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18.09.2013 - 13:15Kabinett beschließt Mindestlohn für Steinmetze
Erstmals haben sich die Steinmetze und Bildhauer auf eine Entgeltuntergrenze geeinigt. Ab 1. Oktober erhalten die rund 11.000 Beschäftigten bundesweit einen einheitlichen Branchen-Mindestlohn. In den alten Bundesländern und Berlin verdienen sie künftig 11 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern 9,75 Euro. Die entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums passierte am Mittwoch das Kabinett.
Lohnuntergrenzen für Gebäudereiniger und im Baugewerbe erhöht
Darüber hinaus wurden die Lohnuntergrenzen für Gebäudereiniger angehoben. Ab 1. November erhalten sie in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 11 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern 9,75 Euro.
Auch die Beschäftigten im Baugewerbe bekommen mehr Lohn. Ab Januar 2014 erhalten sie in den alten Bundesländern einschließlich Berlin je nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro.
Mehr Lohn für Zeitarbeiter
Die rund 800.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche sollen ab 1. Januar 2014 mehr Geld erhalten. Darauf verständigten sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit und die Tarifgemeinschaft des DGB am Dienstag. Die Entgelte sollen zum 1. Januar 2014 um 3,8 Prozent im Westen und 4,8 Prozent im Osten steigen.
Mit den Verordnungen sorgt die schwarz-gelbe Regierung für faire Mindestlöhne und verhindert wettbewerbsverzerrendes Lohndumping. Jetzt ist noch eine allgemeinverbindliche Festsetzung des neuen Mindestlohns in der Zeitarbeit erforderlich. Ansonsten könnten Leiharbeitnehmer etwa von osteuropäischen Zeitarbeitsfirmen zu den dort üblichen Tariflöhnen beschäftigt werden.
Vogel: Tarifliche Lohnuntergrenzen funktionieren
Johannes Vogel: Lohnuntergrenzen überall, wo es nötig ist, ermöglichen
„Die jüngsten Abschlüsse der Tarifpartner in der Zeitarbeit sowie die heutigen Kabinettsbeschlüsse zeigen: Unser Modell für Lohnuntergrenzen funktioniert“, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel. Das Modell differenziere nach Branchen, sei dezentral angelegt und stehe im Einklang mit der Tarifautonomie. „Die Höhe von Lohnuntergrenzen sollte auch in Zukunft von den Tarifpartnern beschlossen werden - und nicht von Parteitagsfunktionären oder einer Zentralkommission, wie es vor allem SPD, Grüne und Linkspartei wollen“, forderte Vogel.
Die jüngsten Beschlüsse zeigten auch, dass Tarifpartner ökonomisch sinnvolle und zugleich faire Löhne finden könnten. „Wohin stattdessen ein flächendeckender politischer Einheitsmindestlohn führt, müssen wir am Beispiel Frankreich feststellen“, so Vogel. „Die Jugendarbeitslosigkeit ist dort mit knapp 23 Prozent dreimal so hoch wie in Deutschland. Der Einheitsmindestlohn würde auch dem deutschen Arbeitsmarkt schaden und es insbesondere Arbeitslosen, gering Qualifizierten und Berufseinsteigern schwer machen.“
Im Gegensatz dazu wollen die Liberalen auf Instrumenten aufbauen, die schon im Bundesgesetzblatt stehen. Sie sind in der vergangenen Legislaturperiode bereits in immer mehr Branchen zur Anwendung gekommen. So hat die schwarz-gelbe Bundesregierung für weit über zwei Millionen Beschäftigte Tarifverträge und ihre Lohnuntergrenzen neu für allgemeinverbindlich erklärt. „Das wollen wir auf alle Branchen ausdehnen und so Lohnuntergrenzen überall dort, wo nötig, ermöglichen“, erklärte Vogel.
Hintergrund
Heute sind vier Millionen Beschäftigte von Mindestlöhnen geschützt, doppelt so viele wie zum Amtsantritt der christlich-liberalen Koalition vor vier Jahren. In der rot-grünen Regierungszeit herrschte fast Stillstand. Zwischen 1998 und 2005 wurde gerade mal ein Branchen-Mindestlohn neu eingeführt.
Den von Rot-Grün geforderten, staatlich festgesetzten Mindestlohn und die damit verbundene Schwächung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden lehnen die Liberalen ab. Nur durch Verhandlungen der Tarifpartner sind marktgerechte Löhne gewährleistet. Staatliche Lohnfindung ist nicht notwendig. Das Ziel der Liberalen sind auf Tarifverträgen beruhende Branchenmindestlöhne, die ermöglichen, branchenspezifische und regionale Belange zu berücksichtigen, sowie ein allgemeiner tariflicher Mindestlohn dort, wo Branchenregelungen nicht greifen.
