FDP - FDP-Fraktion|
14.08.2013 - 13:45Liberale fordern bessere Überwachung der Geheimdienste
Für Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist die NSA-Spähaffäre noch nicht beendet. Sie fordert ein neues Abkommen mit den USA.
„Es sind noch viele Fragen zu erörtern. Ich sehe noch ein sehr großes Aufgabenfeld vor uns“, sagte die Ministerin den „Kieler Nachrichten“. Die Politik müsse das verloren gegangene Vertrauen der Bürger zurückgewinnen. „Es muss sichergestellt werden, dass die Nachrichtendienste vollständig nach Recht und Gesetz arbeiten.“
Aus diesem Grund müsse die parlamentarische Kontrolle der Dienste gestärkt werden, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Dafür müsse das Zugangsrecht des Parlamentarischen Kontrollgremiums zum Geheimdienst verbessert und zusätzlich ein ständiger Geheimdienstbeauftragter ernannt werden. „Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums müssen jederzeit und ohne Anmeldung Auskünfte und Zugang zu den Geheimdiensten bekommen“, erklärte die Ministerin.
„Außerdem müssen wir mit den USA ein neues Abkommen vereinbaren, in dem festgelegt ist, dass es Spionage unter Freunden nicht gibt“, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter. „Wir brauchen gemeinsame Standards für die Nachrichtendienste.“
Ständiger Ermittlungsbeauftragter erforderlich
Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, forderte einen ständigen Ermittlungsbeauftragten beim Parlamentarischen Kontrollgremium. „Es muss Schluss sein, dass die parlamentarische Kontrolle sich nur auf das erstreckt, was die Nachrichtendienste freiwillig preisgeben wollen“, betonte sie. „Die parlamentarische Kontrolle ist für das Vertrauen in die Arbeit der Nachrichtendienste unabdingbar.“ Transparenz und Nachrichtendienste seien kein Widerspruch, sondern in der Demokratie Voraussetzung für das Vertrauen darauf, dass Behörden rechtsstaatlich handeln.
Es sei daher notwendig, einen ständigen Ermittlungsbeauftragten beim Parlamentarischen Kontrollgremium einzurichten, der die Abgeordneten unterstützte und Sachverhalte aufbereite, so Piltz weiter. Kontrolle könne nur dann effektiv sein, wenn das Gremium sich selbst ein Bild machen könne. „Die Agenda der Kontrolle darf nicht von den Kontrollierten, sondern muss von den Kontrolleuren festgesetzt werden“, unterstrich sie.
SPD sollte sich an der Stärkung der Kontrolle beteiligen
Über Vorgänge, wie die von der damaligen rot-grünen 2002 abgeschlossene Vereinbarung zwischen BND und NSA, dürfe das Kontrollgremium unter keinen Umständen erst aus der Presse erfahren, so Piltz. „Statt zu versuchen, von der eigenen Vergangenheit abzulenken, sollte die SPD sich besser konstruktiv daran beteiligen, endlich die parlamentarische Kontrolle zu stärken.“ Sie begrüßte, dass sich der FDP-Forderung nach stärkerer parlamentarischer Kontrolle nun auch die Bundeskanzlerin angeschlossen hat.
Darüber hinaus sei eine engere Zusammenarbeit zwischen Parlamentarischem Kontrollgremium und Mitarbeitern der Nachrichtendienste denkbar, sagte die Liberale. Das Parlamentarische Kontrollgremium müsse deshalb das Recht erhalten, jeden Mitarbeiter der Nachrichtendienste anzuhören, ohne dass dessen Vorgesetzter zustimmt. Zugleich müssten fehlerhafte oder lückenhafte Aussagen der Dienste vor dem Parlament dienstrechtliche Konsequenzen haben. Daher sei eine Protokollierung der Aussagen im Parlamentarischen Kontrollgremium geboten.
Bei nachrichtendienstlichen Ermittlungen müssten die Grundrechte der Betroffenen besser geschützt werden. „Die datenschutzrechtliche Kontrolle der Nachrichtendienste muss verbessert werden“, betonte Piltz. Während des Verfahrens müsse ein Bürgerrechtsanwalt die Interessen der Betroffenen vertreten. Zudem sollte das Parlamentarische Kontrollgremium Dienstvorschriften der Nachrichtendienste künftig vorab genehmigen.
Wolff: Völkerrechtlichen Vertrag mit den USA abschließen
FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff plädierte für einen völkerrechtlichen Vertrag mit den USA. „Ich halte es für wichtig, dass das Abkommen nicht nur eine Vereinbarung zwischen den Diensten, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Staaten wird, also auch eine parlamentarische Beteiligung gewährleistet“, sagte er der „Stuttgarter Zeitung“. Hierfür müssten Bundestag und US-Congress gemeinsame „parlamentarische Kontrollstandards“ vereinbaren. Wenn die Kontrolle den Parlamenten obliege, würde dies eine „zusätzliche Vertrauensbasis“ schaffen, erklärte er. Die Verhandlungen darüber müssten direkt zu Beginn der kommenden Legislaturperiode erfolgen.
Der Vertrag müsse insbesondere bei den Punkten Datenschutz und Persönlichkeitsrechte „klare Regelungen zur gegenseitigen Einhaltung des jeweiligen nationalen Rechts“ beinhalten. Die Verwendung deutscher Daten zur Tötung von Menschen müsse untersagt werden. Zudem müsse eine gegenseitige Spionage grundsätzlich ausgeschlossen werden, erklärte Wolff. Dies müsse auch den Bereich Wirtschaftsspionage umfassen.
