FDP|
22.08.2013 - 11:15„Es muss möglich sein, Unrecht aufzudecken“
Angesichts der „Guardian“-Affäre betont der Menschenrechtsbeauftragte Löning die Bedeutung von Pressefreiheit und Informantenschutz.
Markus Löning kritisierte erneut das Vorgehen der britischen Behörden gegenüber dem „Guardian“. „Die Vorstellung, dass Sicherheitskräfte in ein Redaktionsgebäude kommen und Material zerstören, ist erschreckend“, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung der „taz“ . „Wir leben in der EU in Rechtsstaaten, es kann nicht die Exekutive ohne gerichtliche Vollmacht solche Dinge vollziehen.“
Scharfe Kritik äußerte der Menschenrechtsbeauftragte auch daran, dass David Miranda, der Lebensgefährte des „Guardian“-Journalisten Glenn Greenwald, neun Stunden lang am Londoner Flughafen Heathrow festgehalten und befragt wurde. Datenträger, die er bei sich hatte, wurden ihm abgenommen. „Bei dem Fall Miranda ist ein Gesetz zur Bekämpfung von Terror, über dessen Qualität man sowieso diskutieren kann, herangezogen worden, obwohl keinerlei Verbindung zu Terrorismus besteht“, kritisierte Löning. „Mich hat die Festnahme von Herrn Miranda und die Konfiszierung seines persönlichen Besitzes erschreckt.“
Was die Klärung des Falles Miranda angeht, liege die Verantwortung beim britischen Parlament, der Zivilgesellschaft sowie der Justiz. „Unabhängig davon ist es wichtig, dass wir unter uns Europäern, unter Freunden, auf Dinge hinweisen, die uns irritieren und stören“, stellte Löning klar. Das geschehe auch, so etwa im Menschenrechtsrat und in der Europäischen Union.
Aufdecken von Missständen darf nicht zu Sanktionen führen
Löning betonte die Bedeutung von Pressefreiheit für demokratische Gesellschaften: „Es ist wichtig, dass es die rechtliche Möglichkeit gibt, Unrecht aufzudecken, ohne dass Sanktionen zu befürchten sind.“ Rechtlich sei dies zwar schwer zu fassen, da es sich um eine Gratwanderung zwischen berechtigten Interessen der Geheimhaltung und der Öffentlichkeit handle. Nichtsdestotrotz dürften Rechtssetzung und Auslegung nicht so gestaltet werden, dass das Aufdecken von Verbrechen und Missständen spürbar sanktioniert werde. „Menschen, die den Mut haben, Dinge aufzudecken“, würden gebraucht, so Löning.
In Deutschland sei das Schutzniveau für Journalisten und deren Informanten hoch, so der FDP-Politiker weiter. „Wir haben hier eine Kombination von Gesetzeslage, Rechtsprechung und Zivilgesellschaft, die freie Presse und die Arbeit von Journalisten sehr hoch hält“, betonte er. Dies bedeute jedoch nicht, „dass man nicht immer wieder auch drauf schauen muss“.
Vergleichbares Vorgehen wäre in Deutschland nicht möglich
Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hob im „WAZ“-Interview hervor, dass ein Vorgehen wie das der britischen Behörden in Deutschland nicht möglich wäre. Denn auf ihren Vorschlag hin hat es diesbezüglich eine bedeutende Gesetzesänderung gegeben. „Wenn ein Journalist eine Information von jemandem bekommt, der mit der Weitergabe ein Dienstgeheimnis verletzt, dann darf gegen diesen Journalisten nicht strafrechtlich vorgegangen werden“, erklärte die Ministerin. Ein solches Vorgehen könnte nämlich „Einfallstor für Beschlagnahmungen oder Zerstörungen“ sein. „Es würde ins Herz des investigativen Journalismus treffen. Wir haben das Einfallstor dicht gemacht.“
„Es muss möglich sein, Unrecht aufzudecken“
Angesichts der „Guardian“-Affäre betont der Menschenrechtsbeauftragte Löning die Bedeutung von Pressefreiheit und Informantenschutz.
Markus Löning kritisierte erneut das Vorgehen der britischen Behörden gegenüber dem „Guardian“. „Die Vorstellung, dass Sicherheitskräfte in ein Redaktionsgebäude kommen und Material zerstören, ist erschreckend“, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung der „taz“ [1]. „Wir leben in der EU in Rechtsstaaten, es kann nicht die Exekutive ohne gerichtliche Vollmacht solche Dinge vollziehen.“
Scharfe Kritik äußerte der Menschenrechtsbeauftragte auch daran, dass David Miranda, der Lebensgefährte des „Guardian“-Journalisten Glenn Greenwald, neun Stunden lang am Londoner Flughafen Heathrow festgehalten und befragt wurde. Datenträger, die er bei sich hatte, wurden ihm abgenommen. „Bei dem Fall Miranda ist ein Gesetz zur Bekämpfung von Terror, über dessen Qualität man sowieso diskutieren kann, herangezogen worden, obwohl keinerlei Verbindung zu Terrorismus besteht“, kritisierte Löning. „Mich hat die Festnahme von Herrn Miranda und die Konfiszierung seines persönlichen Besitzes erschreckt.“
Was die Klärung des Falles Miranda angeht, liege die Verantwortung beim britischen Parlament, der Zivilgesellschaft sowie der Justiz. „Unabhängig davon ist es wichtig, dass wir unter uns Europäern, unter Freunden, auf Dinge hinweisen, die uns irritieren und stören“, stellte Löning klar. Das geschehe auch, so etwa im Menschenrechtsrat und in der Europäischen Union.
Aufdecken von Missständen darf nicht zu Sanktionen führen
Löning betonte die Bedeutung von Pressefreiheit für demokratische Gesellschaften: „Es ist wichtig, dass es die rechtliche Möglichkeit gibt, Unrecht aufzudecken, ohne dass Sanktionen zu befürchten sind.“ Rechtlich sei dies zwar schwer zu fassen, da es sich um eine Gratwanderung zwischen berechtigten Interessen der Geheimhaltung und der Öffentlichkeit handle. Nichtsdestotrotz dürften Rechtssetzung und Auslegung nicht so gestaltet werden, dass das Aufdecken von Verbrechen und Missständen spürbar sanktioniert werde. „Menschen, die den Mut haben, Dinge aufzudecken“, würden gebraucht, so Löning.
In Deutschland sei das Schutzniveau für Journalisten und deren Informanten hoch, so der FDP-Politiker weiter. „Wir haben hier eine Kombination von Gesetzeslage, Rechtsprechung und Zivilgesellschaft, die freie Presse und die Arbeit von Journalisten sehr hoch hält“, betonte er. Dies bedeute jedoch nicht, „dass man nicht immer wieder auch drauf schauen muss“.
Vergleichbares Vorgehen wäre in Deutschland nicht möglich
Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hob im „WAZ“-Interview [2] hervor, dass ein Vorgehen wie das der britischen Behörden in Deutschland nicht möglich wäre. Denn auf ihren Vorschlag hin hat es diesbezüglich eine bedeutende Gesetzesänderung gegeben. „Wenn ein Journalist eine Information von jemandem bekommt, der mit der Weitergabe ein Dienstgeheimnis verletzt, dann darf gegen diesen Journalisten nicht strafrechtlich vorgegangen werden“, erklärte die Ministerin. Ein solches Vorgehen könnte nämlich „Einfallstor für Beschlagnahmungen oder Zerstörungen“ sein. „Es würde ins Herz des investigativen Journalismus treffen. Wir haben das Einfallstor dicht gemacht.“