Stiftung|
12.06.2013 - 15:45Wie hältst du es mit der persönlichen Freiheit?
Der 10. Karlsruher Verfassungsdialog beschäftigte sich mit der Rolle von Religionen in einer säkularen Gesellschaft.
„Wir müssen die Gretchenfrage neu formulieren. Statt zu fragen, wie hältst du es mit der Religion, müssen wir fragen: Wie hältst du es mit der persönlichen Freiheit?“, erklärte Jürgen Morlok, Vorsitzender des Kuratoriums der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, in seiner Einführung.
Alexandra Kemmerer, Wissenschaftliche Koordinatorin des Berliner Forschungsverbundes Recht im Kontext am Wissenschaftskolleg zu Berlin, nannte in ihrem Beitrag die Frage nach religiösen Überzeugen eines der letzten Tabus unserer Gesellschaft. Außerdem bezeichnete sie das Urteil des Landgerichts Köln, das zur Beschneidungsdebatte führte, als „geschichtsblind“ und einseitig, da es ausschließlich die körperliche Unversehrtheit berücksichtige, aber sowohl die Religionsfreiheit als auch den Erziehungsauftrag der Eltern ignoriere.
Religionskritik gehört zu offenen Gesellschaften dazu
In der Podiumsdiskussion wurde das Thema von den Diskutanten, darunter Stefan Ruppert, dem religionspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, erneut aufgegriffen. Ruppert forderte die Kirchen auf, sich auf die gewandelten Ansprüche der Gläubigen einzustellen. Er verteidigte auch das Gesetz, das der Bundestag in Folge der Beschneidungs-Debatte erlassen hatte. Einig waren sich alle Diskutanten darin, dass kritische Diskussionen über Religionen zwingend zu einer offenen Gesellschaft dazugehören.
Kemmerer kritisierte die fehlende Bereitschaft der Kirchen, sich mit den wandelnden Realitäten auseinanderzusetzen. Sie sehe die Gefahr, dass sich die Kirchen zunehmend in eine Kulturkampf-Mentalität zurückziehen. „Für Reformen sollte man immer offen sein, aber nicht das Vorhandene dabei so kritisieren, als ob es sich nicht bewährt hätte und nur schadete“, erklärte Michael Schmidt-Salomon, Vorsitzender der Giordano-Bruno-Stiftung.
Weitere Infos zum Thema
Wie hältst du es mit der persönlichen Freiheit?
Der 10. Karlsruher Verfassungsdialog beschäftigte sich mit der Rolle von Religionen in einer säkularen Gesellschaft.
„Wir müssen die Gretchenfrage neu formulieren. Statt zu fragen, wie hältst du es mit der Religion, müssen wir fragen: Wie hältst du es mit der persönlichen Freiheit?“, erklärte Jürgen Morlok, Vorsitzender des Kuratoriums der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, in seiner Einführung.
Alexandra Kemmerer, Wissenschaftliche Koordinatorin des Berliner Forschungsverbundes Recht im Kontext am Wissenschaftskolleg zu Berlin, nannte in ihrem Beitrag die Frage nach religiösen Überzeugen eines der letzten Tabus unserer Gesellschaft. Außerdem bezeichnete sie das Urteil des Landgerichts Köln, das zur Beschneidungsdebatte führte, als „geschichtsblind“ und einseitig, da es ausschließlich die körperliche Unversehrtheit berücksichtige, aber sowohl die Religionsfreiheit als auch den Erziehungsauftrag der Eltern ignoriere.
Religionskritik gehört zu offenen Gesellschaften dazu
In der Podiumsdiskussion wurde das Thema von den Diskutanten, darunter Stefan Ruppert, dem religionspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, erneut aufgegriffen. Ruppert forderte die Kirchen auf, sich auf die gewandelten Ansprüche der Gläubigen einzustellen. Er verteidigte auch das Gesetz, das der Bundestag in Folge der Beschneidungs-Debatte erlassen hatte. Einig waren sich alle Diskutanten darin, dass kritische Diskussionen über Religionen zwingend zu einer offenen Gesellschaft dazugehören.
Kemmerer kritisierte die fehlende Bereitschaft der Kirchen, sich mit den wandelnden Realitäten auseinanderzusetzen. Sie sehe die Gefahr, dass sich die Kirchen zunehmend in eine Kulturkampf-Mentalität zurückziehen. „Für Reformen sollte man immer offen sein, aber nicht das Vorhandene dabei so kritisieren, als ob es sich nicht bewährt hätte und nur schadete“, erklärte Michael Schmidt-Salomon, Vorsitzender der Giordano-Bruno-Stiftung.
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