FDP-Fraktion|
12.06.2013 - 16:30Bundestag erhält mehr Rechte bei EU-Entscheidungen
Europa steht auch in diesen Tagen immer wieder in der Kritik. Damit das Parlament in Zukunft stärker an EU-Entscheidungen mitwirken kann, wurden dessen Rechte vor Kurzem ausgeweitet.
„Der Deutsche Bundestag kann sich künftig in verstärktem Maße proaktiv an Vorhaben der Europäischen Union beteiligen, anstatt - wie bislang leider viel zu häufig - Dinge erst im Nachhinein nachzuvollziehen“, erklärte FDP-Europaexperte Joachim Spatz.
Mit der Neufassung des „Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union“ (EUZBBG) wurden die Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte des Parlaments konkretisiert. Demnach muss die Regierung das Parlament künftig umfassender in Europa-Fragen informieren. Die Gesetzesnovelle sei „eine der bedeutendsten Entscheidungen für die zukünftige Rolle des Deutschen Bundestages“, betonte der europapolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Spatz.
Die besseren Beteiligungsmöglichkeiten des Parlaments gelten auch für Fragen rund um die Eurogruppe. „Der Deutsche Bundestag ist damit auch Vorbild für viele Parlamente anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich bei Debatten immer wieder explizit auf die Rolle sowie die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte unserer Volksvertretung beziehen“, erklärte Spatz.
Europäische Union verantwortungsvoll vertiefen
Die Liberalen stünden hinter der Idee einer „verantwortungsvollen Vertiefung der Europäischen Union“, sagte der Europaexperte. Daraus ergebe sich die Frage, wie der Bundestag auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Europäisierung seiner Integrationsverantwortung gerecht werden könne. „Das neue EUZBBG hilft uns Volksvertretern in Angelegenheiten der Europäischen Union direkt wie indirekt effektiv mitzuwirken“, erklärte Spatz. Zudem könne das Parlament das Handeln der Bundesregierung auf europäischer Ebene besser kontrollieren und damit auch demokratisch legitimieren.
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Mit der Neufassung des „Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union“ (EUZBBG) wurden die Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte des Parlaments konkretisiert. Demnach muss die Regierung das Parlament künftig umfassender in Europa-Fragen informieren. Die Gesetzesnovelle sei „eine der bedeutendsten Entscheidungen für die zukünftige Rolle des Deutschen Bundestages“, betonte der europapolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Spatz.
Die besseren Beteiligungsmöglichkeiten des Parlaments gelten auch für Fragen rund um die Eurogruppe. „Der Deutsche Bundestag ist damit auch Vorbild für viele Parlamente anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich bei Debatten immer wieder explizit auf die Rolle sowie die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte unserer Volksvertretung beziehen“, erklärte Spatz.
Europäische Union verantwortungsvoll vertiefen
Die Liberalen stünden hinter der Idee einer „verantwortungsvollen Vertiefung der Europäischen Union“, sagte der Europaexperte. Daraus ergebe sich die Frage, wie der Bundestag auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Europäisierung seiner Integrationsverantwortung gerecht werden könne. „Das neue EUZBBG hilft uns Volksvertretern in Angelegenheiten der Europäischen Union direkt wie indirekt effektiv mitzuwirken“, erklärte Spatz. Zudem könne das Parlament das Handeln der Bundesregierung auf europäischer Ebene besser kontrollieren und damit auch demokratisch legitimieren.
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