Leipzig und Dresden nun vor. Morlok betonte: „Die Städte sollen ihre Meinung zu unseren Plänen äußern. Nur so können wir eine umfassende Lösung erarbeiten. Die Förderung soll einen Beitrag dazu leisten, die vorhandene Haltestelleninfrastruktur für die steigende Zahl an Fernbus-Fahrgästen attraktiver und sicherer zu gestalten.“
Hintergrund
Der Anteil des Öffentlichen Personennah- und des Regionalverkehrs bei Zentralen Omnibusbahnhöfen ist schon jetzt über die Richtlinie ÖPNV förderfähig. Wenn es nach der sächsischen Landesregierung geht, gilt dies in Zukunft auch für die Fernbuslinieninfrastruktur. Förderfähig im Sinne der neuen Richtlinie sollen der barrierefreie Bau und Ausbau von zentralen Fernbusbahnhöfen, Haltestellen, Haltestelleneinrichtungen, Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik sowie die Ausstattung der Haltestellen mit Sicherheitstechnik sein.
FDP hatte sich während der schwarz-gelben Regierung erfolgreich für die Liberalisierung des Fernbusmarktes eingesetzt. Am 1. Januar 2013 wurde der Buslinienfernverkehr im Rahmen einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) liberalisiert und das Monopol der Bahn damit gebrochen.