FDP-Fraktion|
06.12.2012 - 01:00WOLFF: NPD-Verbot - Länder lenken von eigenem Versagen ab
BERLIN. Anlässlich der Diskussion um ein NPD-Verbot erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises für Innen- und Rechtspolitik und FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss Rechtsextremismus Hartfrid WOLFF:
Für die Liberalen besteht kein Zweifel: Die NPD ist eine rechtsextremistische Partei mit menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Inhalten. Aber wir haben vielfach die Erfahrung gemacht: Wenn eine rechtsextreme Organisation verboten wird, gründet sie sich unter anderem Namen neu. Die potentielle NPD-Nachfolgepartei ist ohnehin schon gegründet. Soll dann das Verbotsverfahren wieder von vorne beginnen?
Die Länder schaffen mit einem Monate andauernden Verbotsverfahren den Eindruck besonderen Engagements. Tatsächlich haben die meisten Länder über viele Jahre in der Bekämpfung des Rechtsextremismus versagt. Und schafft das Verbotsverfahren nicht unnötige Aufmerksamkeit für eine Partei, die in ihrer Mitgliederentwicklung und ihren Finanzen ohnehin im Niedergang begriffen scheint?
Für die FDP hat die wirkungsvolle Bekämpfung des politischen Extremismus höchste Priorität. Zur wehrhaften Demokratie gehört auch ein Parteienverbot. Man muss sich aber der Frage stellen, ob man mit einem Verbot nicht nur eine Hülle beseitigt, das Grundproblem aber weiterbesteht. Gesinnung kann man nicht verbieten. Auch wenn die rechtsextreme Szene durch ein Verbot vorübergehend keinen Zugriff mehr auf die staatliche Parteienfinanzierung hat, sind größere Anstrengungen der Länder vor allem im Polizeibereich notwendig, den Druck auf die rechtsextreme Szene massiv zu erhöhen.
993-Wolff-NDP-Verbot
993-wolff-ndp-verbot.pdf
WOLFF: NPD-Verbot - Länder lenken von eigenem Versagen ab
BERLIN. Anlässlich der Diskussion um ein NPD-Verbot erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises für Innen- und Rechtspolitik und FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss Rechtsextremismus Hartfrid WOLFF:
Für die Liberalen besteht kein Zweifel: Die NPD ist eine rechtsextremistische Partei mit menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Inhalten. Aber wir haben vielfach die Erfahrung gemacht: Wenn eine rechtsextreme Organisation verboten wird, gründet sie sich unter anderem Namen neu. Die potentielle NPD-Nachfolgepartei ist ohnehin schon gegründet. Soll dann das Verbotsverfahren wieder von vorne beginnen?
Die Länder schaffen mit einem Monate andauernden Verbotsverfahren den Eindruck besonderen Engagements. Tatsächlich haben die meisten Länder über viele Jahre in der Bekämpfung des Rechtsextremismus versagt. Und schafft das Verbotsverfahren nicht unnötige Aufmerksamkeit für eine Partei, die in ihrer Mitgliederentwicklung und ihren Finanzen ohnehin im Niedergang begriffen scheint?
Für die FDP hat die wirkungsvolle Bekämpfung des politischen Extremismus höchste Priorität. Zur wehrhaften Demokratie gehört auch ein Parteienverbot. Man muss sich aber der Frage stellen, ob man mit einem Verbot nicht nur eine Hülle beseitigt, das Grundproblem aber weiterbesteht. Gesinnung kann man nicht verbieten. Auch wenn die rechtsextreme Szene durch ein Verbot vorübergehend keinen Zugriff mehr auf die staatliche Parteienfinanzierung hat, sind größere Anstrengungen der Länder vor allem im Polizeibereich notwendig, den Druck auf die rechtsextreme Szene massiv zu erhöhen.
993-Wolff-NDP-Verbot
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