FDP|
31.10.2013 - 12:00Drosselkom-Urteil: Flat bleibt vorerst Flat
Die nordrhein-westfälischen Liberalen haben das Urteil des Landgerichts Köln zur "Drosselkom" als Erfolg für die Verbraucher begrüßt. Die Kölner Richter folgten der Klage der Verbraucherzentrale NRW und sahen in den Plänen der Telekom eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher.
Das Urteil sei eine Ohrfeige für den Telekommunikationsriesen, so Thomas Nückel, medienpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Die Telekom habe die Kritik an der geplanten Einschränkung für Flatrate-Kunden nicht ernst genommen und nun die Quittung erhalten. Nückel pflichtete den Verbraucherschützern bei, die Datenobergrenzen für Festnetz-Flatrates, ab denen das Internettempo drastisch gebremst wird, scharf kritisiert hatten. "Eine Drosselung der Datenmengen hätte negative Folgen für Nutzer wie innovative Anbieter und würde auch zum Standortnachteil", mahnte der Liberale.
Mogelpackung entlarvt
"Die Ankündigung der Telekom im Juni, die Drosselung der Internetverbindungen abzuschwächen, war nicht ausreichend und wurde von den Nutzern zu Recht als Mogelpackung angesehen", so der FDP-Medienexperte. Er stellte klar, dass die Absicht der Deutschen Telekom, die Preise für Leistungen zu differenzieren, aus Sicht der FDP "nichts Ungewöhnliches und auch vom Grundsatz her nicht kritikwürdig" sei. Allerdings müsse, "was als Flatrate angeboten wird, auch eine echte Flatrate ohne Einschränkungen bleiben", unterstrich Nückel.
Drosselkom-Urteil: Flat bleibt vorerst Flat
Die nordrhein-westfälischen Liberalen haben das Urteil des Landgerichts Köln zur "Drosselkom" als Erfolg für die Verbraucher begrüßt. Die Kölner Richter folgten der Klage der Verbraucherzentrale NRW und sahen in den Plänen der Telekom eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher.
Das Urteil sei eine Ohrfeige für den Telekommunikationsriesen, so Thomas Nückel, medienpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Die Telekom habe die Kritik an der geplanten Einschränkung für Flatrate-Kunden nicht ernst genommen und nun die Quittung erhalten. Nückel pflichtete den Verbraucherschützern bei, die Datenobergrenzen für Festnetz-Flatrates, ab denen das Internettempo drastisch gebremst wird, scharf kritisiert hatten. "Eine Drosselung der Datenmengen hätte negative Folgen für Nutzer wie innovative Anbieter und würde auch zum Standortnachteil", mahnte der Liberale.
Mogelpackung entlarvt
"Die Ankündigung der Telekom im Juni, die Drosselung der Internetverbindungen abzuschwächen, war nicht ausreichend und wurde von den Nutzern zu Recht als Mogelpackung angesehen", so der FDP-Medienexperte. Er stellte klar, dass die Absicht der Deutschen Telekom, die Preise für Leistungen zu differenzieren, aus Sicht der FDP "nichts Ungewöhnliches und auch vom Grundsatz her nicht kritikwürdig" sei. Allerdings müsse, "was als Flatrate angeboten wird, auch eine echte Flatrate ohne Einschränkungen bleiben", unterstrich Nückel.