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05.04.2013 - 11:45Zusammenarbeit beim Rettungsdienst verbessert
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat ein Rahmenabkommen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik beim grenzüberschreitenden Rettungsdienst unterzeichnet. „Künftig kann derjenige Rettungsdienst helfen, der dem Unfallort am nächsten ist, auch jenseits der jeweiligen Grenze“, erklärte Bahr. Das Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, Menschen schnell und zuverlässig zu helfen.
Das neue Abkommen beschleunigt die medizinische Versorgung im Grenzgebiet, indem der Einsatz von Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn unabhängig von nationalen Grenzen ermöglicht wird. Künftig können Patienten durch den vorhandenen Rettungsdienst in die nächstgelegene und geeignete Gesundheitseinrichtung gebracht werden, erklärte der liberale Gesundheitsminister. Insbesondere für die an die Tschechische Republik grenzenden Bundesländer Sachsen und Bayern habe das Rahmenabkommen große Bedeutung. In künftigen Kooperationsvereinbarungen sollen weitere Einzelheiten geregelt werden, beispielsweise die Organisation des Rettungsdienstes, die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitskriterien, die Abrechnung und die Haftpflichtversicherung.
Anlässlich der Unterzeichnung des Rettungsdienstabkommens besuchten Bahr und sein tschechischer Amtskollege Leos Heger die im vergangenen Jahr gegründete Integrierte Leitstelle Nordoberpfalz. „Hier, nur wenige Kilometer von der deutsch-tschechischen Grenze entfernt, wird sichtbar, wie wichtig eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist, damit im Notfall derjenige Hilfe leisten kann, der am schnellsten vor Ort ist“, machte Bahr deutlich. Die Führung der Rettungsleitstelle zeigte sich über die Neuentwicklungen erfreut. „Es ist schon lange unser Wunsch, dass wir uns gegenseitig helfen können“, betonte Herbert Putzer, der Leiter der Einrichtung.
Zusammenarbeit beim Rettungsdienst verbessert
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat ein Rahmenabkommen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik beim grenzüberschreitenden Rettungsdienst unterzeichnet. „Künftig kann derjenige Rettungsdienst helfen, der dem Unfallort am nächsten ist, auch jenseits der jeweiligen Grenze“, erklärte Bahr. Das Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, Menschen schnell und zuverlässig zu helfen.
Das neue Abkommen beschleunigt die medizinische Versorgung im Grenzgebiet, indem der Einsatz von Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn unabhängig von nationalen Grenzen ermöglicht wird. Künftig können Patienten durch den vorhandenen Rettungsdienst in die nächstgelegene und geeignete Gesundheitseinrichtung gebracht werden, erklärte der liberale Gesundheitsminister. Insbesondere für die an die Tschechische Republik grenzenden Bundesländer Sachsen und Bayern habe das Rahmenabkommen große Bedeutung. In künftigen Kooperationsvereinbarungen sollen weitere Einzelheiten geregelt werden, beispielsweise die Organisation des Rettungsdienstes, die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitskriterien, die Abrechnung und die Haftpflichtversicherung.
Anlässlich der Unterzeichnung des Rettungsdienstabkommens besuchten Bahr und sein tschechischer Amtskollege Leos Heger die im vergangenen Jahr gegründete Integrierte Leitstelle Nordoberpfalz. „Hier, nur wenige Kilometer von der deutsch-tschechischen Grenze entfernt, wird sichtbar, wie wichtig eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist, damit im Notfall derjenige Hilfe leisten kann, der am schnellsten vor Ort ist“, machte Bahr deutlich. Die Führung der Rettungsleitstelle zeigte sich über die Neuentwicklungen erfreut. „Es ist schon lange unser Wunsch, dass wir uns gegenseitig helfen können“, betonte Herbert Putzer, der Leiter der Einrichtung.
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