FDP-Fraktion|
23.04.2013 - 14:00Urheberrecht im Netz stärken
Anlässlich des Welttags des Urheberrechts hat die FDP-Bundestagsfraktion sich intensiv mit den Herausforderungen des modernen Urheberrechts auseinandergesetzt. Am Montagabend waren Experten der kreativen Branchen sowie Fachjuristen bei der Fraktion zu Gast. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin und FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae sprachen vor den Besuchern. Im Anschluss gab es Streitgespräche zwischen den Experten.
In seiner Eröffnungsrede wies Höferlin auf die rechtlichen Herausforderungen einer Welt im Wandel hin. Gerade beim Thema Urheberrecht gebe es vielfältige Interessen, beispielsweise von „Producer, ‚Prosumenten’, Nutzer, Urheber und Verwerter, die sich klare, einfache Regelungen zum Urheberrecht wünschen“, machte der Liberale deutlich. Daher habe die Fraktion sich für dieses Format des Austauschs entschieden: Die Interessenkonflikte und Probleme sollen in Streitgesprächen dargestellt werden.
Von neuen Möglichkeiten profitieren
Leutheusser-Schnarrenberger sprach eingangs über die Entwicklung des Urheberrechts. Heute drehe sich die Diskussion beispielsweise für Bücher hauptsächlich um die digitale Welt. Schnell werde vor der Gefahr gewarnt, dass Inhalte sehr flüchtig werden und leicht verbreitet werden können. Dennoch sei das E-Book eine Erfolgsgeschichte, stellte die Ministerin klar. In den vergangenen Jahren wurden Millionen von E-Büchern in Deutschland verkauft. Branchenexperten prognostizieren, dass diese Zahl sich in den nächsten Jahren verzehnfachen werde, so die Liberale.
Sie wies außerdem auf die Möglichkeiten in sozialen Netzwerken hin, sich mit Freunden und Kontakten über Bücher auszutauschen, sowie Empfehlungen innerhalb der lesebegeisterten Online-Community zu geben. Ähnliches leiste inzwischen die Musikindustrie. „Derzeit blühen sogenannte Streaming-Dienste in Deutschland, die nicht nur die Nutzer begeistern, sondern auch bei den großen Musikunternehmen Erwartungen wecken. Es zeigt sich: Menschen sind bereit, für gute Produkte zu bezahlen“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger.
Extreme Forderungen ablehnen
Sie kritisierte die Forderung angeblicher Modernisierer, das Urheberrecht „zu einem bloßen Umverteilungsmechanismus zu reduzieren“. Nach diesem Wunsch sollte alles dem Nutzer und Konsumenten dienen, wobei der Urheber und die Kreativindustrien fast ein Feindbild seien. „In abgeschwächter Form wird dieser Wunsch immer noch durch eine Kulturflatrate vorgebracht – meiner Ansicht nach ein Weg in eine überbordende Kulturbürokratie“, sagte die Justizministerin.
Auf der anderen Seite sei auch die Forderung, eine Überwachungsstruktur gegen die Piraterie einzuführen, eher kritisch zu betrachten. Inzwischen gebe es Gerichtsentscheidungen, die die Bedeutung des freien und unüberwachten Internetzugangs unterstreichen, betonte die Liberale. Das Bundesjustizministerium habe Forderungen überzogener Art von allen Seiten zurückgewiesen und lasse sich nicht in die eine oder andere Richtung treiben. Es bedürfe Lösungen für konkrete Probleme. „Denn das Urheberrecht an sich und im Ganzen ist keineswegs unmodern geworden“, unterstrich Leutheusser-Schnarrenberger.
Deutschland hat starkes Urheberrechtsgesetz
Die Justizministerin lobte das deutsche Urheberrechtsgesetz, das im internationalen Vergleich ein hohes Schutzniveau biete. Das Urheberrecht gelte natürlich auch im Internet. Den allermeisten Nutzern sei bekannt, dass sie Werke nicht einfach ins Internet stellen dürfen, wenn sie nicht über die entsprechenden Rechte verfügen. Zugleich wolle nach einer aktuellen Mediennutzungsuntersuchung des Branchenverbandes BitKom nur ein Prozent der Nutzer sich künftig aus illegalen Quellen bedienen.
Deutschland lebe derzeit in einer Kultur des Teilens in sozialen Netzwerken, das einige Fragen aufwerfe, so die Ministerin: „Was ist mit der Musik im Hintergrund eines selbstgedrehten Youtube-Videos? Darf ich einen Zeitungsartikel auf Facebook verlinken, auch wenn ich damit automatisch das dazugehörige Foto in meine Timeline kopiere?“ Für solche Fälle werde im angloamerikanischen Rechtsraum das Konzept „Fair Use“ angewandt, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Zwischen dem dortigen Copyright und dem deutschen Urheberrecht bestehen allerdings große Unterschiede. „So haben wir in Europa eine Schrankensystematik und keinen Automatismus für bestimmte Situationen“, sagte sie.
