FDP-Fraktion|
12.07.2013 - 14:30KAUCH: Ausnahmen bei EEG-Umlage mit Augenmaß zurückführen
BERLIN. Zu den Berichten über die hohe Zahl von Anmeldungen für Ausnahmen von der Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) im Jahr 2014 erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Die FDP-Bundestagsfraktion steht dafür, dass im Zuge der Energiewende Arbeitsplätze erhalten bleiben - gerade in energieintensiven Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Deshalb haben wir den industriellen Mittelstand bei den Ausnahmeregelungen für die EEG-Umlage mit den Großkonzernen gleichgestellt. Gleichzeitig darf der private Endverbraucher durch Sonderregelungen für energieintensive Unternehmen nicht unangemessen belastet werden. Wir treten dafür ein, die Ausnahmen auf diejenigen energieintensiven Unternehmen zu begrenzen, die tatsächlich in intensivem internationalen Wettbewerb stehen.
Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte bei den von ihr beschlossenen Ausnahmen das Kriterium des internationalen Wettbewerbs ausgeklammert. Gleichzeitig wurden durch hohe Schwellenwerte für die Strommengen nur Großkonzerne begünstigt. Beides ist nicht sachgerecht.
Wir brauchen im Zuge einer Reform des EEG auch hier Veränderungen.
Veränderungen müssen aber auf der Grundlage einer korrekten Analyse durchgeführt werden. Die Zahl der von der EEG-Umlage befreiten energieintensiven Unternehmen sagt zunächst einmal nichts über die Höhe der begünstigten Strommengen aus. Nur diese Strommenge ist aber entscheidend für die Belastung der privaten Endverbraucher und der nicht begünstigten Unternehmen.
KAUCH: Ausnahmen bei EEG-Umlage mit Augenmaß zurückführen
547-kauch-eeg-umlage.pdf
KAUCH: Ausnahmen bei EEG-Umlage mit Augenmaß zurückführen
BERLIN. Zu den Berichten über die hohe Zahl von Anmeldungen für Ausnahmen von der Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) im Jahr 2014 erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Die FDP-Bundestagsfraktion steht dafür, dass im Zuge der Energiewende Arbeitsplätze erhalten bleiben - gerade in energieintensiven Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Deshalb haben wir den industriellen Mittelstand bei den Ausnahmeregelungen für die EEG-Umlage mit den Großkonzernen gleichgestellt. Gleichzeitig darf der private Endverbraucher durch Sonderregelungen für energieintensive Unternehmen nicht unangemessen belastet werden. Wir treten dafür ein, die Ausnahmen auf diejenigen energieintensiven Unternehmen zu begrenzen, die tatsächlich in intensivem internationalen Wettbewerb stehen.
Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte bei den von ihr beschlossenen Ausnahmen das Kriterium des internationalen Wettbewerbs ausgeklammert. Gleichzeitig wurden durch hohe Schwellenwerte für die Strommengen nur Großkonzerne begünstigt. Beides ist nicht sachgerecht.
Wir brauchen im Zuge einer Reform des EEG auch hier Veränderungen.
Veränderungen müssen aber auf der Grundlage einer korrekten Analyse durchgeführt werden. Die Zahl der von der EEG-Umlage befreiten energieintensiven Unternehmen sagt zunächst einmal nichts über die Höhe der begünstigten Strommengen aus. Nur diese Strommenge ist aber entscheidend für die Belastung der privaten Endverbraucher und der nicht begünstigten Unternehmen.
KAUCH: Ausnahmen bei EEG-Umlage mit Augenmaß zurückführen
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