FDP|
19.08.2013 - 10:15Faktencheck zu den Bürgerrechten
Die FDP steht für den Schutz und den Ausbau der Bürgerrechte in Deutschland.
Wir folgen dem Grundsatz „Vorhandene Gesetze anwenden und durchsetzen, bevor neue beschlossen werden“. Für uns ist klar: Wo Eingriffe in Bürgerrechte notwendig sind, müssen diese stets erst begründet werden und verhältnismäßig sein. Das haben wir für Sie erreicht:
Anti-Terror-Gesetze
Erstmals seit 1998 gibt es keine neuen Sicherheitsgesetze mehr. Stattdessen haben wir einzelne Befugnisse abgeschafft und andere entschärft. Durch die Novelle des Bundesverfassungsschutzgesetzes haben wir im Januar 2012 neue rechtsstaatliche Kontrollen eingeführt. Die Regierungskommission zur Sicherheitsgesetzgebung durchleuchtet derzeit kritisch die deutsche Sicherheitsgesetzgebung. Sie wird noch in dieser Legislaturperiode Handlungsempfehlungen vorlegen.
Vorratsdatenspeicherung
Eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat und damit einen massiven Eingriff in die Grundrechte haben wir verhindert. Wir schlagen stattdessen bei Verdacht eine Sicherung von Daten nach dem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren vor.
Löschen statt sperren
Wir wissen: Internetsperren sind ineffektiv und gefährlich; denn sie könnten auch für andere Zwecke genutzt werden und dadurch einer Internetzensur Vorschub leisten. Deshalb werden jetzt kinderpornographische Inhalte im Internet gelöscht und nicht mehr gesperrt. Dadurch haben wir die Freiheit in der digitalen Welt neu definiert.
Pressefreiheit
Seit August 2012 werden Journalisten und deren Informanten besser geschützt: Wer als Journalist vertrauliche Informationen nutzt, kann nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat strafrechtlich belangt werden.
Sicherungsverwahrung
Wir haben ein neues Konzept zur Sicherungsverwahrung vorgelegt. Dabei haben wir auf die Wiedereinführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung verzichtet. Ab Juni 2013 heißt es nicht mehr „Wegsperren – egal wie, und zwar für immer“, sondern „Einsperren dann, wenn es geboten und rechtsstaatlich ist“.
ELENA
Wir haben die Einstellung des Verfahrens über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) beschlossen und damit eine massenhafte und anlasslose Sammlung von Arbeitnehmerdaten verhindert. Das stoppt auch den bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen.
Schutz vor Berufsgeheimnisträgern
Wir haben die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant sichergestellt. Anwälte können nicht mehr abgehört und Mandantenakten nicht mehr beschlagnahmt werden.
Bestandsabfrage
Die Bestandsdatenabfrage haben wir erschwert. Sie ist nur noch mit einem Richtervorbehalt, Benachrichtigungspflichten und in Fällen mit konkreter Gefahr oder Anfangsverdacht möglich. Auch ist nicht mehr jede Behörde zugriffsberechtigt. Damit haben wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollständig erfüllt.
Stiftung Datenschutz
Mit der Stiftung Datenschutz haben wir ein neues und modernes Instrument zur Aufklärung und Sensibilisierung im Bereich des Datenschutzes sowie zur Erarbeitung eines Datenschutzgütesiegels geschaffen.
Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren
Jeder Bürger hat jetzt das Recht auf schnelle gerichtliche Verfahren. Bei unangemessen langen Prozessen muss der Bürger entschädigt werden.
UN-Kinderrechtskonvention
Nach achtzehn Jahren hat Deutschland im Juni 2012 die Konvention ohne Vorbehalt unterzeichnet. Dadurch wird für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge das Kindeswohl stärker berücksichtigt als bisher.
Zum Vergleich: Die Bilanz von Rot-Grün (1998 bis 2005)
Terrorismusbekämpfung: Sicherheitspakete Schily I und Schily II
Das 2001 verabschiedete Terrorismusbekämpfungsgesetz sorgte unter anderem für: die Verwischung der Tätigkeiten von Polizei und Geheimdiensten; die Erweiterung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden mit einem unangemessenen Datenaustausch; die Einführung von biometrischen Merkmalen in Reisepässen und Personalausweisen; die Verschärfung der Grenzkontrollen; die Möglichkeit der Rasterfahndung.
Sicherheitsverwahrung
Rot-Grün hat einen einzelfallbezogenen Ausbau zu einem Flickenteppich an Regelungen nach dem Motto „Einsperren für immer, und zwar egal wie“ genutzt. Dadurch wurde die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung für Straftäter eingeführt.