Dies sollte die Regierung nicht daran hindern, im Rahmen des Systems über solche Aspekte nachzudenken, forderte die Liberale. Die Bundesregierung sollte sich nicht scheuen, moderne Lösungen auf der Grundlage des bestehenden Urheberrechts zu nutzen. Deswegen verwende das Bundesjustizministerium als erstes Ressort Creative-Commons-Lizenzen für veröffentlichte Texte, sagte die FDP-Ministerin.
Journalismus und Leistungsschutzrecht
Bei dem rechtlichen Anpassungsbedarf für neue technische Entwicklungen sei die Komplexität des Interessengeflechts zu beachten. Fest stehe: Die Digitalisierung ermögliche eine leichtere Verbreitung von Werken. „Das ist gut für Nutzer und Vermittler und zugleich ambivalent für die Werkschöpfer und die Künstler“, so Leutheusser-Schnarrenberger. So könnten digitale Kopien den angemessenen Interessenausgleich auch im Journalismus stören, sagte sie. Um dies zu verhindern, habe die Fraktion ein „schlankes Leistungsschutzrecht“ für Presseverlage entwickelt, das ausschließlich für diejenigen Unternehmen gelte, die systematisch Leistungen übernehmen; zum Beispiel gewerbliche Suchmaschinen und News-Aggregatoren. Dabei hätten die Liberalen darauf geachtet, den „kulturellen Gestaltungsraum Internet nicht durch eine sperrige Regelung zu blockieren“, so die Ministerin.
Technikneutrale Lösungen schaffen
Die FDP wolle dort, wo die Ziele des Gesetzgebers nicht erreicht wurden, Änderungen vornehmen, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Dies betreffe auch das Abmahnrecht bei Urheberrechtsverletzungen. Die von Gesetzgebern in der letzten Legislaturperiode beschlossene Deckelung der Kosten kam so gut wie nie zur Anwendung, erklärte sie. „An dem Ziel halten wir fest, aber wir gehen jetzt einen anderen Weg, denn wir halten es nach wie vor für ein legitimes Ziel, mit einer Streitwertregelung zu einer Begrenzung bei Abmahnkosten zu kommen“, unterstrich die Liberale. Sie forderte einen Fokus auf praktikable, technikneutrale Lösungen, sowie Gesetze, die „kulturelle Entwicklung in der digitalen Entwicklung begleiten, und Freiräume für neue Geschäftsmodelle schaffen“.
Spannende Streitgespräche
David Wessel, Moderator Carl Philipp Burkert und Christian Sommer diskutieren Mashups.
In den Streitdiskussionen kamen diverse Interessen zu Wort. Professor Leonhard Dobusch von der Freien Universität Berlin vertrat die Position der akademischen Autoren und Wissenschaftler im Gespräch mit Bernhard von Becker vom C.H. Beck-Verlag. Im zweiten Streitgespräch sprach der Mashup-Künstler David Wessel (unter den Künstlernamen „Ben Stiller“ und „Mashup Germany“ bekannt) mit Christian Sommer, der die Interessen des amerikanischen Branchenverbandes Motion Picture Association in Deutschland vertritt. Zum Schluss debattierten die beiden Rechtsanwälte Björn Frommer und Christian Solmecke das Thema Massenabmahnungen.
Urheberrechtspapier vorgestellt
Anschließend stellten Höferlin und Thomae das Papier „Urheberrechte im Netz stärken“ vor. Thomae bekräftigte in der Debatte über geistiges Eigentum seine Unterstützung für die Rechte des Werkschöpfers. Wer heute geistiges Eigentum in Frage stellt, werde am Ende über Eigentum selber diskutieren müssen, so Thomae. Bei geistigem Eigentum sowie bei Sacheigentum gehe es um den Respekt vor den Früchten des Fleißes anderer Menschen, betonte er. „Deswegen meine ich schon, dass wir Liberale ein Bekenntnis zu Eigentum als Ganzes ablegen müssen“, sagte Thomae.
Er forderte, dass für die Liberalen im Zweifelsfall der Schutz des Eigentums die Richtschnur der Entscheidung sein müsse. Dies sei eine Frage des Rechtsverständnisses und der gemeinsamen Rechtskultur. „Wir begrüßen auch neue Geschäftsmodelle, aber sie müssen sich natürlich an die bestehenden Gesetze und die Gerichtsordnung halten“, machte der Rechtspolitiker deutlich. Zum Schluss bedankte er sich bei den Gästen für die besonnenen, aber trotzdem kontroversen Diskussionen zum Thema.
