FDP|
24.02.2014 - 08:00WISSING zum Steuer-CD-Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs
Berlin. Zur Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs, Steuerermittlungen mittels angekaufter Steuer-CDs nicht generell zu untersagen, erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied DR. VOLKER WISSING:
„Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht hat die Position der FDP eindrucksvoll bestätigt. Das Gerichtsurteil ist weit davon entfernt, einen Freibrief für den Ankauf von Steuer-CDs zu erteilen. Vielmehr betont das Gericht die Pflicht staatlicher Stellen, Beweise in ‚rechtskonformer Weise zu erheben‘. Die FDP hatte in der Vergangenheit stets betont, dass es keinen Freibrief für den Ankauf von Steuer-CDs geben kann, sondern jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden müsse. Diese Forderung greift das Gericht auf, indem es nicht nur ausdrücklich auf die unklare Rechtslage hinweist, sondern obendrein ‚eine stärkere gerichtliche Kontrolle bei der Verwertung einer angekauften Steuerdaten-CD im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anmahnt‘.
Die Bekämpfung von Steuerkriminalität ist ohne Zweifel ein besonders wichtiges Anliegen, das mit Nachdruck verfolgt werden muss. Sie findet aber nicht in einem rechtsfreien Raum statt, sondern muss rechtsstaatlichen Anforderungen in jeder Hinsicht entsprechen. Die FDP hat das immer betont, das Verfassungsgericht hat es nun mit seiner Entscheidung noch einmal sehr deutlich gemacht.“
WISSING zum Steuer-CD-Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs
Berlin. Zur Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs, Steuerermittlungen mittels angekaufter Steuer-CDs nicht generell zu untersagen, erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied DR. VOLKER WISSING:
„Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht hat die Position der FDP eindrucksvoll bestätigt. Das Gerichtsurteil ist weit davon entfernt, einen Freibrief für den Ankauf von Steuer-CDs zu erteilen. Vielmehr betont das Gericht die Pflicht staatlicher Stellen, Beweise in ‚rechtskonformer Weise zu erheben‘. Die FDP hatte in der Vergangenheit stets betont, dass es keinen Freibrief für den Ankauf von Steuer-CDs geben kann, sondern jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden müsse. Diese Forderung greift das Gericht auf, indem es nicht nur ausdrücklich auf die unklare Rechtslage hinweist, sondern obendrein ‚eine stärkere gerichtliche Kontrolle bei der Verwertung einer angekauften Steuerdaten-CD im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anmahnt‘.
Die Bekämpfung von Steuerkriminalität ist ohne Zweifel ein besonders wichtiges Anliegen, das mit Nachdruck verfolgt werden muss. Sie findet aber nicht in einem rechtsfreien Raum statt, sondern muss rechtsstaatlichen Anforderungen in jeder Hinsicht entsprechen. Die FDP hat das immer betont, das Verfassungsgericht hat es nun mit seiner Entscheidung noch einmal sehr deutlich gemacht.“