FDP-Fraktion - FDP|
24.04.2013 - 13:45Gericht zieht klare Grenzen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anti-Terrordatei grundsätzlich gebilligt, zugleich aber Korrekturen verlangt. Einzelne Vorschriften des Gesetzes halten die Karlsruher Richter für verfassungswidrig. FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz sieht durch das Urteil die Kritik der FDP an der Anti-Terror-Datei bestätigt. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobte: „Das Bundesverfassungsgericht zieht wieder einmal klare Grenzen.“
„Die Entscheidung reiht sich in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein, die seit dem 11. September 2001 immer wieder die Balance von Freiheit und Sicherheit austarieren musste“, führte die Justizministerin aus. Das Gericht habe in seiner Entscheidung unter Berufung auf das informationelle Trennungsprinzip den Ausnahmecharakter des Austausches von Daten zwischen Polizeien und Diensten betont.
Keine automatische Vermengung der Tätigkeiten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Die Anti-Terror-Datei bündelt die Erkenntnisse aller 38 deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über mutmaßlich gefährliche Islamisten und deren Kontaktpersonen. Die Einrichtung der Datei war eine Konsequenz der Anschläge vom 11. September 2001. Wegen Datenschutzbedenken und der mit ihr verbundenen stärkeren Vernetzung von Polizei und Geheimdiensten gab es lange Streit um die Datenbank, die die Liberalen abgelehnt haben.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Anti-Terror-Datei für verfassungswidrig erklärt. Es erklärte insbesondere den Umfang der in der Datenbank erfassten Personenkreise für verfassungswidrig. Außerdem ist die Vielzahl der Behörden, die Zugriff auf die gemeinsamen Dateien haben, in der vorliegenden Form verfassungswidrig. Für die erforderlichen Änderungen setzten die Richter der Bundesregierung eine Frist bis Ende 2014.
Rechtsstaatliche Korrekturen sind notwendig
„Auch im Zeichen der Terrorbekämpfung darf es keine automatische Vermengung der Tätigkeiten von Polizeien und Diensten geben“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Sie hob zudem hervor: „Alleine die Tatsache, dass seit Einführung der Antiterrordatei rund 18000 Personen erfasst werden, zeigt wie notwendig rechtsstaatliche Korrekturen sind.“ Die Vorgaben für die Erfassung in die Antiterrordatei müssten künftig so ausgestaltet werden, dass nicht auch „Personen in der Datei landen, denen man wirklich nicht vorwerfen kann, sie hätten etwas mit islamistischem Terrorismus zu tun.“
In diesem Zusammenhang verwies die Liberale auch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich eine effektive Datenschutzkontrolle und Benachrichtungspflichten angemahnt habe. „Diese Vorgabe ebnet den Weg, der Anti-Terror-Bekämpfung insgesamt andere Maßstäbe der Transparenz anzulegen“, ist sie überzeugt.
FDP-Haltung bestätigt
Gisela Piltz
Auch die FDP-Fraktion sieht sich darin bestärkt, dass sie beim Rechte-Dateien-Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht und darauf bestanden hat, dass die Regelung zu Kontaktpersonen und zum Eilfall restriktiver gefasst wird, kommentierte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, das Urteil.
CDU/CSU und SPD sind zu weit gegangen
Gisela Piltz mahnte jetzt: „CDU/CSU und SPD müssen nun auch erkennen, dass sie mit der Anti-Terror-Datei zu weit gegangen sind.“ Das Verfassungsgericht habe deutlich festgestellt, dass die „Streubreite der Speicherung im Grunde jeden Bürger in die Gefahr bringt, dort ohne sein Wissen gespeichert“ zu werden. Dem müsse künftig ein Riegel vorgeschoben werden.
Das Bundesverfassungsgericht habe klar und unzweideutig festgestellt, dass sich das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten aus der Verfassung ergibt. Jedem müsse jetzt klar sein, dass „alle Bestrebungen zur Vermischung von Polizei und Nachrichtendiensten zum Scheitern verurteilt“ sei, unterstrich die Liberale. Sie bekräftigte: „Auch ist klar, dass die ständigen Wünsche nach weiteren gemeinsamen Dateien verfassungsrechtlich keinen Rückhalt finden können."
