FDP-Fraktion|
21.11.2012 - 01:00SKUDELNY: Rechtsprechung sichert Kindern ihren Platz in der Gesellschaft
BERLIN. Anlässlich der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, die Klage einer Hauseigentümerin gegen einen angrenzenden Spielplatz abzuweisen, erklärt die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:
Mit ihrem heutigen Urteil haben die Richter die bisherige Rechtsprechung bestätigt und dem politischen Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen. Kinder und auch Kinderspielplätze gehören in die Mitte der Gesellschaft und nicht an deren Rand. Aus diesem Grund müssen Kinderspielplätze auch in der Nähe der Wohngebiete angesiedelt sein. Der davon ausgehende Lärm steht unter einem besonderen Toleranzgebot unserer Gesellschaft, wofür sich die FDP immer stark gemacht hat.
Wir freuen uns, dass mit dem heutigen Urteil die bisherige Rechtsprechung bestätigt wurde, die den Kleinsten ihren Platz in unserer Gesellschaft sichert.
Hintergrund:
Kinderlärm stellt seit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes im letzten Jahr keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar, sondern ist Ausdruck der kindlichen Entwicklung. Aus diesem Grund steht er unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Klagen dagegen sind daher künftig nicht mehr zulässig.
933-Skudelny-Kinderlärm
933-skudelny-kinderlarm.pdf
SKUDELNY: Rechtsprechung sichert Kindern ihren Platz in der Gesellschaft
BERLIN. Anlässlich der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, die Klage einer Hauseigentümerin gegen einen angrenzenden Spielplatz abzuweisen, erklärt die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:
Mit ihrem heutigen Urteil haben die Richter die bisherige Rechtsprechung bestätigt und dem politischen Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen. Kinder und auch Kinderspielplätze gehören in die Mitte der Gesellschaft und nicht an deren Rand. Aus diesem Grund müssen Kinderspielplätze auch in der Nähe der Wohngebiete angesiedelt sein. Der davon ausgehende Lärm steht unter einem besonderen Toleranzgebot unserer Gesellschaft, wofür sich die FDP immer stark gemacht hat.
Wir freuen uns, dass mit dem heutigen Urteil die bisherige Rechtsprechung bestätigt wurde, die den Kleinsten ihren Platz in unserer Gesellschaft sichert.
Hintergrund:
Kinderlärm stellt seit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes im letzten Jahr keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar, sondern ist Ausdruck der kindlichen Entwicklung. Aus diesem Grund steht er unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Klagen dagegen sind daher künftig nicht mehr zulässig.
933-Skudelny-Kinderlärm
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