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29.01.2014 - 10:45Für die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartner
Die Liberalen wollen eingetragene Lebenspartner in allen Belangen mit Ehegatten gleichstellen. Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zur Sukzessiv-Adoption sowie zur Einkommensteuer für gleichgeschlechtliche Paare haben sie diese Haltung nochmals bekräftigt. Für die Liberalen ist klar: Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte haben. Daher hat die schwarz-gelbe Koalition auch gleichgeschlechtlichen Paaren einen Anspruch auf Ehegattensplitting garantiert. Auch beim Adoptionsrecht treten die Liberalen für volle Gleichstellung ein.
In der letzten Wahlperiode haben die Liberalen bereits eine Reihe von Fortschritten für Lesben und Schwule erreicht. So wurden die Lebenspartner beim Beamten-, Soldaten- und Richterrecht, bei der Einkommen-, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer sowie beim BAföG gleichgestellt. Mit der Gründung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wurden Strukturen aufgebaut, mit denen neben der rechtlichen auch die gesellschaftliche Gleichstellung gefördert wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass der bloße Verweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes (d.h. auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie) nicht ausreicht, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Auf der Grundlage des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 des Grundgesetzes hat das Gericht - zuletzt bei der Sukzessiv-Adoption - entschieden, dass eine Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.
Justizministerin fordert 40 Änderungen in Gesetzestexten
Um die Gleichstellung auch in anderen Bereichen als dem Adoptionsrecht weiter voranzubringen, wollte die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zahlreiche Gesetze ändern. Paragraphen, in denen bislang ausschließlich vom "Ehegatten" die Rede ist, sollen um die Formulierung "oder Lebenspartner" ergänzt werden. Ihr Gesetzesentwurf vom August 2012 betraf 40 Regelungen, zum Beispiel im Mietrecht, im Bürgerlichen Recht, im Schenkungsrecht und im Strafrecht. Die Angleichung der Formulierungen sei eine notwendige Konsequenz aus der Schaffung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger: „Wir wollen damit die eingetragene Lebenspartnerschaft mitten in der Realität auch in der Gesetzgebung ankommen lassen.“
Gleiche Rechte überfällig
FDP-Präsidiumsmitglied Katja Suding sagt: "Auch Frau Merkel muss klar werden, dass es kein Angriff auf Ehe und Familie ist, wenn diese für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden. Verantwortungsbereitschaft und Fürsorge kennen keine sexuelle Orientierung.“
Die Bundeskanzlerin hatte im Wahlkampf erklärt, sich bei dem Thema Gleichstellung schwerzutun. „Ich bin unsicher, was das Kindeswohl anbelangt“, hatte sie damals gesagt.
Suding meint: „Die vollständige rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen ist lange überfällig. Es ist an der Zeit, die Gleichstellung politisch zu vollziehen und nicht häppchenweise durch das Bundesverfassungsgericht verordnen zu lassen. Vor allem CDU und CSU dürfen sich nicht weiter vor der Lebensrealität verschließen.“
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Für die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartner
Die Liberalen wollen eingetragene Lebenspartner in allen Belangen mit Ehegatten gleichstellen. Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zur Sukzessiv-Adoption sowie zur Einkommensteuer für gleichgeschlechtliche Paare haben sie diese Haltung nochmals bekräftigt. Für die Liberalen ist klar: Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte haben. Daher hat die schwarz-gelbe Koalition auch gleichgeschlechtlichen Paaren einen Anspruch auf Ehegattensplitting garantiert. Auch beim Adoptionsrecht treten die Liberalen für volle Gleichstellung ein.
In der letzten Wahlperiode haben die Liberalen bereits eine Reihe von Fortschritten für Lesben und Schwule erreicht. So wurden die Lebenspartner beim Beamten-, Soldaten- und Richterrecht, bei der Einkommen-, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer sowie beim BAföG gleichgestellt. Mit der Gründung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wurden Strukturen aufgebaut, mit denen neben der rechtlichen auch die gesellschaftliche Gleichstellung gefördert wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass der bloße Verweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes (d.h. auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie) nicht ausreicht, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Auf der Grundlage des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 des Grundgesetzes hat das Gericht - zuletzt bei der Sukzessiv-Adoption - entschieden, dass eine Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.
Justizministerin fordert 40 Änderungen in Gesetzestexten
Um die Gleichstellung auch in anderen Bereichen als dem Adoptionsrecht weiter voranzubringen, wollte die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zahlreiche Gesetze ändern. Paragraphen, in denen bislang ausschließlich vom "Ehegatten" die Rede ist, sollen um die Formulierung "oder Lebenspartner" ergänzt werden. Ihr Gesetzesentwurf vom August 2012 betraf 40 Regelungen, zum Beispiel im Mietrecht, im Bürgerlichen Recht, im Schenkungsrecht und im Strafrecht. Die Angleichung der Formulierungen sei eine notwendige Konsequenz aus der Schaffung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger: „Wir wollen damit die eingetragene Lebenspartnerschaft mitten in der Realität auch in der Gesetzgebung ankommen lassen.“
Gleiche Rechte überfällig
FDP-Präsidiumsmitglied Katja Suding sagt: "Auch Frau Merkel muss klar werden, dass es kein Angriff auf Ehe und Familie ist, wenn diese für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden. Verantwortungsbereitschaft und Fürsorge kennen keine sexuelle Orientierung.“
Die Bundeskanzlerin hatte im Wahlkampf erklärt, sich bei dem Thema Gleichstellung schwerzutun. „Ich bin unsicher, was das Kindeswohl anbelangt“, hatte sie damals gesagt.
Suding meint: „Die vollständige rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen ist lange überfällig. Es ist an der Zeit, die Gleichstellung politisch zu vollziehen und nicht häppchenweise durch das Bundesverfassungsgericht verordnen zu lassen. Vor allem CDU und CSU dürfen sich nicht weiter vor der Lebensrealität verschließen.“
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