FDP|
17.04.2013 - 12:30Rentenrecht angleichen
Das Bundeskabinett hat die Erhöhung der Renten zum 1. Juli beschlossen. Danach steigen die Altersbezüge im Osten um 3,29 Prozent, im Westen um 0,25 Prozent. Mit der Anpassung erhöht sich das Rentenniveau im Osten von bislang 88,8 Prozent auf 91,5 Prozent der Bezüge im Westen. Die Liberalen im Bundestag fordern schon lange eine Angleichung des Rentenrechts zwischen den alten und neuen Bundesländern.
Der FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb forderte bereits Tempo bei der Angleichung der Rentenwerte. „Hätten wir bereits ein einheitliches Rentenrecht, würden die Bezüge im Juli nicht unterschiedlich stark steigen“, betonte Kolb im März gegenüber der „Bild“-Zeitung. Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag ist ein bundesweit einheitliches Rentenrecht vereinbart worden. Dessen Umsetzung sei bisher am Widerstand der Ost-Ministerpräsidenten gescheitert, so Kolb. Diese müssten ihre Blockade aufgeben, verlangte der FDP-Sozialexperte.
Hintergrund
Die Rentenanpassung erfolgt jährlich und ist an die Lohn- und Gehaltsentwicklung gekoppelt, da die Renten aus den Beiträgen der Beschäftigten bezahlt werden. 2012 stieg die Lohnentwicklung um 1,5 Prozent in den alten Bundesländern, in den neuen um 4,32 Prozent. Grund für die kräftige Erholung bei den Rentenwerten im Osten ist daher die positive Lohnentwicklung vor Ort in den vergangenen zwei Jahren.
Auf die niedrigere Rentenerhöhung im Westen wirkt der geringere Anstieg der Löhne dort sowie die Rentengarantie nach. Deren Schutzklausel gegen eine Rentenkürzung kam 2010 wieder zur Anwendung und produzierte einen Ausgleichsbedarf, um die jüngeren Generationen nicht unverhältnismäßig zu belasten. Seither werden mögliche Rentenerhöhungen halbiert, und zwar so lange, bis der Ausgleich erreicht ist. In den alten Bundesländern müssen noch 0,71 Prozent abgearbeitet werden. Die neuen Länder erreichten den Ausgleich schon im vergangenen Jahr. Daher wird die rechnerische Rentenanpassung im Osten 2013 nicht mehr verringert.
Mehr zum Thema
Rentenrecht angleichen
Das Bundeskabinett hat die Erhöhung der Renten zum 1. Juli beschlossen. Danach steigen die Altersbezüge im Osten um 3,29 Prozent, im Westen um 0,25 Prozent. Mit der Anpassung erhöht sich das Rentenniveau im Osten von bislang 88,8 Prozent auf 91,5 Prozent der Bezüge im Westen. Die Liberalen im Bundestag fordern schon lange eine Angleichung des Rentenrechts zwischen den alten und neuen Bundesländern.
Der FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb forderte bereits Tempo bei der Angleichung der Rentenwerte. „Hätten wir bereits ein einheitliches Rentenrecht, würden die Bezüge im Juli nicht unterschiedlich stark steigen“, betonte Kolb im März gegenüber der „Bild“-Zeitung. Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag ist ein bundesweit einheitliches Rentenrecht vereinbart worden. Dessen Umsetzung sei bisher am Widerstand der Ost-Ministerpräsidenten gescheitert, so Kolb. Diese müssten ihre Blockade aufgeben, verlangte der FDP-Sozialexperte.
Hintergrund
Die Rentenanpassung erfolgt jährlich und ist an die Lohn- und Gehaltsentwicklung gekoppelt, da die Renten aus den Beiträgen der Beschäftigten bezahlt werden. 2012 stieg die Lohnentwicklung um 1,5 Prozent in den alten Bundesländern, in den neuen um 4,32 Prozent. Grund für die kräftige Erholung bei den Rentenwerten im Osten ist daher die positive Lohnentwicklung vor Ort in den vergangenen zwei Jahren.
Auf die niedrigere Rentenerhöhung im Westen wirkt der geringere Anstieg der Löhne dort sowie die Rentengarantie nach. Deren Schutzklausel gegen eine Rentenkürzung kam 2010 wieder zur Anwendung und produzierte einen Ausgleichsbedarf, um die jüngeren Generationen nicht unverhältnismäßig zu belasten. Seither werden mögliche Rentenerhöhungen halbiert, und zwar so lange, bis der Ausgleich erreicht ist. In den alten Bundesländern müssen noch 0,71 Prozent abgearbeitet werden. Die neuen Länder erreichten den Ausgleich schon im vergangenen Jahr. Daher wird die rechnerische Rentenanpassung im Osten 2013 nicht mehr verringert.
Mehr zum Thema