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27.11.2013 - 11:30FDP weg, Vorratsdatenspeicherung wieder da
Erfolgreich hatten Bürgerrechtler und FDP-Politiker die Vorratsdatenspeicherung verhindert. Die Große Koalition plant jetzt eine Neuauflage der umstrittenen Regelung. Für FDP-Vize Christian Lindner spricht die Entscheidung eine deutliche Sprache: „Die Bürgerrechte haben in einer Großen Koalition keinen Anwalt mehr.“ Außerdem mache die Einigung auf eine Rückkehr der VDS klar, dass SPD-Chef Gabriels Anspruch, seine Partei liberaler zu machen, schon nach zwei Wochen gescheitert ist.
Die FDP als Partei der Freiheit, des Rechtsstaats und der Bürgerrechte setzt sich in Deutschland und Europa weiterhin dafür ein, dass Freiheit ein Grundrecht bleibt. Die Bürger durch die präventive Speicherung aller Telekommunikationsdaten unter Generalverdacht zu stellen, kommt für die Liberalen deshalb nicht in Frage.
Große Koalition hat nichts aus der NSA-Affäre gelernt
Patrick Döring
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war während ihrer gesamten Amtszeit als Justizministerin eine vehemente Verfechterin der Bürgerrechte. Dies ging soweit, dass sie aufgrund ihrer strikten Ablehnung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von ihren Unions-Kabinettskollegen als „Madame No“ und „Sicherheitsrisiko für Deutschland“ bezeichnet wurde. Dass die FDP als Anwalt der Bürgerrechte fehlt, zeigt der Beschluss der angehenden Bundesregierung: Die Vorratsdatenspeicherung kommt zurück.
„Die Vorratsdatenspeicherung soll umgesetzt werden, als hätte es keine NSA-Debatte gegeben“, kommentierte FDP-Generalsekretär Patrick Döring das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Die Videoüberwachung werde ausgebaut und die Stiftung Datenschutz klein gemacht. „Bei den Bürgerrechten haben Union und SPD nichts verstanden“, fasste Döring zusammen.
VDS schon einmal wegen Bürgerrechtsverletzung gescheitert
Mit Vorratsdatenspeicherung ist gemeint, dass Provider die Telekommunikationsdaten von allen Internetusern sechs Monate lang speichern sollen. Auf die wollen Ermittler im EU-Raum zugreifen, um Bewegungsprofile von Terrorverdächtigen erstellen können. Knackpunkt dabei ist, dass erst einmal die Daten von allen EU-Bürgern gesammelt werden. Jeder Mensch wird damit unter dem Deckmantel der Sicherheit unter Generalverdacht gestellt. Ein Großteil der Netzgemeinde und Bürgerrechtler, allen voran die Liberalen, sehen die Balance von Freiheit und Sicherheit gefährdet und ließen die Richtlinie vom Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Richter in Karlsruhe sahen das genauso und kippten das schwarz-rote Gesetz .
Zusammenfassung: Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand
Auch Europäischer Gerichtshof prüft VDS-Richtlinie
Die EU drängt jedoch nach wie vor darauf, ihre Richtlinie zur VDS in den Mitgliederstaaten durchzusetzen und droht mit Strafzahlungen. Nur ist noch gar nicht raus, ob der Europäische Gerichtshof im Frühjahr 2014 die EU-Richtlinie nicht ohnehin kippen wird, da mehrere EU-Staaten gegen das VDS-Diktat geklagt haben. Den Alternativentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, nach dem Daten ausschließlich anlassbezogen, sprich im konkreten Verdachtsfall, gespeichert werden (Quick Freeze-Verfahren), wurde abgeschmettert.
FAQ: BMJ informiert über VDS und Quick Freeze
Ermittlungserfolge durch VDS bleiben aus
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Nun plant die Große Koalition eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Um das Karlsruher Urteil zu umgehen, sollen Ermittler „nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben“ Daten abschöpfen können. Spätestens seit der NSA-Affäre sollte aber jedem klar sein, dass das Versprechen, die Daten würden nur im konkreten Verdachtsfall auch von den Ermittlungsbehörden genutzt, derzeit nicht zu gewährleisten ist. Außerdem haben Studien erwiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung praktisch keine positiven Effekte auf die Ermittlungsquote hat. Mit Blick auf die Balance von Freiheit und Sicherheit macht die Vorratsdatenspeicherung also keinen Sinn.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat stets dafür gekämpft, die Datensammelwut des Staates in die Schranken zu verweisen. „Die Gefahr erscheint vielen abstrakt. Viele denken, es betrifft sie nicht, weil sie nichts zu verbergen hätten oder nicht im politischen Bereich tätig sind. Sie können sich nicht vorstellen, dass es eben jeden trifft. Was eine relevante Information ist oder nicht, entscheiden nicht sie selbst“, stellt die Liberale mit Blick auf die Abhöraffäre des Kanzlerinnenhandys klar.
