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18.12.2013 - 15:15Morlok spricht im Bundestag zu schwarz-roten Rentenplänen
Es ist das erste wichtige Gesetz von Union und SPD, das am Donnerstag in erster und einziger Lesung beraten wird. Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok (FDP), kritisiert die Rentenpläne der neuen Bundesregierung scharf. Er fordert, an der gesetzlich vorgeschriebenen Absenkung der Beiträge für die Rentenversicherung festzuhalten. Morlok wird diese Position in der Bundestagsdebatte am Donnerstag vertreten.
Christian Lindner hatte schon zuvor kritisiert, die Rentenbeitragszahler würden „regelrecht enteignet, weil ihr Beitragssatz nicht sinkt, wie es im Gesetz steht". Für die FDP gehört das Geld in der Rentenkasse den Beitragszahlern. Denn: Die Rentenversicherungen sind keine Sparkassen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Beiträge gesenkt werden müssen, wenn die Rücklagen die Ausgaben von 1,5 Monaten übersteigen. So lautet die bewährte Regelung im Rentenrecht, die Schwarz-Rot jetzt aushebeln will.
Gesetzentwurf Rentenversicherungsbeiträge 2014
Die Koalitionäre haben in ihrem Koalitionsvertrag den Rentnern zahlreiche Verbesserungen versprochen. Finanzieren wollen sie das mit dem Geld aus der Rentenversicherung, dafür müssen sie aber einen niedrigeren Rentenbeitragssatz verhindern. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf soll festgelegt werden, dass der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung nicht von 18,9 auf 18,3 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht von 25,1 auf 24,3 Prozent sinkt, sondern stabil bleibt, wodurch sich Mehreinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung von 7,5 Milliarden Euro im nächsten Jahr ergeben.
Kritik vom Wissenschaftlichen Dienst
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags meldete schwerwiegende Bedenken gegen den Rententrick an: Wenn die Beiträge nicht gesenkt werden sollten, "wäre bis zum Jahresende eine gesetzliche Regelung zu verabschieden", heißt es in einem Papier der Juristen, das der "Welt" vorliegt. Komme diese Regelung erst später zustande, könne sie nicht rückwirkend zum 1. Januar 2014 gelten, sondern "nur für die Zukunft".
In einem Gutachten im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) heißt es: "Das geplante Vorgehen ist in rechtlicher Hinsicht fragwürdig und wirft verfassungsrechtliche Zweifel auf. Hierdurch riskiert die Bundesregierung einen rechtswidrig festgelegten Beitragssatz und damit auch die rechtmäßige Beitragserhebung zum Jahresbeginn 2014."
Union und SPD zeigen Übermacht
In der Vergangenheit wurde selbst bei dringlichsten Gesetzen, etwa während der Bankenkrise 2008, Wert darauf gelegt, ein vollständiges Gesetzgebungsverfahren zumindest im Eilverfahren zu gewährleisten. Darüber setzen sich Union und SPD nun hinweg. Das Vorgehen wirft auch ein Schlaglicht auf die gewaltige Übermacht an Sitzen im Bundestag.
Morlok spricht im Bundestag zu schwarz-roten Rentenplänen
Es ist das erste wichtige Gesetz von Union und SPD, das am Donnerstag in erster und einziger Lesung beraten wird. Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok (FDP), kritisiert die Rentenpläne der neuen Bundesregierung scharf. Er fordert, an der gesetzlich vorgeschriebenen Absenkung der Beiträge für die Rentenversicherung festzuhalten. Morlok wird diese Position in der Bundestagsdebatte am Donnerstag vertreten. [1]
Christian Lindner hatte schon zuvor kritisiert, die Rentenbeitragszahler würden „regelrecht enteignet, weil ihr Beitragssatz nicht sinkt, wie es im Gesetz steht". Für die FDP gehört das Geld in der Rentenkasse den Beitragszahlern. Denn: Die Rentenversicherungen sind keine Sparkassen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Beiträge gesenkt werden müssen, wenn die Rücklagen die Ausgaben von 1,5 Monaten übersteigen. So lautet die bewährte Regelung im Rentenrecht, die Schwarz-Rot jetzt aushebeln will.
Gesetzentwurf Rentenversicherungsbeiträge 2014
Die Koalitionäre haben in ihrem Koalitionsvertrag den Rentnern zahlreiche Verbesserungen versprochen. Finanzieren wollen sie das mit dem Geld aus der Rentenversicherung, dafür müssen sie aber einen niedrigeren Rentenbeitragssatz verhindern. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf soll festgelegt werden, dass der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung nicht von 18,9 auf 18,3 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht von 25,1 auf 24,3 Prozent sinkt, sondern stabil bleibt, wodurch sich Mehreinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung von 7,5 Milliarden Euro im nächsten Jahr ergeben.
Kritik vom Wissenschaftlichen Dienst
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags meldete schwerwiegende Bedenken gegen den Rententrick an: Wenn die Beiträge nicht gesenkt werden sollten, "wäre bis zum Jahresende eine gesetzliche Regelung zu verabschieden", heißt es in einem Papier der Juristen, das der "Welt" vorliegt. Komme diese Regelung erst später zustande, könne sie nicht rückwirkend zum 1. Januar 2014 gelten, sondern "nur für die Zukunft".
In einem Gutachten im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) heißt es: "Das geplante Vorgehen ist in rechtlicher Hinsicht fragwürdig und wirft verfassungsrechtliche Zweifel auf. Hierdurch riskiert die Bundesregierung einen rechtswidrig festgelegten Beitragssatz und damit auch die rechtmäßige Beitragserhebung zum Jahresbeginn 2014."
Union und SPD zeigen Übermacht
In der Vergangenheit wurde selbst bei dringlichsten Gesetzen, etwa während der Bankenkrise 2008, Wert darauf gelegt, ein vollständiges Gesetzgebungsverfahren zumindest im Eilverfahren zu gewährleisten. Darüber setzen sich Union und SPD nun hinweg. Das Vorgehen wirft auch ein Schlaglicht auf die gewaltige Übermacht an Sitzen im Bundestag.