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Anlässlich des Welttags des Urheberrechts hat die FDP-Bundestagsfraktion sich intensiv mit den Herausforderungen des modernen Urheberrechts auseinandergesetzt. Am Montagabend waren Experten der kreativen Branchen sowie Fachjuristen bei der Fraktion zu Gast. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin und FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae sprachen vor den Besuchern. Im Anschluss gab es Streitgespräche zwischen den Experten.
In seiner Eröffnungsrede wies Höferlin auf die rechtlichen Herausforderungen einer Welt im Wandel hin. Gerade beim Thema Urheberrecht gebe es vielfältige Interessen, beispielsweise von „Producer, ‚Prosumenten’, Nutzer, Urheber und Verwerter, die sich klare, einfache Regelungen zum Urheberrecht wünschen“, machte der Liberale deutlich. Daher habe die Fraktion sich für dieses Format des Austauschs entschieden: Die Interessenkonflikte und Probleme sollen in Streitgesprächen dargestellt werden.
Von neuen Möglichkeiten profitieren
Leutheusser-Schnarrenberger sprach eingangs über die Entwicklung des Urheberrechts. Heute drehe sich die Diskussion beispielsweise für Bücher hauptsächlich um die digitale Welt. Schnell werde vor der Gefahr gewarnt, dass Inhalte sehr flüchtig werden und leicht verbreitet werden können. Dennoch sei das E-Book eine Erfolgsgeschichte, stellte die Ministerin klar. In den vergangenen Jahren wurden Millionen von E-Büchern in Deutschland verkauft. Branchenexperten prognostizieren, dass diese Zahl sich in den nächsten Jahren verzehnfachen werde, so die Liberale.
Sie wies außerdem auf die Möglichkeiten in sozialen Netzwerken hin, sich mit Freunden und Kontakten über Bücher auszutauschen, sowie Empfehlungen innerhalb der lesebegeisterten Online-Community zu geben. Ähnliches leiste inzwischen die Musikindustrie. „Derzeit blühen sogenannte Streaming-Dienste in Deutschland, die nicht nur die Nutzer begeistern, sondern auch bei den großen Musikunternehmen Erwartungen wecken. Es zeigt sich: Menschen sind bereit, für gute Produkte zu bezahlen“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger.
Extreme Forderungen ablehnen
Sie kritisierte die Forderung angeblicher Modernisierer, das Urheberrecht „zu einem bloßen Umverteilungsmechanismus zu reduzieren“. Nach diesem Wunsch sollte alles dem Nutzer und Konsumenten dienen, wobei der Urheber und die Kreativindustrien fast ein Feindbild seien. „In abgeschwächter Form wird dieser Wunsch immer noch durch eine Kulturflatrate vorgebracht – meiner Ansicht nach ein Weg in eine überbordende Kulturbürokratie“, sagte die Justizministerin.
Auf der anderen Seite sei auch die Forderung, eine Überwachungsstruktur gegen die Piraterie einzuführen, eher kritisch zu betrachten. Inzwischen gebe es Gerichtsentscheidungen, die die Bedeutung des freien und unüberwachten Internetzugangs unterstreichen, betonte die Liberale. Das Bundesjustizministerium habe Forderungen überzogener Art von allen Seiten zurückgewiesen und lasse sich nicht in die eine oder andere Richtung treiben. Es bedürfe Lösungen für konkrete Probleme. „Denn das Urheberrecht an sich und im Ganzen ist keineswegs unmodern geworden“, unterstrich Leutheusser-Schnarrenberger.
Deutschland hat starkes Urheberrechtsgesetz
Die Justizministerin lobte das deutsche Urheberrechtsgesetz, das im internationalen Vergleich ein hohes Schutzniveau biete. Das Urheberrecht gelte natürlich auch im Internet. Den allermeisten Nutzern sei bekannt, dass sie Werke nicht einfach ins Internet stellen dürfen, wenn sie nicht über die entsprechenden Rechte verfügen. Zugleich wolle nach einer aktuellen Mediennutzungsuntersuchung des Branchenverbandes BitKom nur ein Prozent der Nutzer sich künftig aus illegalen Quellen bedienen.
Deutschland lebe derzeit in einer Kultur des Teilens in sozialen Netzwerken, das einige Fragen aufwerfe, so die Ministerin: „Was ist mit der Musik im Hintergrund eines selbstgedrehten Youtube-Videos? Darf ich einen Zeitungsartikel auf Facebook verlinken, auch wenn ich damit automatisch das dazugehörige Foto in meine Timeline kopiere?“ Für solche Fälle werde im angloamerikanischen Rechtsraum das Konzept „Fair Use“ angewandt, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Zwischen dem dortigen Copyright und dem deutschen Urheberrecht bestehen allerdings große Unterschiede. „So haben wir in Europa eine Schrankensystematik und keinen Automatismus für bestimmte Situationen“, sagte sie.