Bilanz: Regierungserfolge Datenschutz
Konsequenzen NSA-Affäre: 10 Datenschutzthesen der Justizministerin
FDP weg, Vorratsdatenspeicherung wieder da
Erfolgreich hatten Bürgerrechtler und FDP-Politiker die Vorratsdatenspeicherung verhindert. Die Große Koalition plant jetzt eine Neuauflage der umstrittenen Regelung. Für FDP-Vize Christian Lindner spricht die Entscheidung eine deutliche Sprache: „Die Bürgerrechte haben in einer Großen Koalition keinen Anwalt mehr.“ Außerdem mache die Einigung auf eine Rückkehr der VDS klar, dass SPD-Chef Gabriels Anspruch, seine Partei liberaler zu machen, schon nach zwei Wochen gescheitert ist.
Die FDP als Partei der Freiheit, des Rechtsstaats und der Bürgerrechte setzt sich in Deutschland und Europa weiterhin dafür ein, dass Freiheit ein Grundrecht bleibt. Die Bürger durch die präventive Speicherung aller Telekommunikationsdaten unter Generalverdacht zu stellen, kommt für die Liberalen deshalb nicht in Frage.
Große Koalition hat nichts aus der NSA-Affäre gelernt
Patrick Döring
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war während ihrer gesamten Amtszeit als Justizministerin eine vehemente Verfechterin der Bürgerrechte. Dies ging soweit, dass sie aufgrund ihrer strikten Ablehnung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von ihren Unions-Kabinettskollegen als „Madame No“ und „Sicherheitsrisiko für Deutschland“ bezeichnet wurde. Dass die FDP als Anwalt der Bürgerrechte fehlt, zeigt der Beschluss der angehenden Bundesregierung: Die Vorratsdatenspeicherung kommt zurück.
„Die Vorratsdatenspeicherung soll umgesetzt werden, als hätte es keine NSA-Debatte gegeben“, kommentierte FDP-Generalsekretär Patrick Döring das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Die Videoüberwachung werde ausgebaut und die Stiftung Datenschutz klein gemacht. „Bei den Bürgerrechten haben Union und SPD nichts verstanden“, fasste Döring zusammen.
VDS schon einmal wegen Bürgerrechtsverletzung gescheitert
Mit Vorratsdatenspeicherung ist gemeint, dass Provider die Telekommunikationsdaten von allen Internetusern sechs Monate lang speichern sollen. Auf die wollen Ermittler im EU-Raum zugreifen, um Bewegungsprofile von Terrorverdächtigen erstellen können. Knackpunkt dabei ist, dass erst einmal die Daten von allen EU-Bürgern gesammelt werden. Jeder Mensch wird damit unter dem Deckmantel der Sicherheit unter Generalverdacht gestellt. Ein Großteil der Netzgemeinde und Bürgerrechtler, allen voran die Liberalen, sehen die Balance von Freiheit und Sicherheit gefährdet und ließen die Richtlinie vom Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Richter in Karlsruhe sahen das genauso und kippten das schwarz-rote Gesetz [6].
Zusammenfassung: Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand [7]
Auch Europäischer Gerichtshof prüft VDS-Richtlinie
Die EU drängt jedoch nach wie vor darauf, ihre Richtlinie zur VDS in den Mitgliederstaaten durchzusetzen und droht mit Strafzahlungen. Nur ist noch gar nicht raus, ob der Europäische Gerichtshof im Frühjahr 2014 die EU-Richtlinie nicht ohnehin kippen wird, da mehrere EU-Staaten gegen das VDS-Diktat geklagt haben. Den Alternativentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, nach dem Daten ausschließlich anlassbezogen, sprich im konkreten Verdachtsfall, gespeichert werden (Quick Freeze-Verfahren), wurde abgeschmettert.
FAQ: BMJ informiert über VDS und Quick Freeze [8]
Ermittlungserfolge durch VDS bleiben aus
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Nun plant die Große Koalition eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Um das Karlsruher Urteil zu umgehen, sollen Ermittler „nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben“ Daten abschöpfen können. Spätestens seit der NSA-Affäre sollte aber jedem klar sein, dass das Versprechen, die Daten würden nur im konkreten Verdachtsfall auch von den Ermittlungsbehörden genutzt, derzeit nicht zu gewährleisten ist. Außerdem haben Studien erwiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung praktisch keine positiven Effekte auf die Ermittlungsquote hat. Mit Blick auf die Balance von Freiheit und Sicherheit macht die Vorratsdatenspeicherung also keinen Sinn.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat stets dafür gekämpft, die Datensammelwut des Staates in die Schranken zu verweisen. „Die Gefahr erscheint vielen abstrakt. Viele denken, es betrifft sie nicht, weil sie nichts zu verbergen hätten oder nicht im politischen Bereich tätig sind. Sie können sich nicht vorstellen, dass es eben jeden trifft. Was eine relevante Information ist oder nicht, entscheiden nicht sie selbst“, stellt die Liberale mit Blick auf die Abhöraffäre des Kanzlerinnenhandys klar.
Bilanz: Regierungserfolge Datenschutz [9]
Konsequenzen NSA-Affäre: 10 Datenschutzthesen der Justizministerin [10]