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18.04.2013 - 19:15FDP dringt auf schlagkräftigen Verbraucherschutz
Die FDP fordert Tempo bei Reformen zum stärkeren Verbraucherschutz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürgerschutz in den Bereichen Telefonwerbung, Inkasso und Abmahnwesen wurde am 18. April zusammen mit einem Entwurf des Bundesrates beraten. Mit dem Gesetzentwurf wolle die Bundesregierung Probleme aufgreifen, die von der vorherigen Version des Gesetzes nicht erfasst worden seien, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Insbesondere gehe es darum, Schlupflöcher für unerwünschte Telefonwerbung zu schließen, erklärte sie. „In Zukunft sollen auch solche Werbeanrufe mit Bußgeldern geahndet werden können, die mit Hilfe automatischer Anrufmaschinen erfolgen“, sagte die Liberale . Dazu sieht der Entwurf eine deutliche Anhebung der Bußgelder für unzulässige Telefonwerbung vor. Danach soll die Bußgeldobergrenze um das Sechsfache von 50.000 auf 300.000 Euro erhöht werden.
Skrupellose Geschäftsmethoden unterbinden
Die Liberalen wollen die Bürger stärker vor unlauteren Inkasso-Methoden schützen. Die Inkasso-Firmen müssen künftig auf Anfrage des Verbrauchers detailliert vorweisen können, wie die Forderungen und Gebühren zustande gekommen sind. Darüber hinaus werden Verträge über Gewinnspieldienste nur noch wirksam, wenn sie schriftlich geschlossen werden. Aus diesem Bereich komme „der Großteil der Beschwerden von vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern“, erklärte die liberale Justizministerin. Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte deshalb die schriftliche Bestätigungsregelung. „Das schließt eine wichtige Lücke für mehr Verbraucherschutz“, unterstrich sie.
Außerdem soll es künftig keine unverhältnismäßig hohen Abmahnkosten beim ersten Urheberrechtsverstoß durch illegale Downloads für den Privatgebrauch geben. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Gebühren für die erste Abmahnung bei Privatpersonen auf 155,30 Euro zu begrenzen. Eine Ausnahme gebe es nur, wenn „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls die Begrenzung des Streitwertes unbillig wäre“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Dies solle den finanziellen Anreiz für urheberrechtliche Abmahnung verringern und dadurch den bestehenden Missständen entgegenwirken, heißt es im Entwurf.
Die Liberalen bekennen sich klar zum Schutz der Bürger vor skrupellosen Geschäftspraktiken und fordern darüber hinaus, dass die Unternehmen bei Telefonwerbung zukünftig verpflichtet werden, sich einer einheitlichen Vorwahlnummer zu bedienen, damit auf den ersten Blick klar ist, ob es sich um einen Werbeanruf handelt.
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Die FDP fordert Tempo bei Reformen zum stärkeren Verbraucherschutz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürgerschutz in den Bereichen Telefonwerbung, Inkasso und Abmahnwesen wurde am 18. April zusammen mit einem Entwurf des Bundesrates beraten. Mit dem Gesetzentwurf wolle die Bundesregierung Probleme aufgreifen, die von der vorherigen Version des Gesetzes nicht erfasst worden seien, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Insbesondere gehe es darum, Schlupflöcher für unerwünschte Telefonwerbung zu schließen, erklärte sie. „In Zukunft sollen auch solche Werbeanrufe mit Bußgeldern geahndet werden können, die mit Hilfe automatischer Anrufmaschinen erfolgen“, sagte die Liberale [1]. Dazu sieht der Entwurf eine deutliche Anhebung der Bußgelder für unzulässige Telefonwerbung vor. Danach soll die Bußgeldobergrenze um das Sechsfache von 50.000 auf 300.000 Euro erhöht werden.
Skrupellose Geschäftsmethoden unterbinden
Die Liberalen wollen die Bürger stärker vor unlauteren Inkasso-Methoden schützen. Die Inkasso-Firmen müssen künftig auf Anfrage des Verbrauchers detailliert vorweisen können, wie die Forderungen und Gebühren zustande gekommen sind. Darüber hinaus werden Verträge über Gewinnspieldienste nur noch wirksam, wenn sie schriftlich geschlossen werden. Aus diesem Bereich komme „der Großteil der Beschwerden von vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern“, erklärte die liberale Justizministerin. Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte deshalb die schriftliche Bestätigungsregelung. „Das schließt eine wichtige Lücke für mehr Verbraucherschutz“, unterstrich sie.
Außerdem soll es künftig keine unverhältnismäßig hohen Abmahnkosten beim ersten Urheberrechtsverstoß durch illegale Downloads für den Privatgebrauch geben. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Gebühren für die erste Abmahnung bei Privatpersonen auf 155,30 Euro zu begrenzen. Eine Ausnahme gebe es nur, wenn „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls die Begrenzung des Streitwertes unbillig wäre“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Dies solle den finanziellen Anreiz für urheberrechtliche Abmahnung verringern und dadurch den bestehenden Missständen entgegenwirken, heißt es im Entwurf.
Die Liberalen bekennen sich klar zum Schutz der Bürger vor skrupellosen Geschäftspraktiken und fordern darüber hinaus, dass die Unternehmen bei Telefonwerbung zukünftig verpflichtet werden, sich einer einheitlichen Vorwahlnummer zu bedienen, damit auf den ersten Blick klar ist, ob es sich um einen Werbeanruf handelt.
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