FDP-Fraktion|
24.05.2013 - 15:30Piltz warnt vor Ausweitung der Videoüberwachung
Echte Sicherheit kann nur durch effektive Gefahrenabwehr und eine angemessene Anzahl an Polizisten geschaffen werden, sagt FDP-Innenexpertin Gisela Piltz.
Zum Abschluss der Innenministerkonferenz hat FDP-Innenexpertin Gisela Piltz betont, dass echte Sicherheit nur durch effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie eine angemessene Anzahl an Polizisten geschaffen werden könne. Sie warnte vor einem weiteren Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff forderte eine klare gesetzliche Regelung für die Anwerbung und den Einsatz von V-Leuten.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum auszuweiten, schaffe nur Scheinsicherheit, hob die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Piltz, am Freitag hervor. „Videoüberwachung, die nur Datenberge produziert, die mangels Personal überhaupt nicht gesichtet werden können, bringt für die Sicherheit der Menschen nichts.“ Zudem sei es absurd, die Videoüberwachung auszubauen, wenn dort, wo sie bereits rechtlich möglich ist, technische Probleme bestünden.
Wer sich immer und überall beobachtet fühlen müsse, könne sich nicht mehr frei und ungezwungen bewegen, warnte Piltz. „Statt nach mehr Kameras zu rufen, die das Verhalten unbescholtener Passanten aufzeichnen, sollten die Länder sich an die eigene Nase fassen und endlich den rapiden Abbau bei ihrer Polizei stoppen.“
Grundrechtsschutz nicht aushöhlen
Der FDP-Obmann in NSU-Untersuchungsausschuss, Wolff, erklärte, der Verfassungsschutz in Bund und Ländern müsse dringend modernisiert, „Behördenegoismen“ müssten zurückgedrängt werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden zu verbessern, sei jedoch „weder Selbstzweck noch rechtsfreier Raum“. Es bedürfe gesetzlicher Grundlagen und Grenzen, um das Trennungsgebot zu wahren. „Der Grundrechtsschutz, der sich auch in der Aufgabentrennung der einzelnen Behörden wiederspiegelt, darf nicht ausgehöhlt werden“, forderte Wolff.
Eine gesetzliche Regelung für Anwerbung, Führung und Einsatz von V-Leuten sei dringend erforderlich, so der Liberale weiter. Diese Standards müssten in Bund und Ländern verbindlich sein. „Eine Befugnis zum Begehen von Verbrechen darf es allerdings nicht geben“, mahnte Wolff. „Ein Staat, der bei V-Leuten Verbrechen duldet, ist nicht weit entfernt von einem Staat, der gedungene Verbrecher losschickt.“ Der Fall Carsten S. vom Brandenburger Verfassungsschutz dürfe sich nie mehr wiederholen, forderte der Innenpolitiker. Einen solchen Bruch mit dem Rechtsstaatsprinzip werde es mit der FDP nicht geben.
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Piltz warnt vor Ausweitung der Videoüberwachung
Echte Sicherheit kann nur durch effektive Gefahrenabwehr und eine angemessene Anzahl an Polizisten geschaffen werden, sagt FDP-Innenexpertin Gisela Piltz.
Zum Abschluss der Innenministerkonferenz hat FDP-Innenexpertin Gisela Piltz betont, dass echte Sicherheit nur durch effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie eine angemessene Anzahl an Polizisten geschaffen werden könne. Sie warnte vor einem weiteren Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff forderte eine klare gesetzliche Regelung für die Anwerbung und den Einsatz von V-Leuten.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum auszuweiten, schaffe nur Scheinsicherheit, hob die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Piltz, am Freitag hervor. „Videoüberwachung, die nur Datenberge produziert, die mangels Personal überhaupt nicht gesichtet werden können, bringt für die Sicherheit der Menschen nichts.“ Zudem sei es absurd, die Videoüberwachung auszubauen, wenn dort, wo sie bereits rechtlich möglich ist, technische Probleme bestünden.
Wer sich immer und überall beobachtet fühlen müsse, könne sich nicht mehr frei und ungezwungen bewegen, warnte Piltz. „Statt nach mehr Kameras zu rufen, die das Verhalten unbescholtener Passanten aufzeichnen, sollten die Länder sich an die eigene Nase fassen und endlich den rapiden Abbau bei ihrer Polizei stoppen.“
Grundrechtsschutz nicht aushöhlen
Der FDP-Obmann in NSU-Untersuchungsausschuss, Wolff, erklärte, der Verfassungsschutz in Bund und Ländern müsse dringend modernisiert, „Behördenegoismen“ müssten zurückgedrängt werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden zu verbessern, sei jedoch „weder Selbstzweck noch rechtsfreier Raum“. Es bedürfe gesetzlicher Grundlagen und Grenzen, um das Trennungsgebot zu wahren. „Der Grundrechtsschutz, der sich auch in der Aufgabentrennung der einzelnen Behörden wiederspiegelt, darf nicht ausgehöhlt werden“, forderte Wolff.
Eine gesetzliche Regelung für Anwerbung, Führung und Einsatz von V-Leuten sei dringend erforderlich, so der Liberale weiter. Diese Standards müssten in Bund und Ländern verbindlich sein. „Eine Befugnis zum Begehen von Verbrechen darf es allerdings nicht geben“, mahnte Wolff. „Ein Staat, der bei V-Leuten Verbrechen duldet, ist nicht weit entfernt von einem Staat, der gedungene Verbrecher losschickt.“ Der Fall Carsten S. vom Brandenburger Verfassungsschutz dürfe sich nie mehr wiederholen, forderte der Innenpolitiker. Einen solchen Bruch mit dem Rechtsstaatsprinzip werde es mit der FDP nicht geben.
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