In Deutschland gelten jetzt in dreizehn Branchen gesetzliche Mindestlöhne zwischen 13,70 Euro und 7,50 Euro: (1) Abfallwirtschaft, (2) Bauhauptgewerbe (Werker, Maschinenwerker, Fachwerker, Maschinist, Kraftfahrer), (3) Berufliche Aus- und Weiterbildung, (4) Dachdecker, (5) Elektrohandwerk, (6) Gebäudereinigung (Innen- und Unterhaltungsreinigungsarbeiten, Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten), (7) Gerüstbauerhandwerk, (8) Maler und Lackierer, (9) Pflegebranche, (10) Sicherheitsdienstleistung, (11) Steinmetze und Bildhauer, (12) Wäschereidienstleistung im Objektkundengeschäft und (13) Zeitarbeit.
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Erstmals haben sich die Steinmetze und Bildhauer auf eine Entgeltuntergrenze geeinigt. Ab 1. Oktober erhalten die rund 11.000 Beschäftigten bundesweit einen einheitlichen Branchen-Mindestlohn. In den alten Bundesländern und Berlin verdienen sie künftig 11 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern 9,75 Euro. Die entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums passierte am Mittwoch das Kabinett.
Lohnuntergrenzen für Gebäudereiniger und im Baugewerbe erhöht
Darüber hinaus wurden die Lohnuntergrenzen für Gebäudereiniger angehoben. Ab 1. November erhalten sie in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 11 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern 9,75 Euro.
Auch die Beschäftigten im Baugewerbe bekommen mehr Lohn. Ab Januar 2014 erhalten sie in den alten Bundesländern einschließlich Berlin je nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro.
Mehr Lohn für Zeitarbeiter
Die rund 800.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche sollen ab 1. Januar 2014 mehr Geld erhalten. Darauf verständigten sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit und die Tarifgemeinschaft des DGB am Dienstag. Die Entgelte sollen zum 1. Januar 2014 um 3,8 Prozent im Westen und 4,8 Prozent im Osten steigen.
Mit den Verordnungen sorgt die schwarz-gelbe Regierung für faire Mindestlöhne und verhindert wettbewerbsverzerrendes Lohndumping. Jetzt ist noch eine allgemeinverbindliche Festsetzung des neuen Mindestlohns in der Zeitarbeit erforderlich. Ansonsten könnten Leiharbeitnehmer etwa von osteuropäischen Zeitarbeitsfirmen zu den dort üblichen Tariflöhnen beschäftigt werden.
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Die jüngsten Beschlüsse zeigten auch, dass Tarifpartner ökonomisch sinnvolle und zugleich faire Löhne finden könnten. „Wohin stattdessen ein flächendeckender politischer Einheitsmindestlohn führt, müssen wir am Beispiel Frankreich feststellen“, so Vogel. „Die Jugendarbeitslosigkeit ist dort mit knapp 23 Prozent dreimal so hoch wie in Deutschland. Der Einheitsmindestlohn würde auch dem deutschen Arbeitsmarkt schaden und es insbesondere Arbeitslosen, gering Qualifizierten und Berufseinsteigern schwer machen.“
Im Gegensatz dazu wollen die Liberalen auf Instrumenten aufbauen, die schon im Bundesgesetzblatt stehen. Sie sind in der vergangenen Legislaturperiode bereits in immer mehr Branchen zur Anwendung gekommen. So hat die schwarz-gelbe Bundesregierung für weit über zwei Millionen Beschäftigte Tarifverträge und ihre Lohnuntergrenzen neu für allgemeinverbindlich erklärt. „Das wollen wir auf alle Branchen ausdehnen und so Lohnuntergrenzen überall dort, wo nötig, ermöglichen“, erklärte Vogel.
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Heute sind vier Millionen Beschäftigte von Mindestlöhnen geschützt, doppelt so viele wie zum Amtsantritt der christlich-liberalen Koalition vor vier Jahren. In der rot-grünen Regierungszeit herrschte fast Stillstand. Zwischen 1998 und 2005 wurde gerade mal ein Branchen-Mindestlohn neu eingeführt.
Den von Rot-Grün geforderten, staatlich festgesetzten Mindestlohn und die damit verbundene Schwächung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden lehnen die Liberalen ab. Nur durch Verhandlungen der Tarifpartner sind marktgerechte Löhne gewährleistet. Staatliche Lohnfindung ist nicht notwendig. Das Ziel der Liberalen sind auf Tarifverträgen beruhende Branchenmindestlöhne, die ermöglichen, branchenspezifische und regionale Belange zu berücksichtigen, sowie ein allgemeiner tariflicher Mindestlohn dort, wo Branchenregelungen nicht greifen.
In Deutschland gelten jetzt in dreizehn Branchen gesetzliche Mindestlöhne zwischen 13,70 Euro und 7,50 Euro: (1) Abfallwirtschaft, (2) Bauhauptgewerbe (Werker, Maschinenwerker, Fachwerker, Maschinist, Kraftfahrer), (3) Berufliche Aus- und Weiterbildung, (4) Dachdecker, (5) Elektrohandwerk, (6) Gebäudereinigung (Innen- und Unterhaltungsreinigungsarbeiten, Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten), (7) Gerüstbauerhandwerk, (8) Maler und Lackierer, (9) Pflegebranche, (10) Sicherheitsdienstleistung, (11) Steinmetze und Bildhauer, (12) Wäschereidienstleistung im Objektkundengeschäft und (13) Zeitarbeit.
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