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18.06.2013 - 12:00Rösler will Tempo-Drosselung im Internet verhindern
Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will mit einer Verordnung sicherstellen, dass Internetprovider alle Inhalte gleich schnell zum Nutzer transportieren.
Rösler will die umstrittene Internet-Tempodrosselung der Deutschen Telekom abwenden. Das Wirtschaftsministerium hat am Montag einen Verordnungsentwurf „zur Gewährleistung der Netzneutralität“ vorgelegt, weil es mit den bisherigen Zugeständnissen der Telekom in dem Streit nicht zufrieden ist. Der Entwurf sieht vor, dass Netzbetreiber eigene oder fremde Inhalte nicht „bevorzugt übermitteln“ dürfen. Vielmehr müsse „die schnellstmögliche Übermittlung von Angeboten im Internet ohne Unterschiede“ gewährleistet sein. Damit könnte möglicherweise auch die Tempo-Drosselung abgewendet werden.
„Vor dem Hintergrund neuer Geschäfts- und Tarifmodelle und der rasanten technischen Entwicklung ist nicht auszuschließen, dass sich Geschäftsmodelle am Markt durchsetzen, die die Freiheit der Nutzer auf Zugang zu Inhalten und Anwendungen sowie den von Dienstanbietern zum Internet beeinträchtigen“, heißt es in einer Erklärung des BMWi. Daher bestehe hier Handlungsbedarf.
„Das Internet in seiner jetzigen Art und Form soll erhalten bleiben“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Allerdings sei die geplante rechtliche Garantie der Netzneutralität „unabhängig von der aktuellen Diskussion über das Geschäftsmodell der Telekom“. Vielmehr soll mit der Verordnung ein Rechtsrahmen für künftige Fälle geschaffen werden. Bei Verstößen gegen die Netzneutralität soll nach den Plänen Röslers die Bundesnetzagentur einschreiten können.
Hintergrund
Die Deutsche Telekom hat für Neukunden oder Tarifwechsler, die seit dem 2. Mai einen Vertrag abgeschlossen haben, eine Volumenbegrenzung beim Internet-Datenverkehr angekündigt, die allerdings erst ab 2016 greifen soll. Ist die Grenze überschritten, wird die Übertragungsgeschwindigkeit gedrosselt. Hintergrund seien der rasante Anstieg der Datenmengen und die Milliarden-Ausgaben für den Ausbau der Netze, erklärte der Konzern.
Die Grundsätze der Netzneutralität sind seit 2012 im Telekommunikationsgesetz verankert. Es verlangt von den Netzbetreibern, dass sie sowohl den Zugang zu Inhalten und Anwendungen wie auch die Datenübermittlung diskriminierungsfrei gewährleisten.
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„Vor dem Hintergrund neuer Geschäfts- und Tarifmodelle und der rasanten technischen Entwicklung ist nicht auszuschließen, dass sich Geschäftsmodelle am Markt durchsetzen, die die Freiheit der Nutzer auf Zugang zu Inhalten und Anwendungen sowie den von Dienstanbietern zum Internet beeinträchtigen“, heißt es in einer Erklärung des BMWi. Daher bestehe hier Handlungsbedarf.
„Das Internet in seiner jetzigen Art und Form soll erhalten bleiben“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Allerdings sei die geplante rechtliche Garantie der Netzneutralität „unabhängig von der aktuellen Diskussion über das Geschäftsmodell der Telekom“. Vielmehr soll mit der Verordnung ein Rechtsrahmen für künftige Fälle geschaffen werden. Bei Verstößen gegen die Netzneutralität soll nach den Plänen Röslers die Bundesnetzagentur einschreiten können.
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Die Deutsche Telekom hat für Neukunden oder Tarifwechsler, die seit dem 2. Mai einen Vertrag abgeschlossen haben, eine Volumenbegrenzung beim Internet-Datenverkehr angekündigt, die allerdings erst ab 2016 greifen soll. Ist die Grenze überschritten, wird die Übertragungsgeschwindigkeit gedrosselt. Hintergrund seien der rasante Anstieg der Datenmengen und die Milliarden-Ausgaben für den Ausbau der Netze, erklärte der Konzern.
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