FDP-Fraktion|
15.05.2003 - 02:00THIELE: Ideologie raus aus dem Steuerrecht
BERLIN. Zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die von der rot-grünen Koalition eingeführte Mindeststeuer für teilweise verfassungswidrig einzustufen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carl-Ludwig THIELE:
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes zeigt, dass Ideologie im Steuerrecht nichts verloren hat und sogar zur Verfassungswidrigkeit führen kann.
Die Einführung einer Mindeststeuer durch die Begrenzung der Verlustverrechnung durch den Kurzzeitfinanzminster Lafontaine war seinerzeit von blindem Neiddenken geprägt: Wer es sich leisten kann, eine Immobilie anzuschaffen und zu vermieten, ist reich und muss geschröpft werden. Die Verrechnung von Verlusten, die bei einer Investition gerade in den Mietwohnungsbau normalerweise entstehen, wurde folglich eingeschränkt.
Der gesamte steuerrechtliche Sachverstand in Deutschland hat dieses rot-grüne Projekt damals als verfassungswidrig und nicht handhabbar verrissen. Die Finanzämter waren lange nicht in der Lage, die nahezu unverständliche Regelung anzuwenden. Jetzt hat der Bundesfinanzhof der von Neiddenken geprägten rot-grünen Steuerpolitik Grenzen gesetzt. Herr Poß sollte seine Ankündigung weiterer Prüfungen einstellen, die verfehlte Steuerpolitik seiner Koalition eingestehen und dafür sorgen, dass die Mindeststeuer schleunigst abgeschafft wird.
Susanne Bühler - Telefon 0 30/2 27-5 11 31 - pressestelle@fdp-bundestag.de
THIELE: Ideologie raus aus dem Steuerrecht
BERLIN. Zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die von der rot-grünen Koalition eingeführte Mindeststeuer für teilweise verfassungswidrig einzustufen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carl-Ludwig THIELE:
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes zeigt, dass Ideologie im Steuerrecht nichts verloren hat und sogar zur Verfassungswidrigkeit führen kann.
Die Einführung einer Mindeststeuer durch die Begrenzung der Verlustverrechnung durch den Kurzzeitfinanzminster Lafontaine war seinerzeit von blindem Neiddenken geprägt: Wer es sich leisten kann, eine Immobilie anzuschaffen und zu vermieten, ist reich und muss geschröpft werden. Die Verrechnung von Verlusten, die bei einer Investition gerade in den Mietwohnungsbau normalerweise entstehen, wurde folglich eingeschränkt.
Der gesamte steuerrechtliche Sachverstand in Deutschland hat dieses rot-grüne Projekt damals als verfassungswidrig und nicht handhabbar verrissen. Die Finanzämter waren lange nicht in der Lage, die nahezu unverständliche Regelung anzuwenden. Jetzt hat der Bundesfinanzhof der von Neiddenken geprägten rot-grünen Steuerpolitik Grenzen gesetzt. Herr Poß sollte seine Ankündigung weiterer Prüfungen einstellen, die verfehlte Steuerpolitik seiner Koalition eingestehen und dafür sorgen, dass die Mindeststeuer schleunigst abgeschafft wird.
Susanne Bühler - Telefon 0 30/2 27-5 11 31 - pressestelle@fdp-bundestag.de [1]