FDP-Fraktion|
08.01.2003 - 01:00FUNKE: Die aufwendigen Laufzeitmessungen im Briefdienst durch die RegTP sind überflüssig
BERLIN. Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion betreffend eine Verschlankung der Postregulierung erklärt der postpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer FUNKE:
Die Antworten der Bundesregierung auf die von der FDP-Bundestagsfraktion gestellte Kleine Anfrage belegen, dass es erhebliche Potentiale für eine Verschlankung der Postregulierung gibt. Insbesondere die auch vom Bundesrechungshof scharf kritisierte, umständliche und aufwändige Kontrolle der Brieflaufzeiten im Bereich der Deutschen Post durch Mitarbeiter der Regulierungsbehörde selbst ist in dieser Form überflüssig. Sie lässt sich auch keineswegs aus der geltenden Rechtslage zwingend ableiten. Denn § 11 Postgesetz ermächtigt die Bundesregierung lediglich, in einer Rechtsverordnung u.a. Qualitätsmerkmale für die Brieflaufzeiten festzulegen und befugt die Regulierungsbehörde, über die Einhaltung dieser Maßstäbe zu entscheiden. Es ist daher zu begrüßen, dass die Bundesregierung keine grundsätzlichen Bedenken dagegen hat, Ergebnisse von Messungen zu verwenden, die private Dienstleister durchführen. Dieser Erkenntnis sollten aber auch Taten folgen.
Bettina Lauer Telefon (030)227 54618 pressestelle@fdp-bundestag.de
FUNKE: Die aufwendigen Laufzeitmessungen im Briefdienst durch die RegTP sind überflüssig
BERLIN. Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion betreffend eine Verschlankung der Postregulierung erklärt der postpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer FUNKE:
Die Antworten der Bundesregierung auf die von der FDP-Bundestagsfraktion gestellte Kleine Anfrage belegen, dass es erhebliche Potentiale für eine Verschlankung der Postregulierung gibt. Insbesondere die auch vom Bundesrechungshof scharf kritisierte, umständliche und aufwändige Kontrolle der Brieflaufzeiten im Bereich der Deutschen Post durch Mitarbeiter der Regulierungsbehörde selbst ist in dieser Form überflüssig. Sie lässt sich auch keineswegs aus der geltenden Rechtslage zwingend ableiten. Denn § 11 Postgesetz ermächtigt die Bundesregierung lediglich, in einer Rechtsverordnung u.a. Qualitätsmerkmale für die Brieflaufzeiten festzulegen und befugt die Regulierungsbehörde, über die Einhaltung dieser Maßstäbe zu entscheiden. Es ist daher zu begrüßen, dass die Bundesregierung keine grundsätzlichen Bedenken dagegen hat, Ergebnisse von Messungen zu verwenden, die private Dienstleister durchführen. Dieser Erkenntnis sollten aber auch Taten folgen.
Bettina Lauer Telefon (030)227 54618 pressestelle@fdp-bundestag.de [1]