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26.03.2014 - 15:45Gebühren-Urteil verkennt Bedeutung der neuen Medien
Für das Debattenmagazin „liberal“ hat Boris Eichler die Implikationen des Verfassungsgerichtsurteils zur politischen Unabhängigkeit des „ZDF“ analysiert. Die Karlsruher Richter haben der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt aufgetragen, bis 2015 die politischen Amtsträger aus dem Aufsichtsgremium zu entfernen. Für Eichler steht fest: „Das Bundesverfassungsgericht hat für verfassungswidrig erklärt, was evident verfassungswidrig war.“
Der Autor und Chefredakteur des „liberal“ kritisiert insbesondere, dass das Verfassungsgericht die Chance verpasst habe, den Sprung ins digitale Zeitalter zu wagen. Der Rundfunk habe keine Sonderstellung unter den Medien mehr inne, wie dies noch zu Zeiten der Gründung der öffentlich-rechtlichen Sender gewesen war. „Vor diesem Hintergrund wirkt es zusehends antiquiert, mantraartig zu wiederholen, inhaltliche Vielfalt könne allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden“, konstatierte Eichler.
Marktwirtschaft und Pluralismus
„Fakt ist: Der Pluralismus gedeiht überall wunderbar unter marktwirtschaftlichen Bedingungen, besonders im Netz, und ausweislich der Entscheidung von heute gerade beim ZDF nicht“, hielt Eichler fest. Trotz sinkender Zuschauerzahlen müssten alle nach wie vor für ein Rundfunkmodell zahlen, „das auf den Gegebenheiten der 1960er-Jahre beruht“.
Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag „Die ZDF-Entscheidung des Verfassungsgerichts: Schlachten von gestern“ auf „libmag.de“.
Gebühren-Urteil verkennt Bedeutung der neuen Medien
Für das Debattenmagazin „liberal“ hat Boris Eichler die Implikationen des Verfassungsgerichtsurteils zur politischen Unabhängigkeit des „ZDF“ analysiert. Die Karlsruher Richter haben der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt aufgetragen, bis 2015 die politischen Amtsträger aus dem Aufsichtsgremium zu entfernen. Für Eichler steht fest: „Das Bundesverfassungsgericht hat für verfassungswidrig erklärt, was evident verfassungswidrig war.“
Der Autor und Chefredakteur des „liberal“ kritisiert insbesondere, dass das Verfassungsgericht die Chance verpasst habe, den Sprung ins digitale Zeitalter zu wagen. Der Rundfunk habe keine Sonderstellung unter den Medien mehr inne, wie dies noch zu Zeiten der Gründung der öffentlich-rechtlichen Sender gewesen war. „Vor diesem Hintergrund wirkt es zusehends antiquiert, mantraartig zu wiederholen, inhaltliche Vielfalt könne allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden“, konstatierte Eichler.
Marktwirtschaft und Pluralismus
„Fakt ist: Der Pluralismus gedeiht überall wunderbar unter marktwirtschaftlichen Bedingungen, besonders im Netz, und ausweislich der Entscheidung von heute gerade beim ZDF nicht“, hielt Eichler fest. Trotz sinkender Zuschauerzahlen müssten alle nach wie vor für ein Rundfunkmodell zahlen, „das auf den Gegebenheiten der 1960er-Jahre beruht“.
Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag „Die ZDF-Entscheidung des Verfassungsgerichts: Schlachten von gestern“ auf „libmag.de“. [1]