Flugzeugabschuss
Das Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom Juni 2004 enthielt die Möglichkeit, Passagierflugzeuge durch die Luftwaffe auf Verdacht abschießen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Bestimmung im Februar 2005 für verfassungswidrig erklärt.
Bestandsdaten
Das 2004 erlassene Telekommunikationsgesetz enthielt einen Identifizierungszwang für Handykarten und die Pflicht zur Bestandsdatenauskunft ohne rechtstaatliche Hürden. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2012 ist das teilweise verfassungswidrig.
Lauschangriff
Das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 hat den Großen Lauschangriff wieder eingeführt.
Abschaffung des Bankgeheimnisses
Mit dem Finanzmarktförderungsgesetz wurde 2001 der gläserne Bankkunde geschaffen. Alle Konten und Depots mit Name des Kunden, Geburtsdatum, Verfügungsberechtigten und weiteren Daten müssen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen übermittelt werden.
Gläserner Steuerzahler
Mit dem Steueränderungsgesetz hat Rot-Grün im Dezember 2003 die Grundlage für die Vergabe einer eindeutigen Steuer-Identifikationsnummer für jeden Bürger ab Geburt geschaffen. Damit kann er lückenlos und lebenslang erfasst werden.
Fluggastdatenübermittlung an die USA
Der grüne Außenminister Joschka Fischer stimmte im Mai 2004 in der Europäischen Union der Übermittlung von 34 Einzeldaten von Flugreisenden an die USA zu – vom Namen über Kreditkarten bis zum Essenswunsch an Bord. Diese Daten können in den Vereinigten Staaten jahrelang gespeichert und nicht nur an die dortigen Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, sondern auch an Private und sogar an Drittstaaten.
Rot-Grün steht für Bevormundung jedes einzelnen Bürgers und staatliche Kontrollsucht. Die Einschränkung von Bürgerrechten ist für beide kein Problem. Für sie gilt: im Zweifel für den Staat. Die FDP setzt dagegen auf die Freiheit des Einzelnen und verwahrt sich gegen Eingriffe und Kontrollen, die die Bürger gängeln und bevormunden. Für Liberale gilt: im Zweifel für die Freiheit.
Faktencheck zu den Bürgerrechten
Die FDP steht für den Schutz und den Ausbau der Bürgerrechte in Deutschland.
Wir folgen dem Grundsatz „Vorhandene Gesetze anwenden und durchsetzen, bevor neue beschlossen werden“. Für uns ist klar: Wo Eingriffe in Bürgerrechte notwendig sind, müssen diese stets erst begründet werden und verhältnismäßig sein. Das haben wir für Sie erreicht:
Anti-Terror-Gesetze
Erstmals seit 1998 gibt es keine neuen Sicherheitsgesetze mehr. Stattdessen haben wir einzelne Befugnisse abgeschafft und andere entschärft. Durch die Novelle des Bundesverfassungsschutzgesetzes haben wir im Januar 2012 neue rechtsstaatliche Kontrollen eingeführt. Die Regierungskommission zur Sicherheitsgesetzgebung durchleuchtet derzeit kritisch die deutsche Sicherheitsgesetzgebung. Sie wird noch in dieser Legislaturperiode Handlungsempfehlungen vorlegen.
Vorratsdatenspeicherung
Eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat und damit einen massiven Eingriff in die Grundrechte haben wir verhindert. Wir schlagen stattdessen bei Verdacht eine Sicherung von Daten nach dem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren vor.
Löschen statt sperren
Wir wissen: Internetsperren sind ineffektiv und gefährlich; denn sie könnten auch für andere Zwecke genutzt werden und dadurch einer Internetzensur Vorschub leisten. Deshalb werden jetzt kinderpornographische Inhalte im Internet gelöscht und nicht mehr gesperrt. Dadurch haben wir die Freiheit in der digitalen Welt neu definiert.
Pressefreiheit
Seit August 2012 werden Journalisten und deren Informanten besser geschützt: Wer als Journalist vertrauliche Informationen nutzt, kann nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat strafrechtlich belangt werden.
Sicherungsverwahrung
Wir haben ein neues Konzept zur Sicherungsverwahrung vorgelegt. Dabei haben wir auf die Wiedereinführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung verzichtet. Ab Juni 2013 heißt es nicht mehr „Wegsperren – egal wie, und zwar für immer“, sondern „Einsperren dann, wenn es geboten und rechtsstaatlich ist“.
