FDP-Fraktion|
19.07.2013 - 12:25PILTZ: Europäisches Signal für Datenschutz senden
BERLIN. Zur Ratstagung der Justiz- und Innenminister in Vilnius erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Vom EU-Rat der Justiz- und Innenminister muss ein klares Signal für den Datenschutz ausgehen! Deshalb begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion die Initiative der Bundesjustizministerin gemeinsam mit ihrer französischen Kollegin für eine zügige Aufklärung, Transparenz und eine rasche Umsetzung hoher Datenschutzstandards in der EU-Datenschutzverordnung.
Auch wenn Großbritannien aus der gemeinsamen Innen- und Rechtspolitik der EU austritt, bleiben die Briten an die Grundrechtecharta der Europäischen Union und damit auch an das Grundrecht auf Datenschutz gebunden. Der Rat der Justiz- und Innenminister muss auf ein EU-rechtskonformes Verhalten der britischen Regierung drängen. Andauernde Verstöße gegen geltendes EU-Recht zu Lasten der Grundrechte der EU-Bürger sind nicht akzeptabel. Die Kommission muss ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH gegen Großbritannien schnell prüfen.
564-Piltz-Datenschutz
564-piltz-datenschutz.pdf
PILTZ: Europäisches Signal für Datenschutz senden
BERLIN. Zur Ratstagung der Justiz- und Innenminister in Vilnius erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Vom EU-Rat der Justiz- und Innenminister muss ein klares Signal für den Datenschutz ausgehen! Deshalb begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion die Initiative der Bundesjustizministerin gemeinsam mit ihrer französischen Kollegin für eine zügige Aufklärung, Transparenz und eine rasche Umsetzung hoher Datenschutzstandards in der EU-Datenschutzverordnung.
Auch wenn Großbritannien aus der gemeinsamen Innen- und Rechtspolitik der EU austritt, bleiben die Briten an die Grundrechtecharta der Europäischen Union und damit auch an das Grundrecht auf Datenschutz gebunden. Der Rat der Justiz- und Innenminister muss auf ein EU-rechtskonformes Verhalten der britischen Regierung drängen. Andauernde Verstöße gegen geltendes EU-Recht zu Lasten der Grundrechte der EU-Bürger sind nicht akzeptabel. Die Kommission muss ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH gegen Großbritannien schnell prüfen.
564-Piltz-Datenschutz
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