FDP-Fraktion|
28.11.2012 - 01:00THOMAE: Googles Verhalten irritiert
BERLIN. Anlässlich der aktuellen Internetkampagne von Google gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Urheberrecht Stephan THOMAE:
Google ist ein amerikanisches Unternehmen, das in Deutschland fast monopolistisch Internet-Dienstleistungen anbietet. Dass ein ausländischer Weltkonzern versucht, seine Marktmacht politisch für eigene Interessen zu nutzen, um mit Hilfe seiner Nutzer die deutsche Gesetzgebung zu seinem eigenen wirtschaftlichen Profit zu beeinflussen, ist bemerkenswert. Die Informationen, die Google für seine Kampagne verbreitet, sind weit übertrieben und teilweise unzutreffend. Wie schon bei Streetview hat man das Gefühl, dass Google sich sein eigenes Recht schaffen will und Rechte anderer dabei unbekümmert links liegen lässt.
Leistungsschutzrechte sind im Urheberrecht seit langem bekannt und bewährt. Sie schützen die wirtschaftlichen Investitionen der Rechteinhaber in ihre Produkte. Wer fremde Inhalte zur eigenen Wertsteigerung nutzen will, darf dies nicht ungefragt tun. Für private User wird das Leistungsschutzrecht hingegen keine Änderungen bringen. Sämtliche bereits jetzt gültigen Urheberrechtsschranken bleiben auch in Zukunft erhalten.
956-Thomae-Leistungsschutzrecht
956-thomae-leistungsschutzrecht.pdf
THOMAE: Googles Verhalten irritiert
BERLIN. Anlässlich der aktuellen Internetkampagne von Google gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Urheberrecht Stephan THOMAE:
Google ist ein amerikanisches Unternehmen, das in Deutschland fast monopolistisch Internet-Dienstleistungen anbietet. Dass ein ausländischer Weltkonzern versucht, seine Marktmacht politisch für eigene Interessen zu nutzen, um mit Hilfe seiner Nutzer die deutsche Gesetzgebung zu seinem eigenen wirtschaftlichen Profit zu beeinflussen, ist bemerkenswert. Die Informationen, die Google für seine Kampagne verbreitet, sind weit übertrieben und teilweise unzutreffend. Wie schon bei Streetview hat man das Gefühl, dass Google sich sein eigenes Recht schaffen will und Rechte anderer dabei unbekümmert links liegen lässt.
Leistungsschutzrechte sind im Urheberrecht seit langem bekannt und bewährt. Sie schützen die wirtschaftlichen Investitionen der Rechteinhaber in ihre Produkte. Wer fremde Inhalte zur eigenen Wertsteigerung nutzen will, darf dies nicht ungefragt tun. Für private User wird das Leistungsschutzrecht hingegen keine Änderungen bringen. Sämtliche bereits jetzt gültigen Urheberrechtsschranken bleiben auch in Zukunft erhalten.
956-Thomae-Leistungsschutzrecht
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