MEHR ZUM THEMA
Liberale fordern bessere Überwachung der Geheimdienste
Für Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist die NSA-Spähaffäre noch nicht beendet. Sie fordert ein neues Abkommen mit den USA.
„Es sind noch viele Fragen zu erörtern. Ich sehe noch ein sehr großes Aufgabenfeld vor uns“, sagte die Ministerin den „Kieler Nachrichten“. Die Politik müsse das verloren gegangene Vertrauen der Bürger zurückgewinnen. „Es muss sichergestellt werden, dass die Nachrichtendienste vollständig nach Recht und Gesetz arbeiten.“
Aus diesem Grund müsse die parlamentarische Kontrolle der Dienste gestärkt werden, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Dafür müsse das Zugangsrecht des Parlamentarischen Kontrollgremiums zum Geheimdienst verbessert und zusätzlich ein ständiger Geheimdienstbeauftragter ernannt werden. „Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums müssen jederzeit und ohne Anmeldung Auskünfte und Zugang zu den Geheimdiensten bekommen“, erklärte die Ministerin.
„Außerdem müssen wir mit den USA ein neues Abkommen vereinbaren, in dem festgelegt ist, dass es Spionage unter Freunden nicht gibt“, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter. „Wir brauchen gemeinsame Standards für die Nachrichtendienste.“
Ständiger Ermittlungsbeauftragter erforderlich
Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, forderte einen ständigen Ermittlungsbeauftragten beim Parlamentarischen Kontrollgremium. „Es muss Schluss sein, dass die parlamentarische Kontrolle sich nur auf das erstreckt, was die Nachrichtendienste freiwillig preisgeben wollen“, betonte sie. „Die parlamentarische Kontrolle ist für das Vertrauen in die Arbeit der Nachrichtendienste unabdingbar.“ Transparenz und Nachrichtendienste seien kein Widerspruch, sondern in der Demokratie Voraussetzung für das Vertrauen darauf, dass Behörden rechtsstaatlich handeln.
Es sei daher notwendig, einen ständigen Ermittlungsbeauftragten beim Parlamentarischen Kontrollgremium einzurichten, der die Abgeordneten unterstützte und Sachverhalte aufbereite, so Piltz weiter. Kontrolle könne nur dann effektiv sein, wenn das Gremium sich selbst ein Bild machen könne. „Die Agenda der Kontrolle darf nicht von den Kontrollierten, sondern muss von den Kontrolleuren festgesetzt werden“, unterstrich sie.
SPD sollte sich an der Stärkung der Kontrolle beteiligen
Über Vorgänge, wie die von der damaligen rot-grünen 2002 abgeschlossene Vereinbarung zwischen BND und NSA, dürfe das Kontrollgremium unter keinen Umständen erst aus der Presse erfahren, so Piltz. „Statt zu versuchen, von der eigenen Vergangenheit abzulenken, sollte die SPD sich besser konstruktiv daran beteiligen, endlich die parlamentarische Kontrolle zu stärken.“ Sie begrüßte, dass sich der FDP-Forderung nach stärkerer parlamentarischer Kontrolle nun auch die Bundeskanzlerin angeschlossen hat.
Darüber hinaus sei eine engere Zusammenarbeit zwischen Parlamentarischem Kontrollgremium und Mitarbeitern der Nachrichtendienste denkbar, sagte die Liberale. Das Parlamentarische Kontrollgremium müsse deshalb das Recht erhalten, jeden Mitarbeiter der Nachrichtendienste anzuhören, ohne dass dessen Vorgesetzter zustimmt. Zugleich müssten fehlerhafte oder lückenhafte Aussagen der Dienste vor dem Parlament dienstrechtliche Konsequenzen haben. Daher sei eine Protokollierung der Aussagen im Parlamentarischen Kontrollgremium geboten.
Bei nachrichtendienstlichen Ermittlungen müssten die Grundrechte der Betroffenen besser geschützt werden. „Die datenschutzrechtliche Kontrolle der Nachrichtendienste muss verbessert werden“, betonte Piltz. Während des Verfahrens müsse ein Bürgerrechtsanwalt die Interessen der Betroffenen vertreten. Zudem sollte das Parlamentarische Kontrollgremium Dienstvorschriften der Nachrichtendienste künftig vorab genehmigen.
Wolff: Völkerrechtlichen Vertrag mit den USA abschließen
FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff plädierte für einen völkerrechtlichen Vertrag mit den USA. „Ich halte es für wichtig, dass das Abkommen nicht nur eine Vereinbarung zwischen den Diensten, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Staaten wird, also auch eine parlamentarische Beteiligung gewährleistet“, sagte er der „Stuttgarter Zeitung“. Hierfür müssten Bundestag und US-Congress gemeinsame „parlamentarische Kontrollstandards“ vereinbaren. Wenn die Kontrolle den Parlamenten obliege, würde dies eine „zusätzliche Vertrauensbasis“ schaffen, erklärte er. Die Verhandlungen darüber müssten direkt zu Beginn der kommenden Legislaturperiode erfolgen.
Der Vertrag müsse insbesondere bei den Punkten Datenschutz und Persönlichkeitsrechte „klare Regelungen zur gegenseitigen Einhaltung des jeweiligen nationalen Rechts“ beinhalten. Die Verwendung deutscher Daten zur Tötung von Menschen müsse untersagt werden. Zudem müsse eine gegenseitige Spionage grundsätzlich ausgeschlossen werden, erklärte Wolff. Dies müsse auch den Bereich Wirtschaftsspionage umfassen.
MEHR ZUM THEMA