FDP|
13.03.2014 - 08:30KUBICKI-Interview für die „Rheinische Post“
Berlin. Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI gab der „Rheinischen Post“ (Donnerstag-Ausgabe) das folgende Interview. Die Fragen stellte EVA QUADBECK:
Frage: Hat Uli Hoeneß noch die Chance, ohne Gefängnisstrafe davonzukommen?
KUBICKI: Der Bundesgerichtshof hat erklärt, dass ab der Summe von einer Million Euro hinterzogener Steuern gewichtige Gründe dafür sprechen müssen, dass man noch zu einer Bewährungsstrafe gelangen kann. Dazu gehören mildernde Umstände wie der, dass Herr Hoeneß nicht vorbestraft ist, durch das Verfahren in der Öffentlichkeit belastet ist, dass er mit einer Selbstanzeige das Verfahren erst ins Rollen gebracht hat. Auch seine Lebensleistung wird vom Gericht zu würdigen sein.
Frage: Es geht um 27,2 Millionen Euro, Stand heute.
KUBICKI: Je größer die Schadenssumme wird, desto schwieriger wird es, die mildernden Umstände in die Waagschale zu werfen, dass die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Man kann jetzt schon festhalten, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirken kann, weil sie nicht vollständig abgegeben wurde.
Frage: Woran liegt es, dass die Summe immer größer wird?
KUBICKI: Man muss wissen, dass im Steuerrecht in Fällen von Hinterziehung eine Verjährungsfrist von zehn Jahren gilt. Sie können in diesem Zeitraum überwiegend keine Gewinne und Verluste gegeneinander verrechnen, was Sie bei einer normalen Steuererklärung machen können. Es kann tatsächlich so sein, dass Uli Hoeneß unterm Strich keine Gewinne gemacht hat, aber Erträge versteuern muss, weil er sie nicht rechtzeitig angegeben hat.
Frage: Könnte sich Spielsucht bei Hoeneß strafmildernd auswirken?
KUBICKI: Nein. Bei der Steuerhinterziehung gibt es keine Strafmilderung wegen Spielsucht. Wenn jemand Straftaten begeht, um spielen zu können, dann ist er durch seine Spielsucht zu den Straftaten veranlasst worden. Uli Hoeneß hat schlicht Erträge dem Finanzamt nicht angegeben. Selbst wenn er die Erträge versteuert hätte, hätte er noch genug Geld gehabt, weiter zu spekulieren.
Frage: Ganz offensichtlich hat er sich aber wie ein Spielsüchtiger verhalten.
KUBICKI: Das Gericht wird sich die Steigerung in seinem Verhalten anschauen müssen. Wenn man einen Kick durch Wetten erzielen will, gibt es das Phänomen, dass man in immer höhere Volumina einsteigen muss, um den Kick immer wieder zu erreichen. Und wenn ich das richtig sehe, hat er manchmal sogar gegen sich selbst gewettet – wie wenn man beim Roulette zugleich auf Rot und Schwarz setzt. Dass Hoeneß die Bodenhaftung verloren hat, steht außer Zweifel.
Frage: Hoeneß’ Anwalt hat im Gerichtssaal zu seinem Mandanten gesagt: „Erzählen Sie keinen vom Pferd!“ Ist das angemessen?
KUBICKI: Ich kenne den Kollegen und schätze ihn. Aber wenn Sie so etwas öffentlich wahrnehmbar sagen, desavouieren Sie ihren Mandanten. Ich würde meinen Mandanten in einer öffentlichen Hauptverhandlung nicht so zurechtweisen. Aber ich kenne die Verteidigungsstrategie nicht.
KUBICKI-Interview für die „Rheinische Post“
Berlin. Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI gab der „Rheinischen Post“ (Donnerstag-Ausgabe) das folgende Interview. Die Fragen stellte EVA QUADBECK:
Frage: Hat Uli Hoeneß noch die Chance, ohne Gefängnisstrafe davonzukommen?
KUBICKI: Der Bundesgerichtshof hat erklärt, dass ab der Summe von einer Million Euro hinterzogener Steuern gewichtige Gründe dafür sprechen müssen, dass man noch zu einer Bewährungsstrafe gelangen kann. Dazu gehören mildernde Umstände wie der, dass Herr Hoeneß nicht vorbestraft ist, durch das Verfahren in der Öffentlichkeit belastet ist, dass er mit einer Selbstanzeige das Verfahren erst ins Rollen gebracht hat. Auch seine Lebensleistung wird vom Gericht zu würdigen sein.
Frage: Es geht um 27,2 Millionen Euro, Stand heute.
KUBICKI: Je größer die Schadenssumme wird, desto schwieriger wird es, die mildernden Umstände in die Waagschale zu werfen, dass die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Man kann jetzt schon festhalten, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirken kann, weil sie nicht vollständig abgegeben wurde.
Frage: Woran liegt es, dass die Summe immer größer wird?
KUBICKI: Man muss wissen, dass im Steuerrecht in Fällen von Hinterziehung eine Verjährungsfrist von zehn Jahren gilt. Sie können in diesem Zeitraum überwiegend keine Gewinne und Verluste gegeneinander verrechnen, was Sie bei einer normalen Steuererklärung machen können. Es kann tatsächlich so sein, dass Uli Hoeneß unterm Strich keine Gewinne gemacht hat, aber Erträge versteuern muss, weil er sie nicht rechtzeitig angegeben hat.
Frage: Könnte sich Spielsucht bei Hoeneß strafmildernd auswirken?
KUBICKI: Nein. Bei der Steuerhinterziehung gibt es keine Strafmilderung wegen Spielsucht. Wenn jemand Straftaten begeht, um spielen zu können, dann ist er durch seine Spielsucht zu den Straftaten veranlasst worden. Uli Hoeneß hat schlicht Erträge dem Finanzamt nicht angegeben. Selbst wenn er die Erträge versteuert hätte, hätte er noch genug Geld gehabt, weiter zu spekulieren.
Frage: Ganz offensichtlich hat er sich aber wie ein Spielsüchtiger verhalten.
KUBICKI: Das Gericht wird sich die Steigerung in seinem Verhalten anschauen müssen. Wenn man einen Kick durch Wetten erzielen will, gibt es das Phänomen, dass man in immer höhere Volumina einsteigen muss, um den Kick immer wieder zu erreichen. Und wenn ich das richtig sehe, hat er manchmal sogar gegen sich selbst gewettet – wie wenn man beim Roulette zugleich auf Rot und Schwarz setzt. Dass Hoeneß die Bodenhaftung verloren hat, steht außer Zweifel.
Frage: Hoeneß’ Anwalt hat im Gerichtssaal zu seinem Mandanten gesagt: „Erzählen Sie keinen vom Pferd!“ Ist das angemessen?
KUBICKI: Ich kenne den Kollegen und schätze ihn. Aber wenn Sie so etwas öffentlich wahrnehmbar sagen, desavouieren Sie ihren Mandanten. Ich würde meinen Mandanten in einer öffentlichen Hauptverhandlung nicht so zurechtweisen. Aber ich kenne die Verteidigungsstrategie nicht.