Dies sollte die Regierung nicht daran hindern, im Rahmen des Systems über solche Aspekte nachzudenken, forderte die Liberale. Die Bundesregierung sollte sich nicht scheuen, moderne Lösungen auf der Grundlage des bestehenden Urheberrechts zu nutzen. Deswegen verwende das Bundesjustizministerium als erstes Ressort Creative-Commons-Lizenzen für veröffentlichte Texte, sagte die FDP-Ministerin.
Journalismus und Leistungsschutzrecht
Bei dem rechtlichen Anpassungsbedarf für neue technische Entwicklungen sei die Komplexität des Interessengeflechts zu beachten. Fest stehe: Die Digitalisierung ermögliche eine leichtere Verbreitung von Werken. „Das ist gut für Nutzer und Vermittler und zugleich ambivalent für die Werkschöpfer und die Künstler“, so Leutheusser-Schnarrenberger. So könnten digitale Kopien den angemessenen Interessenausgleich auch im Journalismus stören, sagte sie. Um dies zu verhindern, habe die Fraktion ein „schlankes Leistungsschutzrecht“ für Presseverlage entwickelt, das ausschließlich für diejenigen Unternehmen gelte, die systematisch Leistungen übernehmen; zum Beispiel gewerbliche Suchmaschinen und News-Aggregatoren. Dabei hätten die Liberalen darauf geachtet, den „kulturellen Gestaltungsraum Internet nicht durch eine sperrige Regelung zu blockieren“, so die Ministerin.
Technikneutrale Lösungen schaffen
Die FDP wolle dort, wo die Ziele des Gesetzgebers nicht erreicht wurden, Änderungen vornehmen, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Dies betreffe auch das Abmahnrecht bei Urheberrechtsverletzungen. Die von Gesetzgebern in der letzten Legislaturperiode beschlossene Deckelung der Kosten kam so gut wie nie zur Anwendung, erklärte sie. „An dem Ziel halten wir fest, aber wir gehen jetzt einen anderen Weg, denn wir halten es nach wie vor für ein legitimes Ziel, mit einer Streitwertregelung zu einer Begrenzung bei Abmahnkosten zu kommen“, unterstrich die Liberale. Sie forderte einen Fokus auf praktikable, technikneutrale Lösungen, sowie Gesetze, die „kulturelle Entwicklung in der digitalen Entwicklung begleiten, und Freiräume für neue Geschäftsmodelle schaffen“.
Spannende Streitgespräche
David Wessel, Moderator Carl Philipp Burkert und Christian Sommer diskutieren Mashups.
In den Streitdiskussionen kamen diverse Interessen zu Wort. Professor Leonhard Dobusch von der Freien Universität Berlin vertrat die Position der akademischen Autoren und Wissenschaftler im Gespräch mit Bernhard von Becker vom C.H. Beck-Verlag. Im zweiten Streitgespräch sprach der Mashup-Künstler David Wessel (unter den Künstlernamen „Ben Stiller“ und „Mashup Germany“ bekannt) mit Christian Sommer, der die Interessen des amerikanischen Branchenverbandes Motion Picture Association in Deutschland vertritt. Zum Schluss debattierten die beiden Rechtsanwälte Björn Frommer und Christian Solmecke das Thema Massenabmahnungen.
Urheberrechtspapier vorgestellt
Anschließend stellten Höferlin und Thomae das Papier „Urheberrechte im Netz stärken“ vor. Thomae bekräftigte in der Debatte über geistiges Eigentum seine Unterstützung für die Rechte des Werkschöpfers. Wer heute geistiges Eigentum in Frage stellt, werde am Ende über Eigentum selber diskutieren müssen, so Thomae. Bei geistigem Eigentum sowie bei Sacheigentum gehe es um den Respekt vor den Früchten des Fleißes anderer Menschen, betonte er. „Deswegen meine ich schon, dass wir Liberale ein Bekenntnis zu Eigentum als Ganzes ablegen müssen“, sagte Thomae.
Er forderte, dass für die Liberalen im Zweifelsfall der Schutz des Eigentums die Richtschnur der Entscheidung sein müsse. Dies sei eine Frage des Rechtsverständnisses und der gemeinsamen Rechtskultur. „Wir begrüßen auch neue Geschäftsmodelle, aber sie müssen sich natürlich an die bestehenden Gesetze und die Gerichtsordnung halten“, machte der Rechtspolitiker deutlich. Zum Schluss bedankte er sich bei den Gästen für die besonnenen, aber trotzdem kontroversen Diskussionen zum Thema.
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