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18.03.2014 - 11:45Entscheidung des Gerichts folgerichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM abgewiesen und bestätigte damit seine Grundsatzentscheidung vom September 2012. Der FDP-Spitzenkandidat zur Europawahl, Alexander Graf Lambsdorff, findet die Entscheidung folgerichtig. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass der ESM auf soliden demokratischen und rechtlichen Säulen gebaut wurde“, so der Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, die Haushaltsrechte des Bundestags blieben bei Entscheidungen zum ESM hinreichend gewahrt. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass etwaige Kapitalabrufe rechtzeitig und vollständig erfüllt werden könnten, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Damit soll verhindert werden, dass das Stimmrecht Deutschlands in den ESM-Gremien bei Zahlungsverzug ausgesetzt wird. Schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM) unter bestimmten Auflagen freigemacht.
Der FDP-Spitzenkandidat zur Europawahl, Alexander Graf Lambsdorff, begrüßte das Urteil und betonte: „Fiskalpakt und ESM sind wichtige Bausteine für die Stabilität unserer Währung - denn durch die Kopplung beider Verträge bekommen Mitgliedstaaten erst Hilfen, wenn sie ihren Haushalt unter strengen Auflagen sanieren."
Politik aus Solidarität und harten Auflagen hat Erfolg
Der Liberale erinnerte auch daran, dass sowohl Irland als auch Spanien den Rettungsschirm bereits verlassen haben. Das zeigt: „Die Politik aus Solidarität und harten Auflagen hat Erfolg.“ Unter dem Zwang der Krise habe in den betroffenen Krisenstaaten ein Reformprozess begonnen, der nicht unterschätzt werden dürfe. Zwar seien die Kürzungen staatlicher Leistungen und die andauernde Rezession für Menschen und Familien schmerzhaft.
„Die Auflagen der EU sorgen aber auch dafür, dass verkrustete Strukturen aufgebrochen und neue Chancen geschaffen werden. Es ist gerade deshalb umso unverständlicher, dass die Spitzenkandidaten von EVP und SPE genau jetzt die verstaubte Forderung nach Eurobonds wiederbeleben", spielte er auf die neueste Entwicklung an: Jean-Claude Juncker und Martin Schulz haben am Wochenende gefordert, Eurobonds einzuführen.
Entscheidung des Gerichts folgerichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM abgewiesen und bestätigte damit seine Grundsatzentscheidung vom September 2012. Der FDP-Spitzenkandidat zur Europawahl, Alexander Graf Lambsdorff, findet die Entscheidung folgerichtig. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass der ESM auf soliden demokratischen und rechtlichen Säulen gebaut wurde“, so der Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, die Haushaltsrechte des Bundestags blieben bei Entscheidungen zum ESM hinreichend gewahrt. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass etwaige Kapitalabrufe rechtzeitig und vollständig erfüllt werden könnten, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Damit soll verhindert werden, dass das Stimmrecht Deutschlands in den ESM-Gremien bei Zahlungsverzug ausgesetzt wird. Schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM) unter bestimmten Auflagen freigemacht.
Der FDP-Spitzenkandidat zur Europawahl, Alexander Graf Lambsdorff, begrüßte das Urteil und betonte: „Fiskalpakt und ESM sind wichtige Bausteine für die Stabilität unserer Währung - denn durch die Kopplung beider Verträge bekommen Mitgliedstaaten erst Hilfen, wenn sie ihren Haushalt unter strengen Auflagen sanieren."
Politik aus Solidarität und harten Auflagen hat Erfolg
Der Liberale erinnerte auch daran, dass sowohl Irland als auch Spanien den Rettungsschirm bereits verlassen haben. Das zeigt: „Die Politik aus Solidarität und harten Auflagen hat Erfolg.“ Unter dem Zwang der Krise habe in den betroffenen Krisenstaaten ein Reformprozess begonnen, der nicht unterschätzt werden dürfe. Zwar seien die Kürzungen staatlicher Leistungen und die andauernde Rezession für Menschen und Familien schmerzhaft.
„Die Auflagen der EU sorgen aber auch dafür, dass verkrustete Strukturen aufgebrochen und neue Chancen geschaffen werden. Es ist gerade deshalb umso unverständlicher, dass die Spitzenkandidaten von EVP und SPE genau jetzt die verstaubte Forderung nach Eurobonds wiederbeleben", spielte er auf die neueste Entwicklung an: Jean-Claude Juncker und Martin Schulz haben am Wochenende gefordert, Eurobonds einzuführen. [1]