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04.04.2014 - 11:15Altersgrenzen für Bürgermeister und Landräte im Saarland abschaffen
Seit der Einführung der Urwahl von Bürgermeistern und Landräten im Saarland zählt für die Verwaltungschefs von Rathäusern und Landratsämtern die Altersgrenze von 68 Jahren. Die FDP-Saar stellt sowohl das Mindestalter als auch das aktuell gesetzlich vorgeschriebene Höchstalter für Verwaltungschefs in Frage. „Nicht die Politik, sondern die Bürger sollen per Wahl entscheiden, wer Verwaltungschef sein soll“, so der FDP-Landesvorsitzende Oliver Luksic.
Der CDU-Politiker Klaus Bouillon ist seit mehr als 30 Jahren Bürgermeister von St. Wendel. Bei seiner letzten Wiederwahl kam er 2010 auf 85 Prozent. Da er die Altersgrenze von 68 erreicht, wird er Ende 2015 aus dem Amt ausscheiden. Der Stadtrat von St. Wendel hatte daher gefordert, die Grenze anzuheben. Die SPD-Fraktion im Landtag und Teile der CDU lehnen eine Erhöhung der Altersgrenze für Bürgermeister ab.
„Der Fall des Bürgermeisters Bouillon zeigt, wie unsinnig inzwischen Altersgrenzen geworden sind“, erklärt Bertold Bahner, Landesvorsitzender der Liberalen Senioren im Saarland. Es sei völlig unerklärlich, weshalb ein tüchtiger Bürgermeister, der das Vertrauen seiner Bürger besitzt, sein Amt nicht auch noch nach Vollendung des 67. Lebensjahres ausüben könne. Das gelte auch für die Verwaltungsebene der Dezernenten und ebenso für die freie Wirtschaft. Angesichts des demographischen Wandels sei es allerhöchste Zeit, dass die Politik auch auf Bundes- und Landesebene die Konsequenzen zieht und unzeitgemäße Altersgrenzen aufhebt.
Altersgrenzen sind ungerecht und unsozial
Die saarländische CDU verstehe offenbar die Zeichen der Zeit nicht. „Und dies obwohl die Aufhebung von Altersgrenzen eine Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen Deutschlands ist, in der nicht nur alle großen Wohlfahrtsverbände, die Gewerkschaften und die Seniorenorganisationen der Parteien Mitglied sind, auch die Senioren-Union“, sagt Bahner.
„Niemand darf durch rechtliche Hürden daran gehindert werden, seine Arbeitskraft der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, wenn er dies will. Gesetze, Verordnungen und Satzungen dieser Art sind nicht nur unzeitgemäß. Sie sind ungerecht und unsozial.“
Gleichbehandlungsgrundsatz unter Politikern verletzt
„Altersgrenzen gelten weder für Minister, Landtagsabgeordnete, Gemeinde- und Stadträte noch für Mitglieder von Kreistagen. Mit der Beibehaltung der Altersgrenze ist der Gleichbehandlungsgrundsatz unter Politikern verletzt“, ergänzt FDP-Landeschef Oliver Luksic.
Bürgermeister und Landräte seien keine Politiker 2. Klasse. „Eine Abschaffung von Altersgrenzen ist keine Lex Bouillon, diese Frage muss generell diskutiert und entschieden werden“, fordert der Liberale. Die Altersgrenze sei einfach nicht mehr zeitgemäß und „hat ihre Existenzberechtigung verloren“, gerade auch wegen der Urwahl.
Altersgrenzen für Bürgermeister und Landräte im Saarland abschaffen
Seit der Einführung der Urwahl von Bürgermeistern und Landräten im Saarland zählt für die Verwaltungschefs von Rathäusern und Landratsämtern die Altersgrenze von 68 Jahren. Die FDP-Saar stellt sowohl das Mindestalter als auch das aktuell gesetzlich vorgeschriebene Höchstalter für Verwaltungschefs in Frage. „Nicht die Politik, sondern die Bürger sollen per Wahl entscheiden, wer Verwaltungschef sein soll“, so der FDP-Landesvorsitzende Oliver Luksic.
Der CDU-Politiker Klaus Bouillon ist seit mehr als 30 Jahren Bürgermeister von St. Wendel. Bei seiner letzten Wiederwahl kam er 2010 auf 85 Prozent. Da er die Altersgrenze von 68 erreicht, wird er Ende 2015 aus dem Amt ausscheiden. Der Stadtrat von St. Wendel hatte daher gefordert, die Grenze anzuheben. Die SPD-Fraktion im Landtag und Teile der CDU lehnen eine Erhöhung der Altersgrenze für Bürgermeister ab.
„Der Fall des Bürgermeisters Bouillon zeigt, wie unsinnig inzwischen Altersgrenzen geworden sind“, erklärt Bertold Bahner, Landesvorsitzender der Liberalen Senioren im Saarland. Es sei völlig unerklärlich, weshalb ein tüchtiger Bürgermeister, der das Vertrauen seiner Bürger besitzt, sein Amt nicht auch noch nach Vollendung des 67. Lebensjahres ausüben könne. Das gelte auch für die Verwaltungsebene der Dezernenten und ebenso für die freie Wirtschaft. Angesichts des demographischen Wandels sei es allerhöchste Zeit, dass die Politik auch auf Bundes- und Landesebene die Konsequenzen zieht und unzeitgemäße Altersgrenzen aufhebt.
Altersgrenzen sind ungerecht und unsozial
Die saarländische CDU verstehe offenbar die Zeichen der Zeit nicht. „Und dies obwohl die Aufhebung von Altersgrenzen eine Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen Deutschlands ist, in der nicht nur alle großen Wohlfahrtsverbände, die Gewerkschaften und die Seniorenorganisationen der Parteien Mitglied sind, auch die Senioren-Union“, sagt Bahner.
„Niemand darf durch rechtliche Hürden daran gehindert werden, seine Arbeitskraft der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, wenn er dies will. Gesetze, Verordnungen und Satzungen dieser Art sind nicht nur unzeitgemäß. Sie sind ungerecht und unsozial.“
Gleichbehandlungsgrundsatz unter Politikern verletzt
„Altersgrenzen gelten weder für Minister, Landtagsabgeordnete, Gemeinde- und Stadträte noch für Mitglieder von Kreistagen. Mit der Beibehaltung der Altersgrenze ist der Gleichbehandlungsgrundsatz unter Politikern verletzt“, ergänzt FDP-Landeschef Oliver Luksic.
Bürgermeister und Landräte seien keine Politiker 2. Klasse. „Eine Abschaffung von Altersgrenzen ist keine Lex Bouillon, diese Frage muss generell diskutiert und entschieden werden“, fordert der Liberale. Die Altersgrenze sei einfach nicht mehr zeitgemäß und „hat ihre Existenzberechtigung verloren“, gerade auch wegen der Urwahl.