ELENA
Wir haben die Einstellung des Verfahrens über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) beschlossen und damit eine massenhafte und anlasslose Sammlung von Arbeitnehmerdaten verhindert. Das stoppt auch den bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen.
Schutz vor Berufsgeheimnisträgern
Wir haben die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant sichergestellt. Anwälte können nicht mehr abgehört und Mandantenakten nicht mehr beschlagnahmt werden.
Bestandsabfrage
Die Bestandsdatenabfrage haben wir erschwert. Sie ist nur noch mit einem Richtervorbehalt, Benachrichtigungspflichten und in Fällen mit konkreter Gefahr oder Anfangsverdacht möglich. Auch ist nicht mehr jede Behörde zugriffsberechtigt. Damit haben wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollständig erfüllt.
Stiftung Datenschutz
Mit der Stiftung Datenschutz haben wir ein neues und modernes Instrument zur Aufklärung und Sensibilisierung im Bereich des Datenschutzes sowie zur Erarbeitung eines Datenschutzgütesiegels geschaffen.
Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren
Jeder Bürger hat jetzt das Recht auf schnelle gerichtliche Verfahren. Bei unangemessen langen Prozessen muss der Bürger entschädigt werden.
UN-Kinderrechtskonvention
Nach achtzehn Jahren hat Deutschland im Juni 2012 die Konvention ohne Vorbehalt unterzeichnet. Dadurch wird für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge das Kindeswohl stärker berücksichtigt als bisher.
Zum Vergleich: Die Bilanz von Rot-Grün (1998 bis 2005)
Terrorismusbekämpfung: Sicherheitspakete Schily I und Schily II
Das 2001 verabschiedete Terrorismusbekämpfungsgesetz sorgte unter anderem für: die Verwischung der Tätigkeiten von Polizei und Geheimdiensten; die Erweiterung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden mit einem unangemessenen Datenaustausch; die Einführung von biometrischen Merkmalen in Reisepässen und Personalausweisen; die Verschärfung der Grenzkontrollen; die Möglichkeit der Rasterfahndung.
Sicherheitsverwahrung
Rot-Grün hat einen einzelfallbezogenen Ausbau zu einem Flickenteppich an Regelungen nach dem Motto „Einsperren für immer, und zwar egal wie“ genutzt. Dadurch wurde die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung für Straftäter eingeführt.
Flugzeugabschuss
Das Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom Juni 2004 enthielt die Möglichkeit, Passagierflugzeuge durch die Luftwaffe auf Verdacht abschießen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Bestimmung im Februar 2005 für verfassungswidrig erklärt.
Bestandsdaten
Das 2004 erlassene Telekommunikationsgesetz enthielt einen Identifizierungszwang für Handykarten und die Pflicht zur Bestandsdatenauskunft ohne rechtstaatliche Hürden. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2012 ist das teilweise verfassungswidrig.
Lauschangriff
Das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 hat den Großen Lauschangriff wieder eingeführt.
Abschaffung des Bankgeheimnisses
Mit dem Finanzmarktförderungsgesetz wurde 2001 der gläserne Bankkunde geschaffen. Alle Konten und Depots mit Name des Kunden, Geburtsdatum, Verfügungsberechtigten und weiteren Daten müssen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen übermittelt werden.
Gläserner Steuerzahler
Mit dem Steueränderungsgesetz hat Rot-Grün im Dezember 2003 die Grundlage für die Vergabe einer eindeutigen Steuer-Identifikationsnummer für jeden Bürger ab Geburt geschaffen. Damit kann er lückenlos und lebenslang erfasst werden.
Fluggastdatenübermittlung an die USA
Der grüne Außenminister Joschka Fischer stimmte im Mai 2004 in der Europäischen Union der Übermittlung von 34 Einzeldaten von Flugreisenden an die USA zu – vom Namen über Kreditkarten bis zum Essenswunsch an Bord. Diese Daten können in den Vereinigten Staaten jahrelang gespeichert und nicht nur an die dortigen Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, sondern auch an Private und sogar an Drittstaaten.
Rot-Grün steht für Bevormundung jedes einzelnen Bürgers und staatliche Kontrollsucht. Die Einschränkung von Bürgerrechten ist für beide kein Problem. Für sie gilt: im Zweifel für den Staat. Die FDP setzt dagegen auf die Freiheit des Einzelnen und verwahrt sich gegen Eingriffe und Kontrollen, die die Bürger gängeln und bevormunden. Für Liberale gilt: im Zweifel für die Freiheit.