FDP-Fraktion|
29.01.2003 - 01:00LAURISCHK: Rechte alleinerziehender Mütter bestätigt
BERLIN. Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur "Gemeinsamen elterlichen Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder" erklärt die FDP-Bundestagsabgeordnete und das Mitglied im Rechtsausschuss, Sibylle LAURISCHK:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die Kindschaftsrechtsreform, wonach nichteheliche Väter nur im Einverständnis mit der Mutter das Sorgerecht erhalten können. Die noch unter liberaler Federführung verabschiedete Regelung hat sich offenbar soweit bewährt, dass auch Bedenken betroffener Väter beim Verfassungsgericht nicht durchdringen konnten. Es ist zu begrüßen, dass mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht die Situation alleinerziehender Mütter nicht durch Auseinandersetzungen mit dem nichtehelichen Vater zusätzlich belastet werden. Dies dient vor allem dem Kindeswohl. Offensichtlich ist ein erzwungenes gemeinsames Sorgerecht so wenig tragfähig, dass die daraus möglicherweise resultierenden Belastungen für Mutter und Kind nicht zumutbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung für Klarheit in einem sehr streitbehafteten Feld gesorgt. Nichteheliche Mütter können die Lebenssituation mit ihren Kindern auf diese Weise eindeutig gestalten und haben die Möglichkeit, gemeinsam mit dem nichtehelichen Vater das Sorgerecht auszuüben oder zu vermeiden, wenn es im Interesse der gesamten Lebenssituation als persönliche Entscheidung der Mutter für richtig erachtet wird.
Bettina Lauer - Telefon (030) 227 54618 - pressestelle@fdp-bundestag.de
LAURISCHK: Rechte alleinerziehender Mütter bestätigt
BERLIN. Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur "Gemeinsamen elterlichen Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder" erklärt die FDP-Bundestagsabgeordnete und das Mitglied im Rechtsausschuss, Sibylle LAURISCHK:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die Kindschaftsrechtsreform, wonach nichteheliche Väter nur im Einverständnis mit der Mutter das Sorgerecht erhalten können. Die noch unter liberaler Federführung verabschiedete Regelung hat sich offenbar soweit bewährt, dass auch Bedenken betroffener Väter beim Verfassungsgericht nicht durchdringen konnten. Es ist zu begrüßen, dass mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht die Situation alleinerziehender Mütter nicht durch Auseinandersetzungen mit dem nichtehelichen Vater zusätzlich belastet werden. Dies dient vor allem dem Kindeswohl. Offensichtlich ist ein erzwungenes gemeinsames Sorgerecht so wenig tragfähig, dass die daraus möglicherweise resultierenden Belastungen für Mutter und Kind nicht zumutbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung für Klarheit in einem sehr streitbehafteten Feld gesorgt. Nichteheliche Mütter können die Lebenssituation mit ihren Kindern auf diese Weise eindeutig gestalten und haben die Möglichkeit, gemeinsam mit dem nichtehelichen Vater das Sorgerecht auszuüben oder zu vermeiden, wenn es im Interesse der gesamten Lebenssituation als persönliche Entscheidung der Mutter für richtig erachtet wird.
Bettina Lauer - Telefon (030) 227 54618 - pressestelle@fdp-bundestag.de [1]