FDP-Fraktion|
27.06.2013 - 16:45Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken gestärkt
Die schwarz-gelbe Koalition dämmt unseriöse Geschäftspraktiken im Bereich des Abmahnwesens, der Telefonwerbung und des Inkassos ein.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, die Neuregelungen nähmen unseriösen Methoden den Anreiz und setzten dem Missbrauch Schranken.
FDP-Verbraucherschutzexperte Erik Schweickert bezeichnete das Gesetz als einen „weiteren Meilenstein im Verbraucherschutz“. In der Vergangenheit seien arglose Verbraucher in großem Stil „eingeschüchtert, abgezockt oder bedroht“ worden. Mit dem Gesetz würde nun unzulässigen Telefonwerbern, findigen Abmahnanwälten und unseriösen Inkassounternehmern ein Riegel vorgeschoben.
Künftig würden telefonische Vertragsabschlüsse bei Gewinnspielen nur noch nach schriftlicher Bestätigung wirksam, erklärte Schweickert. Der Sanktionsrahmen bei unerlaubter Telefonwerbung werde verschärft. Die Inkassobüros würden zu mehr Transparenz bei der Forderungseintreibung verpflichtet. „Und wir geben den Amtsgerichten mehr Rechte für ein effizienteres Sanktionsregime und verschärfen die Strafen gegen unseriöse Inkassodienstleister“, unterstrich Schweickert. Mit dem Gesetz würden sowohl Verbraucher vor Abzocke als auch die seriösen Call-Center und Inkasso-Büros vor den schwarzen Schafen geschützt, so der FDP-Politiker.
Das Urheberrecht sei den Liberalen ein hohes Gut. Wenn daraus jedoch eine Abmahnindustrie erwachse, müsse der Gesetzgeber handeln, erklärte Schweickert. Es gehe hier auch um Verhältnismäßigkeit bei Abmahngebühren. Verbraucher, die erstmalig eine geringfügige Urheberrechtsverletzung begingen, würden künftig mit maximal 150 Euro abgemahnt.
Thomae: Geistiges Eigentum schützen
Bei den Themen Abmahnungen, Inkasso und Telefonwerbung stünden die Inhaber von Forderungen und Rechten den Verbrauchern gegenüber, erklärte FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae. Zwar gebe es in diesen Bereichen Missbrauch und Fehlentwicklungen, vor denen Verbraucher geschützt werden müssten, erklärte der Liberale. Allerdings sei nicht jede Telefonwerbung, nicht jede Abmahnung und nicht jedes Abmahnschreiben per se unseriös und illegal. Wenn zahlreiche Schuldner nicht zahlten, wenn viele Wettbewerber die Wettbewerbsregeln nicht einhielten, wenn Menschen in großer Zahl Urheberrechte missachteten, müssten Inhaber von Rechten und Forderungen ein Instrument in der Hand halten, um ihre Forderungen wahrzunehmen.
„Die FDP steht für den Schutz von Eigentum und Rechten, nicht zuletzt für den Schutz geistigen Eigentums“, so Thomae. „Wir wollen nicht, dass jemand die Akzeptanz dieser Rechte aushöhlt, indem er Verbraucher reinlegt, überrumpelt oder über den Tisch zieht.“ Das vorliegende Gesetz leiste daher einen Beitrag, die Akzeptanz dieser Rechte zu erhöhen.
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Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken gestärkt
Die schwarz-gelbe Koalition dämmt unseriöse Geschäftspraktiken im Bereich des Abmahnwesens, der Telefonwerbung und des Inkassos ein.
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FDP-Verbraucherschutzexperte Erik Schweickert bezeichnete das Gesetz als einen „weiteren Meilenstein im Verbraucherschutz“. In der Vergangenheit seien arglose Verbraucher in großem Stil „eingeschüchtert, abgezockt oder bedroht“ worden. Mit dem Gesetz würde nun unzulässigen Telefonwerbern, findigen Abmahnanwälten und unseriösen Inkassounternehmern ein Riegel vorgeschoben.
Künftig würden telefonische Vertragsabschlüsse bei Gewinnspielen nur noch nach schriftlicher Bestätigung wirksam, erklärte Schweickert. Der Sanktionsrahmen bei unerlaubter Telefonwerbung werde verschärft. Die Inkassobüros würden zu mehr Transparenz bei der Forderungseintreibung verpflichtet. „Und wir geben den Amtsgerichten mehr Rechte für ein effizienteres Sanktionsregime und verschärfen die Strafen gegen unseriöse Inkassodienstleister“, unterstrich Schweickert. Mit dem Gesetz würden sowohl Verbraucher vor Abzocke als auch die seriösen Call-Center und Inkasso-Büros vor den schwarzen Schafen geschützt, so der FDP-Politiker.
Das Urheberrecht sei den Liberalen ein hohes Gut. Wenn daraus jedoch eine Abmahnindustrie erwachse, müsse der Gesetzgeber handeln, erklärte Schweickert. Es gehe hier auch um Verhältnismäßigkeit bei Abmahngebühren. Verbraucher, die erstmalig eine geringfügige Urheberrechtsverletzung begingen, würden künftig mit maximal 150 Euro abgemahnt.
Thomae: Geistiges Eigentum schützen
Bei den Themen Abmahnungen, Inkasso und Telefonwerbung stünden die Inhaber von Forderungen und Rechten den Verbrauchern gegenüber, erklärte FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae. Zwar gebe es in diesen Bereichen Missbrauch und Fehlentwicklungen, vor denen Verbraucher geschützt werden müssten, erklärte der Liberale. Allerdings sei nicht jede Telefonwerbung, nicht jede Abmahnung und nicht jedes Abmahnschreiben per se unseriös und illegal. Wenn zahlreiche Schuldner nicht zahlten, wenn viele Wettbewerber die Wettbewerbsregeln nicht einhielten, wenn Menschen in großer Zahl Urheberrechte missachteten, müssten Inhaber von Rechten und Forderungen ein Instrument in der Hand halten, um ihre Forderungen wahrzunehmen.
„Die FDP steht für den Schutz von Eigentum und Rechten, nicht zuletzt für den Schutz geistigen Eigentums“, so Thomae. „Wir wollen nicht, dass jemand die Akzeptanz dieser Rechte aushöhlt, indem er Verbraucher reinlegt, überrumpelt oder über den Tisch zieht.“ Das vorliegende Gesetz leiste daher einen Beitrag, die Akzeptanz dieser Rechte zu erhöhen.
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