Gericht zieht klare Grenzen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anti-Terrordatei grundsätzlich gebilligt, zugleich aber Korrekturen verlangt. Einzelne Vorschriften des Gesetzes halten die Karlsruher Richter für verfassungswidrig. FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz sieht durch das Urteil die Kritik der FDP an der Anti-Terror-Datei bestätigt. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobte: „Das Bundesverfassungsgericht zieht wieder einmal klare Grenzen.“
„Die Entscheidung reiht sich in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein, die seit dem 11. September 2001 immer wieder die Balance von Freiheit und Sicherheit austarieren musste“, führte die Justizministerin aus. Das Gericht habe in seiner Entscheidung unter Berufung auf das informationelle Trennungsprinzip den Ausnahmecharakter des Austausches von Daten zwischen Polizeien und Diensten betont.
Keine automatische Vermengung der Tätigkeiten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Die Anti-Terror-Datei bündelt die Erkenntnisse aller 38 deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über mutmaßlich gefährliche Islamisten und deren Kontaktpersonen. Die Einrichtung der Datei war eine Konsequenz der Anschläge vom 11. September 2001. Wegen Datenschutzbedenken und der mit ihr verbundenen stärkeren Vernetzung von Polizei und Geheimdiensten gab es lange Streit um die Datenbank, die die Liberalen abgelehnt haben.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Anti-Terror-Datei für verfassungswidrig erklärt. Es erklärte insbesondere den Umfang der in der Datenbank erfassten Personenkreise für verfassungswidrig. Außerdem ist die Vielzahl der Behörden, die Zugriff auf die gemeinsamen Dateien haben, in der vorliegenden Form verfassungswidrig. Für die erforderlichen Änderungen setzten die Richter der Bundesregierung eine Frist bis Ende 2014.
Rechtsstaatliche Korrekturen sind notwendig
„Auch im Zeichen der Terrorbekämpfung darf es keine automatische Vermengung der Tätigkeiten von Polizeien und Diensten geben“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Sie hob zudem hervor: „Alleine die Tatsache, dass seit Einführung der Antiterrordatei rund 18000 Personen erfasst werden, zeigt wie notwendig rechtsstaatliche Korrekturen sind.“ Die Vorgaben für die Erfassung in die Antiterrordatei müssten künftig so ausgestaltet werden, dass nicht auch „Personen in der Datei landen, denen man wirklich nicht vorwerfen kann, sie hätten etwas mit islamistischem Terrorismus zu tun.“
In diesem Zusammenhang verwies die Liberale auch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich eine effektive Datenschutzkontrolle und Benachrichtungspflichten angemahnt habe. „Diese Vorgabe ebnet den Weg, der Anti-Terror-Bekämpfung insgesamt andere Maßstäbe der Transparenz anzulegen“, ist sie überzeugt.
FDP-Haltung bestätigt
Gisela Piltz
Auch die FDP-Fraktion sieht sich darin bestärkt, dass sie beim Rechte-Dateien-Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht und darauf bestanden hat, dass die Regelung zu Kontaktpersonen und zum Eilfall restriktiver gefasst wird, kommentierte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, das Urteil.
CDU/CSU und SPD sind zu weit gegangen
Gisela Piltz mahnte jetzt: „CDU/CSU und SPD müssen nun auch erkennen, dass sie mit der Anti-Terror-Datei zu weit gegangen sind.“ Das Verfassungsgericht habe deutlich festgestellt, dass die „Streubreite der Speicherung im Grunde jeden Bürger in die Gefahr bringt, dort ohne sein Wissen gespeichert“ zu werden. Dem müsse künftig ein Riegel vorgeschoben werden.
Das Bundesverfassungsgericht habe klar und unzweideutig festgestellt, dass sich das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten aus der Verfassung ergibt. Jedem müsse jetzt klar sein, dass „alle Bestrebungen zur Vermischung von Polizei und Nachrichtendiensten zum Scheitern verurteilt“ sei, unterstrich die Liberale. Sie bekräftigte: „Auch ist klar, dass die ständigen Wünsche nach weiteren gemeinsamen Dateien verfassungsrechtlich keinen Rückhalt finden können."